Drucksache - DS/0904/V  

 
 
Betreff: Aufforderung an das Jugendamt, Betroffene über Möglichkeiten zur Kostensenkung bei Kita-Gebühren (Verpflegungskosten) zu informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Kustak, SusanneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.09.2018    Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.09.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0904/V  
Anlage zur VzK DS/0904/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Jugendamt wird beauftragt dafür zu sorgen, dass

 

  1. allen Kindern, die über einen Berlin-Pass verfügen, durch die Kita-Kostenstelle der Eigenanteil für die Verpflegung auf eine Pauschale von 20,00 € reduziert wird.
  2. alle Betroffenen bei Antragstellung auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Vorlage des Jobcenterbescheids noch nicht die kostengünstigste Variante für den Eigenanteil Kitagebühren ist, sondern dass dazu die Vorlage des Berlin-Passes notwendig ist.
  3. in die Liste der Unterlagen, die schriftlich von der Kita-Kostenstelle für die Antragstellung ausgereicht wird, der Hinweis „Berlin-Pass, falls vorhanden“ aufgenommen wird.

 

Der BVV ist im Dezember 2018 Bericht zu erstatten.

 

 

Begründung:

 

Nach § 5, Abs. 1 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz

 

㤠5 Festsetzung der Kostenbeteiligung

 

(1)   r jedes betreute Kind soll die nach der einschlägigen Anlage jeweils maßgebliche Kostenbeteiligung festgesetzt werden, sofern nicht eine Verringerung der Kostenbeteiligung rechtfertigenden Unterlagen vorgelegt werden.“

 

setzt die Kostenstelle bei Antragstellung die Kosten für die Kita fest. Viele Betroffene denken, dass mit Vorlage des Jobcenterbescheides alles getan wäre. Sie wissen nicht, dass für eine kostengünstigere Variante auch der Berlin-Pass des Kindes vorzulegen ist, der natürlich auf dem Jobcenterbescheid beruht.

 

Deshalb ist es wichtig, die Betroffenen darüber zu informieren.

 

 

BVV 29.08.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Jugendhilfeausschuss

 

 

Jugendhilfeausschuss 18.09.2018

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Jugendamt wird beauftragt dafür zu sorgen, dass

 

  1. allen Kindern, die über einen Berlin-Pass verfügen, durch die Kita-Kostenstelle der Eigenanteil für die Verpflegung auf eine Pauschale von 20,00 € reduziert wird.
  2. alle Betroffenen bei Antragstellung auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Vorlage des Jobcenterbescheids noch nicht die kostengünstigste Variante für den Eigenanteil Kitagebühren ist, sondern dass dazu die Vorlage des Berlin-Passes notwendig ist.
  3. in die Liste der Unterlagen, die schriftlich von der Kita-Kostenstelle für die Antragstellung ausgereicht wird, der Hinweis „Berlin-Pass, falls vorhanden“ aufgenommen wird.

 

Der BVV ist im Dezember 2018 Bericht zu erstatten.

 

 

BVV 26.09.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Jugendamt wird beauftragt dafür zu sorgen, dass

 

  1. allen Kindern, die über einen Berlin-Pass verfügen, durch die Kita-Kostenstelle der Eigenanteil für die Verpflegung auf eine Pauschale von 20,00 € reduziert wird.
  2. alle Betroffenen bei Antragstellung auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Vorlage des Jobcenterbescheids noch nicht die kostengünstigste Variante für den Eigenanteil Kitagebühren ist, sondern dass dazu die Vorlage des Berlin-Passes notwendig ist.
  3. in die Liste der Unterlagen, die schriftlich von der Kita-Kostenstelle für die Antragstellung ausgereicht wird, der Hinweis „Berlin-Pass, falls vorhanden“ aufgenommen wird.

 

Der BVV ist im Dezember 2018 Bericht zu erstatten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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