Drucksache - DS/0910/V  

 
 
Betreff: EA032 - Genehmigung von Beherbergungsbetrieben im Stadtteil Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Übernachtungsbetriebe mit welcher Bettenanzahl, verglichen mit der Anzahl von 2010 lt. Bericht DS/1731/III_VzK, sind derzeit im Stadtteil Friedrichshain, genehmigt?
     
  2. r welche Beherbergungsbetriebe wurden im Stadtteil Friedrichshain nach dem Beschluss DS/1896/III von 2010 mit welcher Begründung Baugenehmigung erteilt bzw. nicht erteilt?
     
  3. r wie viele Hotel- und Hostelneubauten liegt derzeit ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage in welchen Straßen im Stadtteil Friedrichshain vor?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Laut Bericht zur Drucksache 17313 waren es in 2010 insgesamt 47 Übernachtungsbetriebe, davon 27 Hotels und 20 Hostels. Bei der Bauaufsicht wird keine Statistik über Beherbergungsbetriebe und deren Bettenzahl geführt. Deshalb kann die Frage so nicht beantwortet werden.

Im Rahmen der Überwachung durch Brandsicherheitsschauen sind der Bauaufsicht derzeit 39 Beherbergungsstätten mit jeweils mehr als 60 Gastbetten bekannt. Soweit die Benennung der genauen Anzahl weiterhin von Relevanz ist, wovon ich ausgehe, muss das aber über das Landesamt für Statistik in der dortigen Gewerbedatenbank recherchiert werden. Ich  meine damit nicht, dass Sie das recherchieren müssen, sondern wir, aber das konnte in der Kürze der Zeit jetzt noch nicht geschehen.

 

zu Frage 2: Jetzt haben Sie hier eine Antwort von mir vorliegen, die etwas langatmig ist. Folgende Betriebe für die eine Brandsicherheitsschau durchzuführen ist, wurden erfasst. Nicht erfasst wurden kleinere Betriebe. Ja, soll ich die jetzt alle vorlesen? Oder ich gebe Ihnen das in die Hand, wie sehen das … ja, gebe ich Ihnen das in die Hand gleich?

 

Frau Vogel: Sie können ja mal eine Zahl nennen.

 

noch zu Frage 2: Na ja, das sind halt diese … Wie viel es denn sind? 15 habe ich jetzt hier auf der Liste ungefähr.

Soweit einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, ist entsprechend dem § 71 der Bauordnung von Berlin eine Genehmigung zu erteilen. Einer gesonderten Begründung bedarf es daher nicht. Generell sind die planungsrechtlichen Kriterien der Drucksache 18963 dabei zu beachten. Eine genaue Aufstellung kann dazu entsprechend der Antwort zu Frage 1 nicht gegeben werden.

 

zu Frage 3: Derzeit liegen drei Anträge vor und sind in Bearbeitung, allerdings für die Erweiterung von bestehenden Hotels. Diese befinden sich in der Revaler Straße 35, Warschauer Straße 55 und Warschauer Straße 58.

 

 
 

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