BV Gindra begründet seinen Antrag. BD
Krebs erklärt, der Antrag betrifft den Personenkreis der Schüler
allgemeinbildender Schulen, die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind.
Diesen Schülern werden Ermäßigungen (z.B. bei Theater, Museum usw.) verwehrt,
da sie nicht die Kundenkarte Berlin Ticket S vorweisen können.
Frau Wagener als Geschäftsführerin des
Jobcenters erklärte, dass sie rechtliche Probleme darin sieht, Schülern diese
Kundenkarte auszustellen.
BzStR’in Dr. Klotz führt aus,
dass dieser Personenkreis nicht in die Vereinbarung zwischen der
Senatsverwaltung und der Regionalvertretung aufgenommen wurde. Dem Bezirk steht
es nicht frei entgegen dieser Vereinbarung zu handeln.
Nach ausführlicher Diskussion schlägt
Frau Zauner vor, den Antrag in geänderter Form abzustimmen. Sie verliest einen
Änderungsvorschlag:
Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass ohne Mehrkosten für den Bezirk auch für Schüler, die Mitglied einer
Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II sind, die Kundenkarte Berlin-Ticket S
ausgestellt wird.
BV Katzemich möchte die Passage
“ohne Mehrkosten
für den Bezirk” im Beschlusstext
streichen.
Abstimmung über den Vorschlag von BV
Katzemich: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung über den Vorschlag von BV
Zauner: bei Enthaltungen einstimmig angenommen.
Zu den Fragen bezgl. der Großen
Anfrage erklärt die Verwaltung, dass in Zusammenarbeit mit der Sozialen
Wohnhilfe für bestimmte Bedarfsgemeinschaften die Miete direkt an den Vermieter
überwiesen wird, damit es in diesen Fällen nicht zu Mietrückständen kommen
kann.
Frau Wagener erläutert ausführlich das
Vorgehen des Jobcenters in den Fällen, in denen Bedarfsgemeinschaften zu hohe
Mietkosten haben. Es wurden im letzten Jahr 35 Tausend Bedarfsgemeinschaften
geprüft. In 2397 Fällen wurde die Überschreitung der Angemessenheit
festgestellt. Von diesem Personenkreis sind 92 Bedarfsgemeinschaften in
angemessenen Wohnraum umgezogen, 1287 Bedarfsgemeinschaften haben andere
Lösungen gefunden (z.B. durch die Aufnahme eines Untermieters).
BzStR’in Dr. Klotz erklärt, ihr
liege der Beschluss aus der letzten Legislaturperiode der BVV bzgl. des
“Runden Tisches” mit Verwaltung und Vermietern vor und sie
beabsichtige, diesen Beschluss umzusetzen.
Auf Nachfrage erklärt Frau Wagener,
dass dem Jobcenter die finanziellen Mittel fehlen, um Sachverständige mit der
Prüfung von Betriebskostenabrechnungen zu beauftragen.