Drucksache - 0076/XVIII  

 
 
Betreff: Schlussbericht zur Drucks.Nr. 0076/XVIII der BVV vom 17.Januar 2007 zur
Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 07.04.1998 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-240 für eine Teilfläche des Grundstücks Crellestraße 22 A und eine Teilfläche der Langenscheidtbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
14.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
14.03.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
11.04.2007 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
09.05.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
MZK
Beschl.Empf. 09.05.2007
MzK v. 26.06.07

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitte den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte am 19. Dezember 2006 beschlossen den Bezirksamtsbeschluss vom 7. April 1998 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-240 aufzuheben.

Dieser Beschluss wurde am 19. Januar 2007 im Amtsblatt von Berlin Nr. 3 auf Seite 112 bekannt gemacht und wurde der BVV parallel dazu zur Kenntnis gegeben.

 

Die Einstellungsgründe wurden bereits in der Vorlage erläutert und sind hier nochmals kurzgefasst dargestellt:

Bei dem Plangebiet des eingestellten Bebauungsplanes XI-240 handelt es sich um eisenbahnrechtlich gewidmetes Bahngelände. Bis zur Aufhebung der Widmung hat der Bezirk keine Planungshoheit für den in Rede stehenden Bereich. Ein konkreter Veränderungsdruck besteht darüber hinaus für das Plangebiet nicht.

Die Darstellung des in Rede stehenden Bereichs als gesamtstädtische Ausgleichsfläche Nr. 10 “Wannseegraben” im “Landschafts- und Artenschutzprogramm, 2004” sichert die Flächen vor einer anderen als der vorgesehenen Grünflächen-Nutzung.

 

Hintergründe für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XI-240 waren der nunmehr seit zehn Jahren ungeklärte Flächenbedarf für Bahnzwecke und somit die weiterhin ausstehende Entscheidung der Bahn, welche Flächen an das Land Berlin veräußert werden können. Des Weiteren ist die Finanzierung des Erwerbs der für die Bahn entbehrlichen Flächen durch das Land Berlin ungeklärt.

 

Aus den dargelegten Gründen ist die Rückgängigmachung der Einstellung nicht opportun.

 

Soweit Planungsklarheit gegeben sind oder ein städtebauliches Planerfordernis vorliegt, kann jederzeit ein neuer Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst werden.

 

 

 

 
 

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