Drucksache - 0076/XVIII
Das
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte am 19. Dezember 2006 beschlossen den
Bezirksamtsbeschluss vom 7. April 1998 zur Aufstellung des Bebauungsplanes
XI-240 aufzuheben. Dieser
Beschluss wurde am 19. Januar 2007 im Amtsblatt von Berlin Nr. 3 auf Seite 112
bekannt gemacht und wurde der BVV parallel dazu zur Kenntnis gegeben. Die
Einstellungsgründe wurden bereits in der Vorlage erläutert und sind hier
nochmals kurzgefasst dargestellt: Bei dem
Plangebiet des eingestellten Bebauungsplanes XI-240 handelt es sich um
eisenbahnrechtlich gewidmetes Bahngelände. Bis zur Aufhebung der Widmung hat
der Bezirk keine Planungshoheit für den in Rede stehenden Bereich. Ein
konkreter Veränderungsdruck besteht darüber hinaus für das Plangebiet nicht. Die Darstellung
des in Rede stehenden Bereichs als gesamtstädtische Ausgleichsfläche Nr. 10
“Wannseegraben” im “Landschafts- und Artenschutzprogramm,
2004” sichert die Flächen vor einer anderen als der vorgesehenen
Grünflächen-Nutzung. Hintergründe
für die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XI-240 waren der nunmehr seit
zehn Jahren ungeklärte Flächenbedarf für Bahnzwecke und somit die weiterhin
ausstehende Entscheidung der Bahn, welche Flächen an das Land Berlin veräußert
werden können. Des Weiteren ist die Finanzierung des Erwerbs der für die Bahn
entbehrlichen Flächen durch das Land Berlin ungeklärt. Aus den
dargelegten Gründen ist die Rückgängigmachung der Einstellung nicht opportun. Soweit
Planungsklarheit gegeben sind oder ein städtebauliches Planerfordernis
vorliegt, kann jederzeit ein neuer Beschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes gefasst werden. |
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