Drucksache - 0280/XVIII
Laut
Auskunft des Jobcenters wurde die Maßnahme “Lebendiger Norden”, die
den Kieztreff in der Feurigstrasse umfasst durch den Träger *AG SPAS e.V.* im
Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 31.04.2006 sowie in der Zeit vom 01.07.2006 bis
zum 30.06.2007 mit zwei Maßnahmen i.S.d. §§ 260 ff. SGB III im Auftrag des
Jobcenters Tempelhof-Schöneberg umgesetzt. Es handelte sich hierbei inhaltlich
um gleichgelagerte ABM-Projekte. Eine erneute Bewilligung über die vorgenannten
Zeiträume hinaus war somit ausgeschlossen. Die Förderung solcher Projekte als
ABM ist immer nur zeitlich befristet möglich, in der Regel 12 Monate, im Rahmen
von besonderen Bedingungen maximal bis zu 24 Monaten gemäß § 267(2) SGB III
vertretbar. Die Regelungen des § 267(3) SGB III - Die Förderung darf bis zu 36
Monaten dauern, wenn zu Beginn der Maßnahme überwiegend ältere Arbeitnehmer
zugewiesen sind, die das 55. Lebensjahr vollendet haben - war nicht erfüllt. Nachdem die
Situation der Feurigstrasse und die Konsequenzen der Schließung des Kieztreffs
für die Anwohner/innen u.a. in der BVV
erörtert wurden (siehe auch Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom 25.04.07),
konnte der “lebendige Norden” als MAE-Maßnahme in die sog.
Nachplanung genommen werden. Der Kieztreff "Lebendiger Norden" wird
seit dem 15.08.2007 bis zum 14.02.2008 als Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung mit 30 Teilnehmer/innen fortgeführt. Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind nach Auskunft der AG SPAS als Träger: Hausaufgabenbetreuung Kinderfreizeitbeschäftigung Begleitdienste (Ämter, Ärzte etc.) Seniorenangebote Angebote für Migrantinnen
(Frauenfrühstück, Übersetzungshilfen, Nähkurse) Der Träger
*AG SPAS* hat einen AGH-MAE-Folgeantrag für den Zeitraum vom 15.02.2008 bis zum
14.02.2009 eingereicht. Dieser Folgeantrag wurde ebenfalls für 30
Teilnehmer/innen konzipiert und ist im Jobcenter in der A-Planung für das Jahr
2008. Darüber
hinaus liegt dem Jobcenter ein ABM-Antrag, beginnend zum 01.06.2008 bis zum
31.05.2009 für 20 Teilnehmer/innen vor. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmeplanung
für das Jahr 2008 kann der Träger mit dem gleichgelagerten Konzept wieder
berücksichtigt werden. Eine entsprechende Umsetzung der ABM wäre sowohl zum
01.06.2008 als auch zum 15.02.2008 möglich. Bei einer Umsetzung der ABM mit
Wirkung zum 15.02.2008 müsste allerdings der Träger seinen AGH-MAE-Antrag
zurückziehen, da eine sog. Doppelförderung ausgeschlossen ist. Eine
wohlwollende Umsetzung als ABM wird durch das Jobcenter geprüft. Dabei könnte
der Beginntermin in das erste Quartal des Jahres 2008 vorgezogen werden.
Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, dass die Projektinhalte ab dem
01.04.2008 in einer Öffentlich Geförderten Beschäftigung (ÖBS) realisiert
werden. Außerdem käme auch eine sog. Dauer-ABM i.S.d. § 267(3) SGB III in
Betracht. Das Bezirksamt geht davon aus, dass vor dem Hintergrund der aufgezeigten Möglichkeiten “Hilfe für die Feurigstrasse” auch weiterhin mit Unterstützung des Jobcenters zum Nutzen der Anwohner/innen ermöglicht wird. |
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