Drucksache - 0259/XVIII
Gemäß § 4
Abs. 1 des Gesetzes zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Errichtung
eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser (Krankenhausunternehmens- Gesetz) vom
30.11.2000 (GVBl.Nr. 41, S. 503 ff) bildet die Gesellschaft für jeden Bezirk,
in dem sich ein oder mehrere ehemals städtischen Krankenhäuser befinden, zur
Beratung einen Beirat. Dieser Beirat besteht u.a. aus fünf Bezirksverordneten
des Bezirks. Mitglieder Stellvertreter
Dr. Rainer Baack Rita
Robinson Reinhard Pospieszynski Eva Kirsch Denise Marx Thomas
Schwarz Jörg Hackenberger Gönül
Glowinski Hans E. Ohnmacht Reingard
Jäkl |
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