Nach § 24a
SGB II und § 28 SGB XII erhalten Schülerinnen und Schüler ( auch Schulanfänger
) eine zusätzliche Leistung von 100 € für die Schule je Schuljahr, wenn
mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1.August des jeweiligen
Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung Lebensunterhalts hat (SGBII) bzw.
wenn Ihnen für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, Hilfe zum
Lebensunterhalt geleistet wird (SGB XII).
Darüber
hinaus können speziell zur Einschulung keine weiteren Unterstützungen seitens
des Sozialamtes erbracht werden.