Auszug - Vorlage zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-20 VE für das Gelände zwischen Ordensmeisterstraße.....
Beratung gemeinsam mit den Drucks.Nr. 268/XVIII und 269/XVIII. Mehrheitsbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Vorlage des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über die Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-20 VE vom 19.02.2007 mit Deckblatt vom 27.04.2007 für das Gelände zwischen Ordensmeisterstraße, der östlichen Grenze der Flurstücke 110/56 und 1333/110, dem Teltowkanal und dem Tempelhofer Damm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof. |
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