Drucksache - 0230/XVIII  

 
 
Betreff: Fragen zum Arbeitsmarktprogramm des JobCenters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV NitschkeBezirksverordneter WASG
  Nitschke, Christoph
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
16.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr.Anfr.

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie ist die Gemeinsame Einigungsstelle, die sich mit Streitfällen zwischen Jobcenter und Bezirk befasst, zusammengesetzt, bzw. ist das Mitspracherecht eines Arbeitslosenvertreters vorgesehen?

 

2. Mit welcher Berechtigung ist der generell angestrebte Betreuungsschlüssel von 1:75 für über 25 jährige aufgegeben worden?

 

3. Wenn nur 75% der Beschäftigten des zu 90% besetzen Jobcenters bis Anfang des Jahres 2007 für ihre Arbeit qualifiziert sind, ist davon auszugehen, das 367 Mitarbeiter die Arbeit von vorgesehenen 544 Mitarbeitern für die Kunden zufriedenstellend erledigen?

 

4. Wie hoch ist der Schaden durch missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen im Verhältnis zur gesamten Inanspruchnahme?

 

5. Wie wird sichergestellt, das zur Reduzierung von passiven Leistungen die Anträge von Bedürftigen nicht vorsätzlich fehlerhaft bearbeitet werden, um eine Leistung auszuschließen und damit das gegebene Ziel zu erfüllen?

 

6. Ist die Aussage aus dem Arbeitsmarktprogramm (S.14, Punkt 1.1, letzter Satz) so zu verstehen, dass das Jobcenter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf, 1000 Jugendliche aus dem Bezug streichen wird – bzw. sich weigert, die Verantwortung für diese Jungendlichen zu tragen?

 

7. Bedeutet, unter der Annahme, dass wie im letzten Jahr statt einer Abnahme der Kundenzahlen ein Anstieg um 20% zu verzeichnen ist, allerdings dieses Jahr eine Abnahme um 4% gewünscht ist, dass das Jobcenter vorsätzlich dafür Sorge trägt, dass 5000 (4% = 1000; 1000x5 = 20% => 5000) weiteren Hilfsbedürftigen gar nicht erst Zugang gewährt wird?

 

8. Wenn die Integrationsquote auf 15,1% festgelegt wurde, bedeutet dies, dass das Jobcenter fest entschlossen ist, 84,9% der Betroffenen nicht zu integrieren? Was also soll mit diesen Menschen geschehen, bzw. wer soll sich dann um sie kümmern?

 
 

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