Drucksache - 0276/XVIII  

 
 
Betreff: Grillplatz-Möglichkeiten auch in Tempelhof-Schöneberg!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 08.05.2007
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg wolle beschließen:

Bei der Entscheidung über die Möglichkeit in Grünanlagen zu grillen, ist, wie im Beschluss formuliert, nicht nur die Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen. Umweltverträglich ist Grillen ohnehin nicht, da durch das Abbrennen der Kohle und das Abtropfen von Fett Schadstoffe in die Luft abgegeben werden, ähnlich wie bei offenen Feuern, die aus diesem Grund in Berlin nicht gestattet sind. Vielzahl muss eine Vielzahl  von Faktoren geprüft und einbezogen werden.  Da für die bauliche Errichtung von festen Grillplätzen keine Mittel zur Verfügung stehen und eine solche Errichtung nur im Rahmen von derzeit nicht absehbaren Umbaumaßnahmen erfolgen könnte, kann im Moment nur über die Möglichkeit entschieden werden, auf einzelnen Spiel- und Liegewiesen das Grillen mit privaten Grills zuzulassen. In den Gartendenkmalen ist eine solche Errichtung von festen Grillplätzen ohnehin nicht möglich.

Auf Grund der hohen Frequentierung dieser Wiesen kann es zu Nutzungskonflikten zwischen den Besuchern kommen, dies auch mit der Gefahr von Unfällen und Verletzungen durch die Glut.

Häufig sind auch Anwohner vorhanden, die dann über die Belästigung hinaus, die durch die Nutzung der Wiese entsteht,  auch noch die Gerüche des Grillens hinzunehmen haben.

In den meisten Fällen stehen auf oder am Rand der Wiesen Bäume, die durch die Hitze der Grills Schaden nehmen, schlimmstenfalls sogar abbrennen können. In anderen Bezirken wurden auch schon ganze Bäume gefällt um sie als Brennmaterial zu nutzen.

Bei Wiesen, die jährlich nur 1-2 x gemäht werden (extensiv gepflegte Grünanlagen der Pflegeklasse 4) besteht eine hohe Brandgefahr, so dass diese Flächen nicht in Betracht gezogen wurden.

Das größte Problem verursacht aber die Frage, was mit der glühenden Kohle nach dem Grillen geschehen soll. Häufig sind die Grills nicht so konzipiert, dass man sie in erhitztem Zustand mit glühender Kohle gefahrlos für sich und andere zu einer Entsorgungsstation tragen könnte, also wird die Kohle auf den Rasen geschüttet, damit der Grill abkühlen kann. Dies verursacht Schäden am Rasen und stellt für die übrigen Nutzer eine Unfallgefahr dar.

 

Die Beschaffenheit einer Entsorgungsstation bereitet ebenfalls Probleme, da ja ein mutwilliges Inbrandsetzen ebenso verhindert werden müsste wie Verletzungsgefahren. Kohle glüht noch viele Stunden nach, so dass spielende Kinder und Jugendliche ein weites Feld für Experimente haben, ohne die Risiken einschätzen zu können.

Um für Polizei und Ordnungsamt rechtlich Klarheit zu schaffen, müssen Flächen, auf denen das Grillen gestattet wird, mit mehreren Schildern rundum gekennzeichnet werden. Die  Kosten der  Beschaffung und des Einbaus  liegen pro Schild bei ca. 300 €. 

Das Bezirksamt kommt zu der Einschätzung, dass es im Bezirk geeignete Flächen nicht gibt.

In der beiliegenden Liste wurden alle größeren Grünanlagen (> 1 ha) aufgeführt und die Möglichkeiten beschreiben und bewertet.

 

 
 

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