Drucksache - 2035/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin Tel.: 3300
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2035/V Mitte von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2035/V):
Die Bezirksverordnetenversammlung erkennt für den Bezirk Berlin-Mitte den Klimanotstand an. Sie fordert das Bezirksamt auf, den Klimanotstand ebenfalls anzuerkennen und über den Rat der Bürgermeister*innen die anderen Bezirke und den Senat von Berlin aufzufordern, sich dem anzuschließen. Damit erkennen sie an, dass die Eindämmung der Klimakrise in der bezirklichen Politik und das Erreichen von Klimaneutralität bis 2035 nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landes- und Bezirksebene Priorität hat. Die Frage der Klimagerechtigkeit, ökologische und soziale Gerechtigkeit, bilden eine untrennbare Einheit und ist die zentrale Herausforderung der Menschheit. Wir stellen fest, dass die vom Land Berlin bereits beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen positiv sind. Sie reichen jedoch nicht aus, um die Klimakrise einzudämmen und unser Ziel einer vollständigen Klimaneutralität zu erreichen. Gerade auch auf bezirklicher Ebene müssen weitere, ambitionierte Schritte folgen. Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, folgende Punkte umzusetzen:
A) Dem Klimaschutz Priorität einräumen Das Bezirksamt wird ersucht, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen, d.h. das Bezirksamt muss bei der Beurteilung all seiner Entscheidungen und bei jedem Ersuch der BVV die Klimaverträglichkeit des Vorhabens prüfen und klimafreundlichste Alternative wählen. Abweichungen sind zu begründen und öffentlich zu machen. Die Bewertung der Klimaverträglichkeit soll in einer Klimaampel dargestellt werden. Hierfür soll die oder der Klimaschutzbeauftragte einen Leitfaden zur Bewertung erstellen. Die/der Klimaschutzbeauftragte muss ab 2022 personell und mit Budget unterstützt werden, um alle klimaschädlichen Emissionen, insbesondere auch fossile Energie- und Rohstoffverbräuche (“graue Energien”), sowie die damit verbundenen Klimabelastungen jedes Beschlusses des Bezirksamtes in CO2-Tonnen pro Jahr auszuweisen.
B) Klimasymposium in Berlin-Mitte Die BVV beauftragt das Bezirksamt ein jährliches Klimasymposium durchzuführen. Diese soll dem Austausch zu allen klimarelevanten Maßnahmen und bezirklichen Klimaschutz- Vorhaben dienen, den Bezirk beraten und zur Entwicklung neuer Lösungen dienen. Der Umweltpreis soll mit dem oder der Klimabeauftragten zu einem Umwelt- und Klimapreis weiterentwickelt werden, der auch gesellschaftliches und/oder unternehmerisches Handeln für Klimaschutz würdigt und bei dem Symposium verliehen wird.
C) Bezirkliches Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept erarbeiten Das Bezirksamt soll unter Einbeziehung aller Stadträt*innen sowie der oder des Klimabeauftragten ein sozial-ökologisch gerechtes Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept Berlin-Mitte mit mittel- und langfristig umzusetzenden Maßnahmen entwickeln, um ein ganzheitliches, sozialverträgliches Klimaschutzprogramm für Berlin-Mitte umzusetzen. Grundlegendes Ziel ist, die Klimabilanz des Bezirks mit verbindlich festgelegten Zielwerten sukzessive zu verbessern. Dazu wird das Bezirksamt aufgefordert, nicht nur die Mittel des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für bezirkliche Maßnahmen aufzurufen und zu nutzen, sondern auch Bundes und EU-Mittel.
D) Klimaneutrale Mobilität im Bezirk Berlin-Mitte fördern Der Bezirk entwickelt auf Basis des Mobilitätsgesetzes lokale Maßnahmen für eine möglichst klimaneutrale Mobilität. Der Fuß- und Radverkehr sowie der Öffentliche Personenverkehr haben im Bezirk Priorität. Sie müssen verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Wohnquartiere sind nach Möglichkeit als verkehrsberuhigte Zonen oder Spielstraßen auszugestalten. Das Bezirksamt prüft und unterstützt bestehende Vorschläge, wie zum Beispiel die Einrichtung vonTempo-30-Zonen, Ladestationen für Elektroautos, Fahrradstraßen, Fußgänger*innenzonen und den fahrrad- und fußgängerfreundlichen Umbau von Straßen. Zudem soll das Bezirksamt bis 2025 die Anzahl der eigenen Fahrzeuge mit fossilen Verbrennungsmotoren größtmöglich reduzieren und vermehrt auf Lastenräder umsteigen.
E) Eine lebenswerte Umwelt im Bezirk Die Pflege von Grün- und Freiflächen, der Schutz der Bäume und der Biodiversität sind essentiell für Klimaschutz, Aufenthaltsqualität und den sozialen Zusammenhalt im Bezirk. Die Verkleinerung oder Versiegelung von bezirklichen Grünflächen oder der Verlust städtischen Grüns durch bauliche Maßnahmen sind zu vermeiden oder im Bezirk auszugleichen. Die Begrünung von Dächern soll ausgebaut werden. Der Baumbestand in Mitte ist deutlich zu erhöhen, um die Klimabilanz zu verbessern. Das Bezirksamt wird angehalten, zu prüfen, inwieweit die durch PKW genutzten Verkehrsflächen in Kombination mit einer Verkehrsberuhigung zurückgebaut werden können. Die frei werdenden Verkehrsflächen sind möglichst zu entsiegeln und zu begrünen. Bei der Neugestaltung von Straßen und Plätzen sind dem Regenwassermanagement und dem Temperaturausgleich besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
F) Klimaneutrale Gebäude in Berlin-Mitte Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einzusetzen. Es soll sich zudem, entsprechend seines Handlungsspielraumes, bei allen zukünftigen Bauvorhaben der öffentlichen Hand in seinem Bezirksgebiet dafür stark machen, dass diese nach einem CO2-neutralen oder Plusenergiestandard realisiert werden. Gleiches gilt für eigene bezirkliche Neubauvorhaben. Für diese sollen möglichst nachwachsende Rohstoffe (Holz) genutzt werden. In der Jahresbilanz soll eine klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil regenerativer Energien, vorzugsweise aus regionaler Erzeugung, nachgewiesen werden. Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf Dach- und Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, ob die Umstellung auf eine dezentrale und klimaneutrale Wärmeversorgung und die Nutzung von Kraftwärmekopplung möglich ist, um seinen Beitrag zum Kohleausstieg zu leisten. In Zukunft soll das Bezirksamt regelmäßig über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen aus fossilen Energieträgern berichten. Die Entwicklung zu einem klimafreundlichen Bezirk soll transparent und öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
G) Berichterstattung Das Bezirksamt von Berlin-Mitte erstellt bis Ende 2020 einen Statusbericht über die Klimabilanz des Bezirks und berichtet jährlich über die erreichten Fortschritte. Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach §3 Abs.1 EWG Bln nach. Der BVV sind bis Sommer 2020 das Konzept und spätestens bis Ende 2022 entsprechende Sanierungsfahrpläne nach § 8 Energiewendegesetz für die bezirkseigenen Gebäude im Bestand vorzulegen. Spätestens Ende 2022 ist der BVV eine Liste aller bezirkseigenen Gebäude vorzulegen, aus der a) die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb bis 2030, b) der Beginn einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen, c) der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen, Bestandteile des jährlichen Berichts sind außerdem a) eine Darstellung über die Klimaverträglichkeit der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres, b) für den Gebäudebestand des Bezirks, getrennt nach Ämtern und Organisationseinheiten, der aktuelle Endenergiebedarf aller Gebäude und Einrichtungen und der zu erwartende Ausstoß bzw. die Einsparungen von CO2 und anderen klimaschädlichen sowie gesundheitsgefährdenden Emissionen, c) der Zuwachs an Radwegen und sonstiger Fortschritte für klimafreundliche Mobilitätslösungen (z.B. Lastenfahrräder, Ladestationen), d) die Ausrüstung der Organisationseinheiten des Bezirksamtes mit E-Fahrzeugen, e) der Zustand des öffentlichen Grüns, insbesondere auch hinsichtlich der Anzahl der Bäume. Das Bezirksamt wird gebeten, für die vorgenannten Berichts- und Veröffentlichungsvorgaben ein Umsetzungskonzept vorzulegen, welches mit dem Senat abgestimmt ist und in die Systematik der Planwerke bzw. Berichtsanforderungen auf Senatsebene und Bezirksebene hineinpasst.
H) Öffentliche Information schaffen Das Bezirksamt informiert auf der bezirklichen Webseite und ggf. über Informationsblätter über die Anerkennung des Klimanotstandes und dann regelmäßig über die damit verbundenen Maßnahmen des Bezirks. Das Bezirksamt informiert die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Anerkennung des Klimanotstandes und dann regelmäßig mindestens jährlich über die damit verbundenen Maßnahmen und Erfolge des Bezirks. Die Berichte des Bezirksamtes an die BVV und deren Beschlüsse zum weiteren Vorgehen sind auf den Webseiten des Bezirks in leicht zugänglicher Weise zu veröffentlichen.
Das Bezirksamt hat am 18.04.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen, ergänzend zum 1., 2. und 3. Zwischenbericht: Im Folgenden wird zu den einzelnen Punkten ergänzend zum Zwischenbericht vom 10.05.2022 berichtet: Dieser Schlussbericht ist der Übergang zu einer neuen Berichtsform außerhalb dieser Drucksache. Die im Zuge der DS 2035/V erarbeiten Klima-Kennzahlen gehen ein in das bezirkliche Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept. Darin bilden sie die Basis des notwendigen Monitoring-Systems zur Erreichung der im Konzept zusammengetragenen bestehenden Handlungsverpflichtungen. Es wird in regelmäßigen Intervallen Monitoring-Berichte zum beschlossenen Klima-Konzept geben zu denen u.a. die hier erstmalig erfassten Klima-Kennzahlen gehören werden. Folgende einordnenden Informationen werden ergänzend gegeben:
A) Dem Klimaschutz Priorität einräumen
B) Klimasymposium in Berlin-Mitte
C) Bezirkliches Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept D) Klimaneutrale Mobilität im Bezirk Berlin-Mitte fördern Die Aktivitäten des Bezirksamtes werden in diesem Bereich durch folgende Klima-Kennzahlen für das Jahr 2022 wiedergegeben:
E) Eine lebenswerte Umwelt im Bezirk Die Aktivitäten des Bezirksamtes werden in diesem Bereich durch folgende Klima-Kennzahlen für das Jahr 2022 wiedergegeben:
F) Klimaneutrale Gebäude in Berlin-Mitte Die Aktivitäten des Bezirksamtes werden in diesem Bereich durch folgende Klima-Kennzahlen für das Jahr 2022 wiedergegeben:
G) Berichterstattung Die geforderten Punkte zur Berichterstattung stellten die Grundlage der Entwicklung der Klima-Kennzahlen dar und sind soweit möglich in diesem Bericht angegeben bzw. im separaten Sanierungsfahrplan.
H) Öffentliche Information schaffen Die Aktivitäten des Bezirksamtes werden in diesem Bereich durch folgende Klima-Kennzahlen für das Jahr 2022 wiedergegeben:
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Berlin, den 13.04.2023 Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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