Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die im Bezirk ansässigen Ärzt*innen – insbesondere die gynäkologischen Praxen – zeitnah über die neue Rechtslage in Bezug auf den gestrichenen § 219a StGB aufzuklären und anzuregen, entsprechende Informationen über Ablauf und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen, sofern sie diese anbieten, auf ihren Internetauftritten, in Broschüren u.ä. bereitzustellen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, die mit den Drucksachen DS/0834/V und DS/1952/V beschlossene Bereitstellung von Informationen auf seinen Internetseiten und sonstigen Publikationen (Gesundheitsamt/Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung) sowie bei der Beratung, um die neue rechtliche Situation zu ergänzen.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür einzusetzen, ebenfalls über die veränderte Rechtslage zu informieren.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag behandelt laut Tagesordnung am Donnerstag, den 23. Juni 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Der zu erwartende Beschluss führt zur Aufhebung der Strafvorschrift des § 219a StGB und ermöglicht es somit künftig Ärzt*innen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren bzw. den Schwangeren sich besser und umfassender informieren zu können.
Mit einer schnellen Bereitstellung von Informationen über die angepasste Rechtslage stärkt das Bezirksamt sein Informationsangebot, um Menschen in Konfliktsituationen in unserem Bezirk nicht allein zu lassen. So wird das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Schwangeren gestärkt und gewährleistet.
BVV 29.06.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die im Bezirk ansässigen Ärzt*innen – insbesondere die gynäkologischen Praxen – zeitnah über die neue Rechtslage in Bezug auf den gestrichenen § 219a StGB aufzuklären und anzuregen, entsprechende Informationen über Ablauf und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen, sofern sie diese anbieten, auf ihren Internetauftritten, in Broschüren u.ä. bereitzustellen.
Das Bezirksamt wird beauftragt, die mit den Drucksachen DS/0834/V und DS/1952/V beschlossene Bereitstellung von Informationen auf seinen Internetseiten und sonstigen Publikationen (Gesundheitsamt/Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung) sowie bei der Beratung, um die neue rechtliche Situation zu ergänzen.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür einzusetzen, ebenfalls über die veränderte Rechtslage zu informieren.
BVV 14.12.2022
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.