Drucksache - DS/0282/VI  

 
 
Betreff: Mangelnder Baumschutz auf der Baustelle auf den Friedhöfen Landsberger Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es geplant, dass die Bäume auf der Baustelle für die Regenwasserzisterne auf den Friedhöfen Landsberger Allee gefällt werden sollen?
  2. Falls nein, warum werden keine Maßnahmen zum Baumschutz nach DIN 18920 getroffen und eine Beschädigung der Bäume (Bodenverdichtung im Wurzelbereich, Anschüttung von Erde an den Stamm und abgerissene Äste) durch die bauausführende Firma geduldet?

 

Weiterführende Informationen

 

Link zur Pressemeldung:

 

https://evfbs.de/index.php?id=54&;tx_news_pi1%5Bnews%5D=153&tx_news_pi1%5Bday%5D=15&tx_news_pi1%5Bmonth%5D=6&tx_news_pi1%5Byear%5D=2022&cHash=3ffe6f51ec29783e74f18d7d3fa993ff

 

Bilder:

Ein Bild, das Baum, draußen, Pflanze enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

 

Ein Bild, das Boden, draußen, Baum, Schmutz enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

 

 

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung 29.06.2022

Bezirksstadtrat (V) 3260

 

Fraktion SPD

Fragesteller*in Peggy Hochstätter

 

über

die Bezirksbürgermeisterin

 

über

den Vorsteher der BVV

 

 

DS/0282/VI Mündlichen Anfrage

Mangelnder Baumschutz auf der Baustelle auf den Friedhöfen Landsberger Allee

 

Sehr geehrte*r Frau Hochstätter,

 

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist es geplant, dass die Bäume auf der Baustelle für die Regenwasserzisterne auf den Friedhöfen Landsberger Allee gefällt werden sollen?

Nach aktuellem Sachstand liegt ein Antrag auf Fällung der Bäume nicht vor. Eine Absicht, die Bäume fällen zu wollen, ist der Denkmalschutzbehörde gegenüber auch nicht geäert worden.

 

 

2. Falls nein, warum werden keine Maßnahmen zum Baumschutz nach DIN 18920 getroffen und eine Beschädigung der Bäume (Bodenverdichtung im Wurzelbereich, Anschüttung von Erde an den Stamm und abgerissene Äste) durch die bauausführende Firma geduldet?

Es wird davon ausgegangen, dass sich Antragsteller und Bauausführende im Regelfall im Rahmen abgestimmter Projekte vereinbarungsgemäß und gesetzeskonform verhalten. Sollte die Denkmalschutzbehörde von einem Verstoß in der denkmalgeschützten Grünanlage Kenntnis erlangen, wird dem nachgegangen und ggf. notwendige Maßnahmen oder ordnungsrechtliche Verfahren werden eingeleitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

i.V. Annika Gerold

 

 
 

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