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Drucksache - DS/0151/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Beschlüssen DS/0348/IV, DS/0607/V sowie DS/0640/V nachzukommen, den bezirklichen Radverkehrsplan jährlich zu aktualisieren und in den zuständigen Ausschuss für Verkehr und Ordnung einzubringen. Des Weiteren soll der Radverkehrsplan in seiner jeweils aktuellen Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und dafür auf der Website des Bezirks veröffentlicht werden.
Der Radverkehrsplan ist in einer nummerierten Tabelle darzustellen und muss dabei folgende Informationen enthalten:
Anhand der Tabelle sollen folgende Fragen zu beantworten sein:
Begründung:
Die Maßnahmenliste zur Förderung des Radverkehrs ist Planungs- und Diskussionsgrundlage, um darzustellen, wo Handlungsbedarf beim Ausbau und der Erneuerung des Fahrradwegenetz besteht. Ferner ist ein solcher Plan notwendig, um aufzuzeigen, welchen Umsetzungsbedarf es über den nach § 40 MobG BE auf Landesebene erstellten Radverkehrsplans hinaus im Bezirk gibt. In der Bevölkerung gibt es ein breites Interesse an den Plänen für das Radverkehrsnetz im Bezirk. Deshalb müssen diese auch öffentlich zugänglich und einsehbar sein.
BVV 27.04.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Verkehr und Ordnung
VerkehrOrd 22.06.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 29.06.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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