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Drucksache - DS/0291/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die BVV Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt (Missbilligungsantrag), namentlich gegen Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann.
Begründung: Der unmittelbare Anlass dieser Missbilligung der Amtsführung der Bezirksbürgermeisterin ist ihre Solidaritätsbekundung bzgl. der illegalen Blockade der Straßen am Frankfurter Tor am 23. Juni 2022 durch die Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation". Sie sagte in eine Kamera, die von einem Blockierer gehalten wurde folgendes: "Ich bin heute kurz hierhergekommen, um zu zeigen, dass es eine Solidarität gibt" Dieser Satz erfolgt während die Blockierer Ärzte, Pfleger, Polizisten, Arbeitnehmer, Reisende etc. in ihren Autos am Frankfurter Tor behinderten. Frau Herrmann hat somit ihre Neutralitätspflicht verletzt und die kriminellen Aktivitäten der Gruppe „letzte Generation“ moralisch unterstützt.
BVV 29.06.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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