Drucksache - DS/0251/VI  

 
 
Betreff: Verbraucher*innendaten von Stromnetz Berlin zur Durchsetzung von Zweckentfremdung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Shafaqyar, Moheb 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
22.09.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) vertagt   
06.10.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen (StaWo) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management Beratung ff
08.11.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (VBDFM) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.11.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Verbraucher_innendaten zur Durchsetzung Zweckentfremdung  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich auf Grundlage von § 5 ZwVbG die Stromnetz Berlin

zur Verfügung stehenden Verbraucher*innendaten zu Nutze zu machen, um Hinweise auf Leerstand und andere zur Erfüllung der Aufgaben nach dem

Zweckentfremdungsverbot-Gesetz brauchbare Hinweise zu erhalten.

 

Begründung

 

Das Wohnungsamt von Friedrichshain-Kreuzberg dürfte als Vorreiter bezeichnet

werden, wenn es um die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes geht.

Wie in kaum einem anderen Bezirk wird Zweckentfremdung von Wohnraum im Bezirk

geahndet. Nichtdestotrotz dürften die Fälle von Zweckentfremdung weitaus höher sein,

als der Bezirk ahndet bzw. ahnden kann. Nicht zuletzt wird dies auch auf die geringen

zur Verfügung stehenden Personalstellen zurückzuführen sein.

 

Ein wenig personalintensives und dennoch vielversprechendes Mittel um Hinweise auf

Zweckentfremdung zu erlangen, dürften die Verbraucher*innendaten von Stromnetz

Berlin sein. Der Verbrauch bzw. Nichtverbrauch dürfte ein deutlicher Hinweis dafür sein,

ob Zweckentfremdung vorliegt, um diesen anschließend ahnden zu können. Die zu

begrüßende Überführung des Stromnetzes Berlin in öffentliche Hand dürfte den

Zugang zu den Verbraucher*innendaten sowohl politisch als auch rechtlich vereinfachen.

Ein Auskunftsrecht ist vermutlich sogar nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 ZwVbG gegeben. Das Bezirksamt wird daher aufgefordert, weiterhin entschlossen Zweckentfremdung zu

ahnden und dies mit diesem Instrument zu erweitern.

 

 

BVV 29.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Ausschuss für Verwaltung, Bürgerdienste, Digitalisierung und Facility Management (federführend)

 

 

SatdtWohn 06.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die der Stromnetz Berlin zur Verfügung stehenden Daten auf Grundlage von § 5 ZwVbG genutzt werden können, um Hinweise auf Leerstand und andere zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz brauchbare Hinweise zu erhalten.

 

 

 

Verwalt 08.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die der Stromnetz Berlin zur Verfügung stehenden Daten auf Grundlage von § 5 ZwVbG genutzt werden können, um Hinweise auf Leerstand und andere zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz brauchbare Hinweise zu erhalten.

 

 

BVV 30.11.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die der Stromnetz Berlin zur Verfügung stehenden Daten auf Grundlage von § 5 ZwVbG genutzt werden können, um Hinweise auf Leerstand und andere zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz brauchbare Hinweise zu erhalten.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: