Drucksache - DS/0285/VI  

 
 
Betreff: Einbürgerungen ohne Hinnahme der Mehrstaatlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, AhmetIyidirli, Ahmet
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele von den erfolgten Einbürgerungen im Zeitraum von 2015 bis Ende Mai 2022 waren unter NICHT-HINNAHME der Mehrstaatlichkeit? (D.h. erst nach Vorlage der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit). Bitte aufgeteilt nach Kalenderjahren.
  2. Wie viele von den obengenannten Personen waren vor der Einbürgerung Staatsbürger der Türkei? Bitte aufgeteilt nach Kalenderjahren.
  3. Warum wird der Einbürgerungsantrag nicht vor dem Zwangsberatungstermin den Antragssteller*innen zur Verfügung gestellt? Z.B. auf den Interseiten des Bezirksamts.

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 

Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales 

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

über

Bezirksverordnetenvorsteher

Herr Ahmet Iyidirli (SPD)

 

über

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/0285/VI

Einbürgerungen ohne Hinnahme der Mehrstaatlichkeit zur BVV am 29.06.2022

 

 

Sehr geehrter Herr Iyidirli,

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele von den erfolgten Einbürgerungen im Zeitraum von 2015 bis Ende Mai 2022 waren unter NICHT-HINNAHME der Mehrstaatlichkeit? (D.h. erst nach Vorlage der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit). Bitte aufgeteilt nach Kalenderjahren.

 

Die abgefragten Daten werden hier statistisch nicht erfasst, daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Entsprechende Informationen könnte nur das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zur Verfügung stellen.

 

  1. Wie viele von den obengenannten Personen waren vor der Einbürgerung Staatsbürger der Türkei? Bitte aufgeteilt nach Kalenderjahren.

 

Siehe Antwort zu 1.

Es kann lediglich die Zahl der im Jahr 2021 und im laufenden Jahr eingebürgerten türkischen Staatsangehörigen ermittelt werden.

 

2021: 149 Personen

bis 30.05.2022: 90 Personen

 

  1. Warum wird der Einbürgerungsantrag nicht vor dem Zwangsberatungstermin den Antragssteller*innen zur Verfügung gestellt? Z.B. auf den Interseiten des Bezirksamts.

 

Die Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) sehen vor der Antragstellung eine Beratung vor.

Da bereits mit der Antragstellung Gebühren fällig werden, sollen durch die Beratung die Erfolgsaussichten geklärt und ggf. noch erforderliche Schritte besprochen werden. Das Beratungsgespräch dient auch dazu, die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen zu ermitteln. Neben einigen Standard-Unterlagen ist eine Vielzahl von Dokumenten vom Einzelfall abhängig und daher individuell sehr verschieden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ohne vorherige Beratung die Anträge oft unvollständig eingehen, was zu einem erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung führt. Aus diesem Grund werden die Antragsformulare von den Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden nicht online zur Verfügung gestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Nöll

 

 
 

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