Drucksache - DS/0280/VI  

 
 
Betreff: Leerstand in der Gräfestraße 13
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Iyidirli, AhmetIyidirli, Ahmet
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt nicht gehandelt, obwohl alle Fristen zum Abschluss der Sanierungsarbeiten und Genehmigungen zu den genehmigten Leerständen abgelaufen sind?
     
  2. Welche in der Beantwortung der Großen Anfrage unter Nr DS/ß0208 erwähnten Sanierungsarbeiten wurden vom Eigentümer nachgewiesen?  Bitte um detaillierte Auflistung.
     
  3. Ist das Schreiben der von der Grundstückseigentümerin des Grundstücks Graefestraße 13 bevollmächtigten Rechtanwältin Urte Wienckowski vom 25.11.2021 an die Mieter*innen mit der Vorankündigung der umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten auch dem Bezirksamt bekannt?

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Sommer-Wetter i.V.f.d. BezStR Herr Nöll

 

Vorbemerkung: Ja, irgendjemand muss Herr Nöll ja vertreten, also so gesehen fällt das auf mich und wenn Sie da Nachfragen haben, müssen wir sicherlich schauen, wie wir damit umgehen. Herr Nöll hat Ihre Frage beantwortet und wir haben auch mehrere Zuarbeiten von Florian Schmidt eingeholt.

 

zu Frage 1: Der Antrag auf Verlängerung der Genehmigung lag bereits mit Schreiben vom 28.09.2021 vor. Die Eigentümer haben das Bezirksamt fristgerecht über den aktuellen Sachstand informiert. Für die Verlängerung der Leerstandsgenehmigung hat lediglich der aktuelle Bauablaufplan gefehlt.

Das Stadtentwicklungsamt hat das noch etwas detaillierter ausgeführt. Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes, Bau- und Wohnungsaufsicht ist das Bezirksamt seinen ordnungsbehördlichen Verpflichtungen nachgekommen. Folgende Chronologie soll das verdeutlichen:

  • Begehung durch einen technischen Sachbearbeiter der Bau- und Wohnungsaufsicht unmittelbar nach dem Brandereignis.
  • Sperrung der Brandwohnung 2. Obergeschoss rechts am 31.02.2020 - das ist sehr interessant so vom Datum.
  • Teilsperrung am 29.09.2020 aufgehoben mit dem Hinweis, das Erfordernis eines statistischen Nachweises vor Nutzungsaufnahme der Wohneinheit. Für besagte Brandwohnung hat unseres Wissens das Wohnungsamt Zweckentfremdung den Leerstand aufgrund der bevorstehenden Sanierung genehmigt.
  • Eine Mietpartei zeigt wohnungsaufsichtliche Mängel für eine belastete Wohnung 2. OG links am 12.07.2020 an. Damit eröffnete sich ein wohnungsaufsichtlicher Vorgang.

Die folgenden Punkte sind im Rahmen dieses Vorgangs durchgeführt worden:

  • Anhörung der Hausverwaltung am 28.07.2020.
  • Rückmeldung 02.09.2020.
  • Schadensregulierung aus Versicherungssicht ungeklärt.
  • 17.09.2020 Forderung eines Bauablaufplanes.
  • 16.10.2020 Bautätigkeiten im Objekt durch Außendienstmitarbeiter BWA festgestellt.
  • 29.10.2020 erneuter Außendiensttermin, Bekanntgabe von Komplikationen, Verzögerungen lt. Auskunft der mit der Sanierung beauftragten Firma.
  • 20.04.2021 erneuter Außendiensttermin, Bauleiter teilte mit, dass der Prüfbericht Statiker weiterhin nicht vorliegt, umfangreiche Gutachten ans Wohnungsamt gesandt, Verzögerung der Sanierung absehbar.
  • April 2022 Hinweise auf Verzögerungen von Seiten der Mieter*innen und über die politische Ebene.
  • 24.05.2022 Veranlassung einer Vorort-Begehung mit dem Ziel der Bestandserfassung bzgl. der angekündigten Maßnahmen für das wohnungsaufsichtliche Verfahren.
  • 14.06.2022 Außendienstmitarbeiter BWA hält Rücksprache mit Bauleiter, ein überarbeiteter Bauablaufplan vom 09.06.2022 wird vorgelegt.
  • Vereinbarung eines Vorort-Termins mit der Hausverwaltung in der 28. Kalenderwoche.

Als allgemeine Hinweise ist hier vermerkt:

  • Bisher hat lediglich eine Mietpartei wohnungsaufsichtliche Mängel angezeigt.
  • In der Regel wird die Wohnungsaufsicht nur bei angezeigten Mängeln von Mietern tätig.
  • Kein proaktives Handeln, da ggf. bestehende zivilrechtliche Vereinbarungen zur Umsetzung Mietminderung etc. jeder einzelnen Mietpartei nicht bekannt sind.
  • Ordnungsbehördliches Handeln kommt nur dann in Betracht, wenn eine vorsätzliche Weigerung zur Mängelbeseitigung erkennbar und auch nachweisbar ist.
  • Nach der bekannten Sachlage ist aus behördlicher Sicht von einer kontinuierlichen Bau- und Sanierungstätigkeit auszugehen.

 

zu Frage 2: Das betrifft das 4. OG links und rechts. Vollständig erledigt sind

  • die Beräumung der Wohneinheiten, Sanierung und Entsorgung asbestbelasteter Fußböden,
  • Entfernung schadhafter Bodenbeläge,
  • Untersuchung und Feststellung der Schäden an den Decken des 3. OG und 4. OG sowie
  • Freigabe und Prüfung durch ein öffentlich bestellten und vereidigten Prüfingenieur für Baustatik,
  • Tragwerksplanung zur Sanierung der Schäden an den Deckenbalken über dem 3. Obergeschoss.

Teilweise erledigt ist die Baustelleneinrichtung und Gerüstbauarbeiten.

 

zu Frage 3: Seit dem 24.06.2022 liegt dieses Schreiben vor und Ergänzungen aus Stadtplanungssicht steht hier „nein“.

Soweit von mir dazu.

 

Herr Iyidirli: Sie haben diese Zeitplan aufgezählt, was dort gemacht wurde. In der Beantwortung der Großen Anfrage stand folgendes: „Sachstandsberichte und Baufortschritte wurden fristgerecht zum 28.06.2021, 28.09.2021 und 30.12.2021 eingereicht bzw. nachgewiesen.“ Und Sie haben auch erwähnt, später Sachverständige usw. eingesetzt worden sind. In dem Schreiben, was auch dem Bezirksamt vorliegt, also das Schreiben von Mieter*innen vom 25.11.2021, dort sind alle erdenkbare umfassende Instandsetzungsarbeiten, Modernisierungsarbeiten aufgelistet. Jetzt möchte ich gerne mal wissen, was bezirklich in den Quartalsberichten nachgewiesen wurde? Und zweite Nachfrage von mir: Gab es auch Gespräche zwischen den Architekten der Graefestr. 13 und der Stadtplanung zu einem erhaltungsrechtlich genehmigungsfähigen Antrag für dieses Haus?

 

zu Nachfrage 1 und 2: Ich würde Sie bitten, dass Sie mir die Fragen noch mal aufschreiben oder wir gleichen es ab, was ich aufgeschrieben habe, damit Sie da auch eine richtige Antwort kriegen und ich würde das dann an den Bereich von Florian Schmidt weitergeben, der ja da denke ich der Fachkundigste ist und die Fragen auch entsprechend beantworten kann.

 

Nachtrag vom 04.07.2022:

 

zu Nachfrage 1: Folgende Arbeiten wurden durch den vorliegenden Bauablaufplan nachgewiesen:

 

Dachgeschoss:

Holzschutztechnische Instandsetzungen aufgrund von Befall durch Weißen Porenschwamm und Nassfäuleschäden.

 

Fassade:

Die Fassade wurde teilweise eingerüstet.

 

Wohnungen:

In den Wohnungen, außer der Wohnung im 1. OG links und soweit vorhanden, wurden die asbestbelasteten Bodenbeläge entfernt.

 

zu Nachfrage 2: Ja, im März 2022 hat in der Stadtplanung, Gruppe Erhaltungsgebiete ein Beratungsgespräch mit einem Architekten sowie einem Sachverständigen für Schäden stattgefunden. Dabei wurden verschiedene geplante Maßnahmen hinsichtlich Ihrer erhaltungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit besprochen.

 

Herr Vollmert: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist zumindest der Besitzer der Immobilie bzw. der Investor jetzt in der Lage, eine neue Bauleitplanung einzureichen bzw. hat bereits abgegeben. Können Sie denn daraus schließen, wann denn nach dieser neuen Planung die Sanierung bzw. Wiederinstandsetzung dieser Wohnungen abgeschlossen sein soll? Oder müssten Sie das auch nochmal im Haus nachfragen?

 

zu Nachfrage 3: Ja, das müsste ich auch nachfragen. Das geht leider aus den Unterlagen, die ich hier habe, nicht hervor.

 

Nachtrag vom 04.07.2022:

 

Zu Nachfrage 3: Laut dem in der Bau- und Wohnungsaufsicht vorliegenden, aktualisierten Bauablaufplan vom 9.6.2022 werden die Maßnahmen am Gesamtobjekt bis Mitte/Ende 2024 abgeschlossen sein.

 
 

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