Drucksache - DS/0292/VI  

 
 
Betreff: Friedlicher Protest statt radikalisierter Protest – Schluss mit Straßenblockaden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:1. Husein, Timur
2. Kindler, Max
Heck, Werner
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Friedlicher Protest  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Derzeit finden in Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin und auch bundesweit wieder fast täglich Blockaden durch sogenannte Klimaaktivisten statt, was zu langen Staus führt. Hierdurch werden Menschen aus Friedrichshain-Kreuzberg direkt betroffen. Sie brauchen mehr Zeit für ihren Arbeitsweg, verpassen Termine und Ihnen entstehen zusätzliche Kosten.

 

Weiter kommt es zu stadtweiten Auswirkungen auf Lieferketten, auf die Gewährleistung der Gesundheitsversorgung, Polizeibeamte werden unnötig gebunden und können nicht ihren eigentlichen Aufgaben nachgehen. Auf der Stadtautobahn steckte beispielsweise schon ein Rettungswagen mit einem Schlaganfallpatienten fest und kam nicht voran.

 

Demonstration und Protest sind in einer Demokratie wichtig, legitim und werden auch durch das Grundgesetz garantiert und müssen es weiterhin sein. Dennoch soll und muss sich Protest im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen und darf nicht auf Dauer das Leben unzähliger Menschen erschweren und teils sogar gefährden. Radikale Demonstranten und Demonstrantinnen dürfen nicht normale Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirkes für ihre politischen Interessen in Geiselhaft nehmen.

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hält das Thema der Energiewende in der Sache für richtig und dieses muss auch politisch angegangen werden. Denn wie wichtig Energieunabhängigkeit ist, wird uns durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine derzeit deutlich vor Augen geführt.

 

Jedoch distanziert sie sich klar von dieser Art des radikalisierten Protestes und ruft die Demonstranten zur Mäßigung auf. Verstöße gegen das Strafrecht, die Straßenverkehrsordnung und das Versammlungsrecht müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates verhindert und geahndet werden. 

 

 

BVV 29.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Resolution wird abgelehnt.

 
 

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