Drucksache - DS/0278/VI  

 
 
Betreff: Emissionsschutz II: Geruchsemissionen Volkspark Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Behlert, KarolinBehlert, Karolin
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)     Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt zur Ausweitung von öffentlichen Grillplätzen,

um das Grillen in dafür nicht vorgesehenen Orten abzumildern?

 

2.)    Was unternimmt das Bezirksamt, um für den Volkspark Friedrichshain ("Grillwiese 1.0") das Antragsverfahren zu vereinfachen, insbesondere für Menschen ohne Internetzugang?

 

3.)     Wie kontrolliert und ahndet das Bezirksamt an Stellen wie dem Park Friedrichshain das Grillverbot, sowie das Verbot, Feuer an nicht dafür ausgewiesenen Stellen zu entzünden? (Umsetzung der Verordnung für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen für Berlin)

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg      

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt zur Ausweitung von öffentlichen Grillplätzen, um das Grillen in dafür nicht vorgesehenen Orten abzumildern?

 

Das Bezirksamt sieht derzeit keine Möglichkeiten, die öffentlichen Grillplätze weiter auszuweiten. Vor einer glichen Ausweitung müssen erst die derzeit laufenden Ansätze der Ordnung und Optimierung etabliert und ausgewertet werden. Danach kann eine Abschätzung getroffen werden, ob eine über das bisherige Angebot hinausgehende Erweiterung bedarfsgerecht und insbesondere vor den Aspekten des Emissionsschutzes verhältnismäßig ist.

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um für den Volkspark Friedrichshain ("Grillwiese 1.0") das Antragsverfahren zu vereinfachen, insbesondere für Menschen ohne Internetzugang?

 

Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht um ein Antragsverfahren handelt, sondern um ein Buchungsverfahren welches nicht einer Beurteilung der Verwaltung unterliegt. Gern sprechen wir noch einmal mit dem Betreiber der Grillwiese, ob es die Möglichkeit gibt, für Menschen ohne Internetzugang vor Ort eine Buchung bei entsprechender Kapazität- vorzunehmen. Gleichwohl sehen wir den Bedarf an einer barrierearmen Buchung.

 

  1. Wie kontrolliert und ahndet das Bezirksamt an Stellen wie dem Park Friedrichshain das Grillverbot, sowie das Verbot, Feuer an nicht dafür ausgewiesenen Stellen zu entzünden? (Umsetzung der Verordnung für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen für Berlin)
  2.  

 

Der Außendienst des Ordnungsamtes ist in den Sommermonaten schwerpunktmäßig in den Grünanlagen unterwegs, um gegen illegales Grillen bzw. illegales Entzünden von Feuer vorzugehen, und zwar sowohl durch Aufforderung, die illegale Tätigkeit jeweils sofort zu unterbinden und ggf. durch Aussprechen von Platzverweisen, als auch durch Aufnahme von

Personalien und Fertigen von Anzeigen zwecks Weiterleitung an den Innendienst mit dem Ziel der Erhebung entsprechender Bußgelder. Der Außendienst ist dabei idR mit mehreren Teams unterwegs, die gemeinsam tätig werden. Dies reicht dennoch häufig nicht aus, um insbesondere bei gutem Wetter an den Wochenenden den illegalen Handlungen einer Vielzahl von Personen bzw. Personengruppen zu begegnen. Teilweise wird in solchen Fällen die Polizei zur Unterstützung hinzu gerufen. Zu bestimmten, allerdings vorab verabredeten Terminen finden jedoch auch entsprechende gemeinsame Einsätze mit der Polizei statt. Häufig stoßen Kontrollkräfte dabei auf Unverständnis und führen aufwändige Diskussionen. Bisweilen reagieren angetroffene Personen auf Ansprachen aggressiv.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Annika Gerold

 

 
 

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