Drucksache - DS/0102/VI  

 
 
Betreff: E-Lastenfahrrad-Richtlinie – Förderprogramm nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteher Herr Heck, Werner
Verfasser:Hochstätter, Peggy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz Vorberatung
07.04.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) vertagt   
19.05.2022 
Öffentliche Sitzung Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beratung ff
22.06.2022 
Öffentliche Sondersitzung der Ausschüsse für Verkehr und Ordnung (VerO) und für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (UGK) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.03.2023 
Öffentliche Sondersitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderprogramm  
VzK_E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderprogramm  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das hier beschriebene Förderprogramm genutzt werden kann und sich dann ggf. darum bemühen.

 

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

 

rderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

 

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

 

Programmlaufzeit: 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024

 

Einreichungsfristen

01.  r. 2021 bis 29. Apr. 2024

 

Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie

 

Begründung:

Der Einsatz von Lastenfahrrädern kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel, dem Dienstleistungssektor sowie in Kommunen erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Dabei bestehen in städtischen Gebieten besondere Potentiale. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen, können die Lebensqualität vor Ort zudem maßgeblich verbessern.

 

 

BVV 30.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz, Ausschuss für Verkehr und Ordnung (federführend)

 

 

VerkehrOrd 22.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das hier beschriebene Förderprogramm genutzt werden kann und sich dann ggf. darum bemühen.

 

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

 

rderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

 

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

 

Programmlaufzeit: 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024

 

Einreichungsfristen

02.  r. 2021 bis 29. Apr. 2024

 

Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie

 

 

BVV 29.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das hier beschriebene Förderprogramm genutzt werden kann und sich dann ggf. darum bemühen.

 

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

 

rderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

 

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

 

Programmlaufzeit: 01. Mär. 2021 bis 29. Apr. 2024

 

Einreichungsfristen

03.  r. 2021 bis 29. Apr. 2024

 

Mehr Infos: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie

 

 

BVV 29.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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