Drucksache - DS/0263/VI  

 
 
Betreff: Klimaschutz im Gebäudesektor: Vorkaufsrecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel Dr., MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Häuser wurden in Friedrichshain-Kreuzberg nach dem Eigentümerwechsel durch das Ausüben des Vorkaufsrechts energetisch saniert?

 

  1. r wie viele Häuser wurde ein Antrag auf energetische Sanierung gestellt, nachdem diese den Eigentümer durch das Vorkaufsrecht gewechselt haben?

 

  1. Bei wie vielen Häusern wurden Solaranlagen installiert, nachdem diese den Eigentümer durch das Vorkaufsrecht gewechselt haben?

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold i. V.r BezStR Herrn Schmidt

 

zu Frage 1: Dem Bezirksamt sind keine derartigen Fälle bekannt.

 

zu Frage 2: Dem Bezirksamt sind keine derartigen Fälle bekannt.

 

zu Frage 3: Dem Bezirksamt sind keine derartigen Fälle bekannt.

 

Frau Heihsel: Ja, vielen Dank, da stellt sich mir natürlich die ganz große Nachfrage, ob es denn Anstrengungen von seiten des Bezirksamts gegeben hat, diesen Eigentümerwechsel zum Anlass zu nehmen, um auf energetische Sanierung hinzuweisen oder dafür Werbung zu machen?

 

zu Nachfrage 1: Über die beantwortete Anfrage hinaus liegen mir zu diesem Sachverhalt keine Informationen vor. Insofern werde ich den Kollegen Florian Schmidt bitten, nach seiner Rückkehr oder wir kümmern uns vorher darum, diese Antwort nachzureichen.

 

Herr Heihsel: Ja, vielen Dank Frau Gerold, diese Antworten oder auch Nicht-Antworten waren auch dementsprechend erhellend. Was mich noch interessieren würde: Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden denn geschlossen, bei denen ausgeschlossen wurde, dass energetische Sanierungen über das gesetzliche Maß hinaus verboten werden?

 

zu Nachfrage 2: Wie ich ja gerade ausgeführt habe, liegen mir außer der Beantwortung dieser Anfrage, die ich vorgetragen habe, keine Informationen zum Sachverhalt vor. Insofern  ssen wir auch das nachreichen. Ich bin gebeten worden mitzuteilen, dass es ganz großartig und hilfreich wäre, diese Nachfragen schriftlich an das Büro von Herrn Schmidt zu richten. Wenn Sie das machen könnten, wäre das fabelhaft. Vielen Dank.

 

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung 

Bezirksstadtrat 

 

 

 

Ihre Nachfragen beantworte ich wie folgt:

(1) Gibt es Anstrengungen seitens des Bezirksamtes, die Kontaktaufnahme mit Eigentümer:innen vor dem Hintergrund des Vorkaufsrechts zu nutzen, um energetische Sanierung in den Objekten zu befördern?

Von Seiten des Stadtentwicklungsamtes, Gruppe Erhaltungsrecht, in deren Zuständigkeit das Vorkaufsrecht fällt, gibt es keine solche Anstrengungen.

 

(2) Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden beschlossen, die die energetische Sanierung über das gesetzliche Maß hinaus verbietet?

Es wurden 85 Abwendungsvereinbarung geschlossen oder erklärungen (einseitig) abgegeben, die diese Regelung enthalten.

Da die teilweise sehr kostspieligen Maßnahmen zur energetischen Sanierung derzeit zu 8% (höchstens 3 Euro in 6 Jahren) umlagefähig auf die Miete sind, bedarf es bundespolitischer Anstrengungen, um diesen Zielkonflikt zu lösen. Für viele ökonomisch schwache Mieter*innen kommt dies noch immer nahezu einer Ve3rdopplung der Miete gleich und stellt einen erheblichen Verdrängungstatbestand dar.

 

gliche Stellschrauben, um energetische Modernisierung über das gesetzliche geforderte Maß hinaus möglich zu machen, wären in etwa

 

- bessere öffentliche Förderung

- Warmmietenneutralität

- weitere Begrenzung der Umlagefähigkeit

- niedrigere Obergrenzen für Mietsteigerungen.

 

Hierbei handelt es sich jedoch um bundesrechtliche Fragen, auf die das Bezirksamt keinen direkten Einfluss hat. Änderungen müssten von der Regierungskoalition auf Bundesebene beschlossen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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