BV Gindra erörtert den Antrag detailliert. Insbesondere geht es darum, dass benachteiligte Bevölkerungsgruppen (Migranten, Menschen mit Behinderungen) sich bei Veränderungen ihrer Mietverhältnisse oft allein gelassen fühlen.
BV Seltz schildert die Auffassungen der SPD-Fraktion. So wird Punkt 1 vonseiten der SPD-Fraktion nicht vertreten, da viele aufgeführte Ergebnisse bereits durch Regelungen auf Senatsebene umgesetzt sind. Zu Punkt 2 merkt er an, das es in den letzten Jahren eine Art „Rückbau“ gegeben hat, wobei kostenlose Beratungsangebote für Mieter erheblich eingeschränkt wurden, obgleich die Nachfrage zum Zeitpunkt des Rückbaus vorhanden war und entsprechend Prüfungen festgestellt wurde, dass diese stetig steigt. Die Fraktion der SPD stimmt Punkt 2 zu.
BV Oltmann schließt sich den Ausführungen von BV Seltz an ergänzt diese insofern, dass er auf die Drucksache 0358/XIX aufmerksam macht. Er bittet um getrennte Abstimmungen. Punkt 1 wird vonseiten der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht vertreten. Punkt 2 soll in einen Prüfauftrag umgewandelt werden. Folgende redaktionelle Änderung schlägt er vor. „Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtungen von Anlaufstellen gefördert werden kann, um…
BV Olschewski stimmt der Änderung zu und fragt das Bezirksamt, welche Kosten für das Bezirksamt entstehen würden, wenn die bislang eingesparten kostenlosen Mieterberatungen wieder durchgeführt werden würden. Herr Kroll führt aus, dass dafür im Haushalt kein Titel eingerichtet ist.
Nach Beendigung der Diskussion ruft der Ausschussvorsitzende Punkt 1 zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Es wird über die Ergänzung zu Punkt 2 abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
Es wird über Punkt 2 (mit Ergänzung) abgestimmt.
Abstimmungsergebnis. mehrheitlich angenommen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die BVV möge beschließen:
2. Bezirkliche Angebote zur Mieterberatung ausdehnen und bekannter machen
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung von Anlaufstellen gefördert werden kann, um
- Mieterinnen und Mieter umfassend über bestehende Mieterschutzregelungen zu informieren und sie bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte durch eine offene, eigentümerunabhängige Mieterberatung zu unterstützen;
- unverzüglich unbürokratische Hilfen zu gewähren, speziell für Mieterinnen und Mieter,
- die im Sozialen Wohnungsbau von steigenden Mieten durch den Förderabbau oder durch den Wegfall der Anschlussförderung betroffenen sind;
- die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Lebenssituation angemessene Wohnungen angewiesen sind und die hohen Mietbelastungen nicht tragen können bzw. für die die Miete im Rahmen des Transferleistungsbezugs nicht mehr regulär übernommen werden.