Drucksache - 0502/XIX  

 
 
Betreff: Ombudsstelle auch für Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beratung
21.11.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.10.2013 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.2013 folgenden Beschluss:

„Die.Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich an zuständiger Stelle dafür einzusetzen, dass unser Bezirk, im Rahmen der einjährigen Pilotprojektphase „Erprobung von Ombudsstellen für Jobcenter“, beteiligt wird. Bei einer positiven Beurteilung nach der Testphase wird eine hauptamtliche Stelle dafür eingerichtet.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Jobcenter ist mehrfach um Stellungnahme zu dem Ersuchen der BVV gebeten worden. Da diese nicht erfolgt ist, ist der Antrag der BVV in die Septembersitzung der Trägerversammlung eingebracht worden.

Eine Vertreterin der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen erklärte, dass das Projekt in Friedrichshain-Kreuzberg zum 01.08.2013 gestartet wurde und dass dies als ausreichend angesehen wird. Eine Erweiterung des Projektes sei nicht mehr möglich.

Da in Tempelhof-Schöneberg die Clearingstelle eingerichtet ist und nach Beschluss der Trägerversammlung vom 05.09.2013 auch bis zum 31.03.2014 weitergeführt werden soll, wurde der unmittelbare Bedarf für eine zusätzliche Ombudsstelle in der Trägerversammlung nicht als dringend angesehen. Durch die Clearingstelle könnten aufgrund des höheren Personaleinsatzes von aktuell 3,8 Vollzeitäquivalenten gute Erfolge erwartet werden.

 

 
 

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