Drucksache - 0458/XIX  

 
 
Betreff: Ehemaliges Straßenbahndepot Belziger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.01.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.07.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Bebauungskonzept Anlage 1 Drs. 0458
Bebauungskonzept Anlage 2 Drs. 0458
Bebauungskonzept Anlage 3 Drs. 458
Bebauungskonzept Anlage 4 Drs 0458
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Begründung

 

Da die bisherige landeseigene Nutzung des Straßenbahndepots langfristig aufgegeben werden soll, prüft die BIM derzeit die Veräußerungsmöglichkeiten.

 

Planungsrechtlich gilt für das Gebiet der Baunutzungsplan mit der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ und der Baustufe V/3. Derzeit im Verfahren befinden sich für das Gelände die Bebauungspläne XI-229 und 7-37 Ba.

 

Wunsch der BVV ist, dass für die Veräußerung ein konzeptioneller Investorenwettbewerb durchgeführt wird und der Verkauf vorangig am sozialen und kulturellen Nutzen des Projekts für den Stadtteil sowie an der Beachtung der Belange des Denkmalschutzes orientiert erfolgt. Als Wettbewerbsziel soll auch die Schaffung von Wohnraum formuliert werden.

 

Die BIM hat wirtschaftliche Interessen bei der Veräußerung zu berücksichtigen, da für die Aufgabe der Liegenschaft eine Verlagerung der vorhandenen Nutzer an andere Standorte erfolgen muss. Zur Refinanzierung der aus der Verlagerung entstehenden Kosten hält die BIM die Erzielung marktgerechter Verkaufserlöse für erforderlich.

 

Dem Bezirksamt sind unter dieser Prämisse drei mögliche Bebauungsvarianten durch die BIM vorgelegt worden (s. Anlagen).

Variante 1 geht von einer weitgehenden Erhaltung der vorhandenen Strukturen aus. In dem Fuhrparkgebäude ist Einzelhandel mit ca. 1.800m² Fläche geplant sowie 220 Parkplätze mit einer Fläche von ca. 8.500 m². Auf der Vorplatzfläche sind ca. 200 m² Büro/Dienstleistungen (westl. Gothaer Straße) und ca. 1.200 m² Wohnen (östl. Belziger Straße) geplant.

Variante 2 orientiert sich bezüglich des Fuhrparkgebäudes an Variante 1, mit dem Unterschied, dass nur 129 Parkplätze mit einer Fläche von ca. 7.200 m² vorgesehen sind und zusätzlich 3.100 m² für Wohnen im nördlichen Bereich. Auf dem Vorplatz ist eine Zusatzbebauung geplant, so dass 1.400 m² für Büro/Dienstleistungen zur Verfügung stehen würden und 6.900 m² für Wohnen.

Variante 3 sieht keinen Einzelhandel vor. Im Fuhrparkgebäude sind 4.200 m² Wohnen, 4.700 m² Büro und 3.600 m² für Kultur / Ateliers geplant. Auf der Vorplatzfläche sollen 8.700 m² für Wohnen und 1.600 m² für Büro genutzt werden.

 

Der in den Varianten 1 und 2 geplante Einzelhandel ist in dieser Größenordnung nicht zulässig. Die anderen vorgesehenen Nutzungen sind aus städtebaulicher Sicht unproblematisch. Durch die vorhandenen Gebäude (Verwaltungsgebäude und Fuhrpark) ist die bauliche Ausnutzung des Grundstücks erreicht, für weitere Verdichtungen durch Neubauten entlang der Belziger Straße besteht wenig Spielraum. Lediglich ein Kopfbau an der östlich angrenzenden Bebauung der Belziger Straße wäre aus städtebaulicher Sicht vorstellbar.

Die geplanten 129 bw. 220 Parkplätze könnten wegen der zu erwartenden Verkehrsbelastung (Zufahrt von der Gothaer Straße) nicht konfliktfrei bewältigt werden und sind daher aus städtebaulicher Sicht nicht vertretbar.

Da es sich bei dem denkmalgeschützten Fuhrpark um ein ehemaliges Straßenbahndepot handelt, entwickelt das Gebäude durch den offenen Vorplatz im Zusammenhang eine, das Ortsbild prägende, besondere Ausstrahlung. Diese bauliche Situation gilt es auch bei der Nachnutzung des Gebäudes zu erhalten.

Die Flächen für Büro und Kultur / Ateliers sollten schwerpunktmäßig für kulturnahe, kleingewerbliche und soziale Nutzungen verwendet werden. Dabei sollte Wert auf kleine/mittlere inhabergeführte Ladengeschäfte mit nutzungsaffinem Einzelhandel (z.B. Künstlerbedarf) und kunstnahen Betrieben gelegt werden. Bei der Wohnnnutzung sollten Nutzungsformen wie studentisches Wohnen und betreutes Wohnen Berücksichtigung finden. Außerdem sollte eine soziale Mischung realisiert werden. Bezahlbare Wohnungen, ggf. mit Wohnungsneubauförderung, sollten durch anspruchsvollere Wohnnutzungen quersubventioniert werden.

 

Im Ergebnis sollte daher das Nachnutzungskonzept aus einer Mischung der Varianten 1 und 3 bestehen. Die Nutzung des Fuhrparkgebäudes sollte der Variante 3 entsprechen. Die Gestaltung des Vorplatzes sollte sich an der Variante 1 orientieren mit einem Kopfbau entlang der Belziger Straße.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen