Drucksache - 0484/XIX  

 
 
Betreff: Bedrohte Mieterinnen und Mieter besser unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
09.01.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.11.2013 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussvorlage
Austauschseite der Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.2013 folgenden Beschluss:

„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung von Anlaufstellen gefördert werden kann, um

  • Mieterinnen und Mieter umfassend über bestehende Mieterschutzregelungen zu informieren und sie bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte durch eine offene, eigentümerunabhängige Mieterberatung zu unterstützen;
  • unverzüglich unbürokratische Hilfen zu gewähren, speziell für Mieterinnen und Mieter,

-          die im sozialen Wohnungsbau von steigenden Mieten durch den Förderabbau oder durch den Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind;

-          die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung auf geeignete und der individuellen Lebenssituation angemessene Wohnungen angewiesen sind und die hohen Mietbelastungen nicht tragen können bzw. für die Miete im Rahmen des Transferleistungsbezugs nicht mehr regulär übernommen werden.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt bedauert, dass früher existierende kostenfreie Beratungsangebote, wie z.B. die bis zum 31.12.2009 durch die Sanierungsverwaltungsstelle beauftragte kostenlose Mieterberatung der AG SPAS in der Großgörschenstraße, heute nicht mehr vorhanden sind. Auch die bezirkseigene Rechtsberatung in den Bürgerdiensten wurde 2008 mit dem Ausscheiden der Rechtsberater eingestellt. Für die externen Rechtsberatungsangebote wurden ab Juni 2010 keine Räume mehr zur Verfügung gestellt, da es häufiger zu Beschwerden kam.

Das durchaus wünschenswerte kostenfreie Angebot einer Mieterberatung ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation derzeit leider nicht finanzierbar. Ein Bedarf dafür ist aufgrund der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zunehmend vorhanden.

Bei Nachfragen nach einer Mieter/innenberatung wird an die bekannten Institutionen  wie Berliner Mieter-Gemeinschaft e.V., Berliner Mieterverein e.V. und Verbraucherzentrale e.V. verwiesen. Im Amt für Soziales wird in der Regel auf die Verbraucherzentrale verwiesen, weil hier keine Mitgliedschaft erforderlich ist, sondern einzelne kostenpflichtige Beratungen durchgeführt werden. Die anderen bekannten Institutionen setzen eine Mitgliedschaft voraus.

In wieweit es weitere ggf. auch kostenfreie Mieterberatungen in Tempelhof-Schöneberg gibt, ist im Bezirksamt nicht bekannt.

Aus Sicht des Amtes für Soziales wäre es zu begrüßen, wenn es kostenfreie Mieterberatungsangebote im Bezirk gäbe, auf die Menschen mit geringem Einkommen zurückgreifen könnten.

Eine bezirkseigene Beratungsstelle im Bereich Bürgerdienste war jedoch bereits 2008 nicht mehr finanzierbar. Auch eine Förderung durch Zuwendungen aus dem Bereich Soziales ist aus finanziellen Gründen nicht möglich.

 
 

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