Drucksache - 0425/XIX  

 
 
Betreff: Gebietstausch mit Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirksgrenzänderungen geringer Bedeutung der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg im Bereich Columbiadamm/ Züllichauer Straße/ Lilienthalstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
21.11.2012 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.11.2012 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
09.01.2013 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
0425 - Anl.AenderungderBezirksgrenze(Grenzverlauf)
0425 Anl. AenderungderBezirksgrenze(Zu-undAbgang)
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Vorlage zur Beschlussfassung
Vorl.z.Beschlussf. m. Austauschseite

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksgrenze wird zur Vereinfachung von Verwaltungs- und Planungsprozessen, wie in den beiliegenden Karten dargestellt, geändert.

a)               Das nachstehende Flurstück 945 wird dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg übertragen.

GEMARKUNG

FLUR

FLURSTÜCK

EIGENTÜMER

FLÄCHE/ m²

GB-BLATT-NR.

Kreuzberg

4

945

Land Berlin

(BA Friedrichshain-Kreuzberg, Tiefbau)

8037

ohne

 

b)              Die nachfolgenden Flurstücke 87, 88, 91, 92, 93, 94 und 94 werden dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übertragen.

GEMARKUNG

FLUR

FLURSTÜCK

EIGENTÜMER

FLÄCHE/ m²

GB-BLATT-NR.

Tempelhof

10

87

Deutsches Reich (Reichswehrministerium) vertreten durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

31

8580 von Tempelhof

Tempelhof

10

88

Deutsches Reich vertreten durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

2014

5319 von Neukölln

 

 

GEMARKUNG

FLUR

FLURSTÜCK

EIGENTÜMER

FLÄCHE / m²

GB-BLATT-NR.

Tempelhof

10

91

Deutsches Reich (Reichsfinanzverwaltung) vertreten durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

5556

8196 von Tempelhof

Tempelhof

10

92

Deutsches Reich (Reichsfinanzverwaltung) vertreten durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

29081

8196 von Tempelhof

Tempelhof

10

93

Deutsches Reich (Reichsfinanzverwaltung) vertreten durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

16270

8196 von Tempelhof

Tempelhof

10

94

Land Berlin

(SenStadt, Bauen/Wohnen)

24265

12900 von Tempelhof

Tempelhof

10

95

Land Berlin

(SenStadt, Bauen/Wohnen)

3512

12900 von Tempelhof

 

 

Die Änderung des Grenzverlaufs ist als Übersichtsplan abgeleitet aus dem Maßstab 1 : 1000, die Übertragung der Flächen an den jeweils anderen Bezirk im Maßstab 1 : 5000 dargestellt.

Durch die Bezirksgrenzänderung ergibt sich für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ein Flächenabgang von ca.7,3 ha.

 

 

Begründung:

a)              Die derzeitige Grenzführung entspricht nicht dem tatsächlichen Straßenverlauf. Durch die Bezirksgrenzänderung wird die derzeit mehrfach springende Bezirksgrenze durchgehend an die Nordseite des Columbiadamms gelegt. Die Verwaltung des Straßenlandes im Bereich des Columbiadamms wird sich somit auf zwei Bezirke (Tempelhof-Schöneberg und Neukölln) beschränken.

 

b)              Die zu übertragende Fläche ist bereits jetzt stadträumlich an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angebunden. Durch die Bezirksgrenzänderung sollen Verwaltungs- und Planungsprozesse vereinfacht werden.

 

Rechtsgrundlage:

 

Artikel 4 Abs. 2 der Verfassung von Berlin

§1 Abs. 2 in Verbindung mit §12 Abs. 2 Nr. 5 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:                            entfällt

 

Personalwirtschaftliche Ausgaben:                                                        keine

 

 

 

 

 

Drucksache 0425/XIX

„Gebietstausch mit Friedrichshain-Kreuzberg“

hier: Einräumung von Nutzungsrechten an den Sportstätten des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg

 

 

1. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg erhält durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Recht zur Mitbenutzung der neu zu schaffenden Sportflächen an der Züllichauer Straße. Das Nähere wird durch eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geregelt.

 

2. Dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Nutzungsumfang von 50 % an den Sportflächen des sog. „Yorckdreiecks“ (Hellweg Baumarkt, Yorckstraße 38-39, 10965 Berlin) eingeräumt. Das Nähere wird durch eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geregelt.

 

3. Im Fall einer Neuplanung für das „Yorckdreieck“ wird der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den Bezirk Tempelhof-Schöneberg als gleichberechtigten Akteur beteiligen.

 

4. Die Nutzung der Sportflächen erfolgt auf Grundlage der SPAN und im Rahmen der KLR und Budgetierung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg. Eine finanzeille Beteiligung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg ist nicht vorgesehen..

 
 

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