Drucksache - 0517/XIX  

 
 
Betreff: Vorlage über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiliungen
a) der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie
b) der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauG
zum Bebauungsplanentwurf 7-45 für die Grundstücke zwischen Barnetstraße, Nuthestraße, Steinstraße, westlicher Verlängerung der Gerstnerweges bis zur Berlin-Dresdner Einsenbahn und Berlin-Dresdner Eisenbahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
13.02.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 7-45_Auswertung_FBB_2012-07-23_1
Anlage 2 7-45_Auswertung_FÖB_2012-09-26
Anlage 3_7-45 Nuthestrasse_Bplan_Bl-1-2_120827
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt bittet,

Das Bezirksamt bittet,

 

das vorliegende Abwägungsergebnis der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

zu a):

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB über den Bebauungsplan 7-45 mit Schreiben vom 15.02.2012 unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

 

zu b):

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit von 13.02. bis 12.03.2012 statt.

 

 

Zum vorgestellten städtebaulichen Konzept wurden für die verbindliche Bauleitplanung relevante Anregungen von den Behörden und Bürgern gegeben, die mit den jeweiligen Entscheidungen des Stadtentwicklungsamtes den Anlagen 1 und 2  zu entnehmen sind.

 

Im Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie im Zuge der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wurden folgende Festsetzungen gegenüber dem Entwurfsstand, der Gegenstand der frühzeitigen Beteiligungsverfahren war, geändert:

 

-       Entfall der Baufensterausweisungen im MI 4 sowie der privaten Verkehrsflächen zugunsten einer flächenmäßigen Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen,

 

-       Öffnung der Baugrenze im MI 5 nach Süden,

 

-       Erhöhung der zulässigen GRZ für Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO im MI 4 auf 0,4,

 

-       Veränderung der Lage und Vergrößerung der Grünfläche „öffentlicher Kinderspielplatz“,

 

-       Änderung der Zweckbestimmung der Grünfläche im Einmündungsbereich Nuthestraße/Steinstraße von „öffentliche Parkanlage“ in „öffentliche Parkanlage mit Kinderspielplatz“,

 

-       Korrektur der Straßenbegrenzungslinie zwischen Nuthestraße und Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“,

 

-       Korrektur der Flächenabgrenzung der „in Aussicht genommenen Erweiterung der Bahnanlage“, Aufnahme weiterer zeichnerischer Hinweise zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Dresdener Bahn (in Aussicht genommene Baustelleneinrichtungsfläche, Geh-/Fahrrechte),

 

-       Vorbereitung von Geh-/Fahrrechten zugunsten des für die Bahnanlagen zuständigen Unternehmensträgers (Flächen a und b),

 

-       Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum generellen Ausschluss von Vergnügungsstätten,

 

-       Wegfall der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ entlang der Bahn,

 

-          Aufnahme einer Fläche zum Anpflanzen entlang der Bahnanlage sowie von textlichen Festsetzungen zu Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken,

 

-       Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur Dachbegrünung,

 

 

 

 

 

 

 

-       Aufnahme eines zeichnerischen Hinweises zum verrohrten Gebertgraben, Anpassung der Baugrenzen in diesem Bereich,

 

-       Aufnahme von textlichen Festsetzungen zur Beschränkung von Bepflanzungen und Befestigungen im Bereich des Gebertgrabens sowie der Leitungen südlich der Grundstücke Nuthestraße 58/Steinstraße 36.

 

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

?         Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

?         Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692)

?         Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 58)

 

 

Anlage 1:  Auswertung der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 2:  Auswertung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Anlage 3:  Bebauungsplanentwurf 7-45 (2 Seiten), Stand 27.08.12

 

 

 

 

 
 

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