Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 13.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten  
DS/2201/III  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Sogenannte Extremismusklausel  
DS/2177/III  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
Laufende Neuausschreibung für Essenanbieter ab Schuljahr 2011/12 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2209/III  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Leerstand von Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2212/III  
Ö 8.2  
Was passiert am Ostbahnhof?  
DS/2217/III  
Ö 8.3  
Änderung der Eigentumsverhältnisse bei Wagenburg und Hundeplatz?  
DS/2210/III  
Ö 8.4  
Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011  
DS/2220/III  
Ö 8.4.1  
Bildungs- und Teilhabepaket  
DS/2213/III  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.       Wie erfolgt die Antragstellung  und der Berechtigungsnachweis für die verschiedenen Bereiche des Bildungs- und Teilhabepakets und wie schätzt das Bezirksamt deren Praktikabilität ein?

2.       Welche maximalen Förderungsbeträge ergeben sich für die verschiedenen Bereiche?

3.       In wiefern ergibt sich eine tatsächliche erhöhte Förderung der Kinder in Vergleich zum Zeitraum vor dem 1. Januar bzw. dem 1. April 2011 und wie hoch ist diese?

 

Nachfragen:

 

1.       Wie und nach welchen Kriterien werden die Träger für den Nachhilfeunterricht ausgewählt?

2.       Wie kann angesichts der bürokratischen Organisation gewährleistet werden, dass alle Antragsberechtigten, die von ihrem Recht, rückwirkend ab 1.1.2011 Leistungen aus dem Bildungspaket zu erhalten, Gebrauch machen möchten, dies bis zum 30.4.2011 schaffen können, zumal der wichtige Hinweis auf diese Frist im Senatsschreiben an die Eltern erstaunlicherweise fehlt?

 

 

DS 2213              Bildungs- und Teilhabepaket

 

DS 2220              Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011

 

Beantwortung: Herr Mildner-Spindler

Frau Vorsteherin, um es vorweg zu nehmen und mir nicht Ermahnungen einzuholen, ich werde es nicht kurz machen können.

 

Zu Beginn möchte ich darauf hinweisen, dass zu Beginn April in der vergangenen Woche die Staatssekretärinnen der zuständigen Senatsverwaltungen für Arbeit und Bildung, Frau Liebig und Frau Zinke zu dem Zeitpunkt, da es eine tragfähige Berliner Strategie gab, eine gemeinsame, umfangreiche Pressearbeit gemacht haben. Die Presse in der vergangenen Woche sehr ausführlich über die Umsetzung informiert hat. Das Land Berlin hat unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes die Öffentlichkeit über das Verfahren zur Umsetzung des bildungs- und Teilhabepakets im Land Berlin unterrichtet. Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin hat auf der Internetseite www.berlin.de erste Informationen über Inhalt und Umfang des Pakets eingestellt. Es findet sich unter Politik, Verwaltung, Bürger der direkte Link, wo alle Aussagen nachzulesen sind, die ich jetzt in der Folge die Frage beantwortend referieren werde. Im Übrigen stehen dort auch die notwendigen Antragsformulare zum Herunterladen zur Verfügung und über die Einrichtungen, Kita und Schule werden gesonderte Informationsschreiben für Eltern und Schulen seit der vergangenen Woche verbreitet.

In die Beantwortung der Fragen sind Informationen der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Gesundheit, soziale Beschäftigung und Bauen, Wohnen, Immobilien eingeflossen, weil das so umfangreich war. Ich werde versuchen, die Fragen jetzt gemeinsam zu beantworten.

 

Zu Frage 1 (DS 2220): Die Antragstellung erfolgt bei den jeweils zuständigen Behörden, die die sogenannten Stammdaten verwalten. Das sind Jobcenter, Wohngeldamt und Sozialamt. Dort wird erstens über entsprechende Anträge entschieden und in der Regel mit den Leistungserbringern direkt abgerechnet, u.a. Klassenfahrten und Teilhabeleistungen wie Sportvereine und Musikschule. B) wird dort auch der Berlinpass ausgestellt bzw. ausgestellt werden, der zur Erlangung von weiteren Sachleistungen erforderlich ist, die pauschal gewährt werden, Tagesausflüge, Mittagessen in Kitas etc. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der vom Land Berlin bereitgestellten Vordrucke. Der Berechtigungsnachweis erfolgt mittels Ausstellung des Berlinpasses, soweit das Jobcenter nicht selbst für die Zahlbarmachung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig ist. Inwieweit im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ggf. die Bürgerämter in Zukunft den Berlinpass auch für die anspruchsberechtigten Kinder ausstellen können, wird auf Initiative der zuständigen Bezirksstadträte noch einmal diskutiert werden. Der Berlinpass ist von den Eltern u.a. in der Kita vorzulegen, damit dort eine Reduzierung der Eigenbeteiligung von 23,00 EUR auf 20,00 EUR vorgenommen werden kann. Weiterhin würden den Eltern keine Kosten für Tagesausflüge der Kita in Rechnung gestellt, die Abrechnung beider Leistungen soll dann mit dem Jugendamt vierteljährlich erfolgen. Für den Bereich der Tagespflege ist der Berlinpass der Gutscheinstelle des Wohnsitz-Jugendamtes vorzulegen, die eine Minderung der Eigenbeteiligung für das Essensgeld wiederum auf 20,00 EUR vornimmt. Für die Antragstellung wurden Vordrucke entwickelt, die von Eltern und / oder Klassenlehrerinnen ausgefüllt werden müssen. Grundlage ist hierfür ebenfalls die Vorlage des Berlinpass. Ratsuchende Kunden des Jobcenters werden seit dem 01.04.2011 gemäß dem vom Land Berlin zur Verfügung gestellten Informationen beraten. Bei der Ausgabe von Antragsformularen sowohl für laufende Leistungen als auch für rückwirkende Leistungen erhalten die Kunden zusätzlich die Informationsschrift für die Eltern und ggf. auch die Informationsschrift für die Schulen mit ausgehändigt. Weiterhin wird immer wieder auf die Internetseite des Landes Berlin verwiesen, das hatte ich schon ausgeführt. Dort können Anträge auch heruntergeladen werden.

Es gibt Besonderheiten für das Wohngeldamt, wo die Zuständigkeit für Kindergeldzuschlagsberechtigte liegt. Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes können als Eingangsstelle für die Wohngeldämtern bei den Bürgerämtern gestellt werden. Soweit für die Leistungsgewährung der Berlinpass ausgestellt werden muss, wird dieses durch das Bürgeramt erledigt. Das betrifft auch dort wiederum die pauschalen Leistungen eintägiger Ausflüge der Schule, Kita, Mittagessenversorgung, ergänzende angemessene Lernförderung. Damit kann dann in den Schulen, Kitas oder gegenüber dem Cater für die Mittagsversorgung die Berechtigung nachgewiesen werden.

Für die Übernahme von Kosten mehrtägiger Klassenfahrten ist ein weiteres Antragsformular auszufüllen, das von der Schule mit den Bankdaten des Klassenfahrtkontos ergänzt und abgestempelt werden muss. Ich muss das so vortragen, es ist das Bürokratiemonster in der Organisation und Abwicklung, wie es vielfach schon beschrieben wurde. Kosten für Schulmaterialien, für Teilhabeleistungen und für Fahrgelder werden von den Wohngeldstellen für den Kreis der Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger gezahlt. Es ist als Nachweis der Anspruchsberechtigung der Wohngeldbescheid oder der Bescheid über Kindergeldzuschlag vorzulegen, für den Berlinpass ist dann ein Passbild mitzubringen.

Was die Praktikabilität der bisherigen Regelungen betrifft, ist insgesamt noch die Umsetzung des Verfahrens und Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Verfahrens abzuwarten. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Angelegenheit, Inkrafttreten des Gesetzes und Realisierung der kommunalen Zuständigkeit sind gleichwohl die in Berlin getroffenen Regelungen als pragmatische, sozusagen den Anlaufstellen, den bekannten Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger orientierte Lösungsansätze zu betrachten.

Ich will nicht verhehlen, dass es zu der entsprechenden Senatsvorlage diese Woche Freitag in den RDB-Fachausschüssen und dann im RDB nochmals eine Verständigung geben wird.

 

Zu Frage 2 (DS2220): Wir haben Jobcenter, Wohngeldstellen und Sozialamt bisher informiert und eingeschlossen gleich die Nachfrage 2 der Drucksache 2213, wie kann angesichts der bürokratischen Organisation gewährleistet werden, dass alle Antragsberechtigten informiert sind und auch ggf. rückwirkend die Leistung erhalten können? Die Schulen wurden direkt über die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung schriftlich informiert, haben inzwischen auch die Eltern schon informiert. Gleichzeit wurde ein Informationsschreiben an die Eltern herausgegeben, über die Schulen verteilt. In diesem Rundschreiben sind die einzelnen Leistungen beschrieben und auch, wo diese zu beantragen sind. Im Rahmen einer Schulleitersitzung am 08. April, vergangenen Freitag, wurden die Schulleiterinnen durch die Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft, Forschung, Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg, und das Schulamt zu den Verwaltungsabläufen und auch zu der rückwirkenden Antragstellung informiert. Es gibt ein an die Eltern gerichtetes Schreiben, Berliner Schule aktuell, vom 31.03., indem der Hinweis auf die Frist für rückwirkende, zu stellende Anträge enthalten ist. Unabhängig davon wird auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Kürze für alle Wohngeldhaushalte mit Kindern einen solchen Brief in Umlauf bringen. Für eine rückwirkende Erstattung von Leistungen reicht es aus, einen Antrag bis zum Stichtag zu stellen. Einschränkend muss man sagen, dass Voraussetzung für einen rückwirkenden Leistungsbezug ist, dass seit 01. Januar für entsprechende Leistungen tatsächlich Ausgaben entstanden sind. Das wird also auch noch nachzuweisen sein. Es gibt keinen pauschalen rückwirkenden Anspruch, sondern nur einen rückwirkenden Anspruch für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen oder für eigene Aufwendungen für solche Leistungen.

 

Zu Frage 2 (DS 2213): Es wird 100,00 EUR jährlich für Schulbedarf geben. Davon 70,00 EUR im ersten und 30,00 EUR im zweiten Schulhalbjahr. Das ist keine Verbesserung und Neuerung es sei denn, die Teilung in einmal 70,00 EUR und einmal 30,00 EUR für die bisher schon ausgereichten 100,00 EUR ist eine Verbesserung für die Anspruchsberechtigten. Ist so.

Leistungen für bis zu 10,00 EUR monatlich gibt es für das Mitmachen, Teilhabe in Sport, Kultur, Freizeit. Das ist neu. Inwieweit sich die Situation dort tatsächlich verbessern wird und was mit einem Aufwand von 10,00 EUR monatlich zu bewerkstelligen ist, ist mit vielen Fragezeichen zu versehen. Einen Zuschuss gibt es für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Schulhort, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Der Eigenanteil liegt bei 1,00 EUR pro Essen. In Kitas ist als Eigenanteil ein Pauschalbetrag von 20,00 EUR im Monat zu zahlen. Das ist neu. Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita werden übernommen. Das ist neu. Wie viel das sein wird, ist nicht zu errechnen derzeit. Die Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten durch die zuständigen Stellen ist nicht neu. Mehrtägige Klassenfahrten wurden auch bisher vom Jobcenter übernommen. Kostenübernahme für durch die Schule als notwendig bestätigte ergänzende Lernforderung, das ist neu. Gegebenenfalls ist sowohl die Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit und die Lernförderung aus 10,00 EUR pro Monat dann aufgeteilt zu bestreiten. Die Bewertung erübrigt sich.

Besser als nichts, aber verpulvertes Geld, wenn man sich überlegt, dass über eine Zuwendung an Schulen, an Kitas die Organisation eines kostenlosen Mittagsessen ohne Verwaltung die Organisation von Lernförderung in einer Ganztagsschule wahrscheinlich mit weniger Mitteln besser zu bestreiten wäre, das lohnt sich schon zu diskutieren.

Für die Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Grundschule kann es einen Zuschuss geben, sofern die Schule mindestens 3 km von der Wohnung entfernt ist. Bei Grundschulen mit besonderen Bildungsgang und bei weiterführenden Schulen gilt die Schule, die tatsächlich besucht wird, als die nächstgelegene Schule im Sinne des Gesetzes.

 

Zu Frage 3 (DS 2213): Ist glaube ich schon mitbeantwortet worden. Wie man das jetzt berechnen könnte, wo wir noch keine statistische Grundfrage haben, die Anzahl und die Kosten tatsächlich zu ermitteln, das will ich jetzt hier nicht weiter vortragen.

 

 

Zu Nachfrage 1 (DS 2213): Die Lernförderung ist grundsätzlich in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg. Aus den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass Eltern bei der Feststellung von Lernschwierigkeiten eine zusätzliche Lernförderung in der Schulde des Kindes beantragen können. Der tatsächliche Lernbedarf wird durch die Schule festgesetzt. Voraussetzung ist, dass das Erreichen wesentlicher Lernziele gefährdet ist, in der Regel, wenn mangelhafte, ungenügende Leistungen in einem oder mehreren Fächern vorliegen.

 

Zu Frage 2 (DS 2220): Auf der Grundlage der durchschnittlichen Bearbeitungszeit und der Anzahl der potentiellen Anspruchsberechtigten in den verschiedenen Rechtskreisen wurde durch die Senatsverwaltung Integration, Arbeit, Soziales ermittelt, wie viel zusätzliches Personal benötigt werden wird. Für Friedrichshain-Kreuzberg wird ein zusätzlicher Bedarf von 15,3 Vollzeit-Equivalenten gesehen, davon 8,6 Vollzeit-Equivalente für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg. Die restlichen für die bezirkliche Verwaltung. Die konkrete Umsetzung ist momentan Gegenstand von Beratungen zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Agentur für Arbeit und den beteiligten Senatsverwaltungen inkl. der Senatsverwaltung für Finanzen, die da berechtigter Weise mitreden.

Die Aussage für die Wohngeldstelle lautet hier: Es sind mindestens zwei Vollzeitstellen erforderlich, die von SenFin ausgewiesene Zahl von 0,9 Stellen für das Wohnungsamt in Friedrichshain-Kreuzberg wird als nicht ausreichend angesehen, die Aufgabenerfüllung zu garantieren. Die Leiterinnen der Wohngeldstellen berlinweit haben sich auf eine gemeinsame  Beratung gestern mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung so artikuliert, das zitiere ich: „Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes kann ohne unverzügliche Bereitstellung dringend benötigten Personals in den Wohngeldstellen nicht erfolgen. Je Wohngeldstelle sind mindestens zwei Stellen zusätzlich zur ohnehin noch nicht einmal für die Wohngeldbearbeitung ausreichenden Personalausstattung erforderlich.“ Die Zahlen der Senatsverwaltung für Finanzen zum Personalbedarf ignorieren die tatsächliche Situation der Wohngeldstellen.

Auch für den Bereich Jugend kann wegen der noch vielen ungeklärten Fragen im konkreten Personalbedarf zur Zeit noch nicht endgültig beziffert werden. Klärungsbedarf besteht aus Sicht des Jugendamtes bei folgenden Punkten:

 

1.              Prüfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend Kita-Fördergesetz.

2.              Die Abwicklung der Zahlungen soll über die Anwendung ProFiscal erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die hierfür vorgesehenen Mitarbeiterinnen über entsprechende Kenntnisse, Schulungen verfügen, um einen Zugriff erhalten zu können, ggf. besteht hier dringender Handlungsbedarf.

3.              Die derzeit zu vermutenden, nicht zeitgemäße Abrechnung über Papierlisten wirft eine Frage auf. Wer zeichnet verantwortlich für die sachliche Richtigkeit? Das kann nicht von Seiten des Jugendamtes erfolgen.

4.              Muss über eine Unterstützung durch das Fachverfahren ISBJ nachgedacht werden. Dort werden alle Trägerdaten für den Kita-Bereich bereits hinterlegt.

5.              Das Jugendamt merkt an, es sei zu prüfen, ob der Nachweis einer Anspruchsberechtigung durch Vorlage des Berlinpasses in der Kita datenschutzrechtlich geprüft ist.

 

Zu Frage 3 (DS 2220): Dazu die Statistik. Dem Jobcenter liegen derzeit rund 500 Anträge zur Bildung und Teilhabe rückwirkend auf die ersten drei Monate des laufenden Jahres vor. Die Zahl der potentiell Anspruchsberechtigten beim Jobcenter liegt bei 17.469 Kindern und Jugendlichen. Das sind 86% aller Anspruchsberechtigten im Bezirk. Im Rechtskreis des SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz, zuständig das Sozialamt, gibt es 729 potentielle Anspruchsberechtigte. Im SGB XII-Bereich wurde bisher noch kein Antrag im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, lediglich ein Antrag eingereicht. Im Bereich des Rechtskreises Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld-, Kindergeldzuschlag hier eingerechnet, gibt es 1.931 potentielle Anspruchsberechtigte. Zu beachten ist, dass die Anträge hier mehrfach im Jahr gestellt werden bzw. gestellt werden müssen. In der Wohngeldstelle liegen bisher 14 Anträge auf Leistungen vor. Davon wurden sechs auch für den rückwirkenden Zeitraum gestellt.

 

Zu Nachfrage 4 (DS 2220): Das hatte Frau Herrmann ja schon angedeutet in dem Bereich Essensgeld. Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortbar, dazu sind weitere Abstimmungen auf Landesebene abzuwarten.

 

Zu Frage 5 (DS 2220): Wir gehen derzeit davon aus, dass es auf die Struktur der Organisation der Bezirksverwaltung keine Auswirkungen haben wird, weil es soll in den bestehenden Grundstrukturen umgesetzt werden, also in die stammdatenverwaltenden Verwaltungseinheiten Jobcenter, Sozialamt und Wohngeldstelle.

 

Herr Dr. Lenk: Ja, sehr verehrte Frau Vorsteherin, Herr Mildner-Spindler, ich knüpfe an die Nachfrage von Herrn Sengül an. Die scheinen Sie mir nicht richtig beantwortet zu haben bisher. Nämlich nach der Frage, ob die Eltern wirklich darüber informiert sind, dass es diese Frist vom 30.04. gibt. Es gibt von der Senatsverwaltung, ich muss das jetzt leider kurz zitieren …

Ja, die Frage lautet, dann formuliere ich das in einer Frage: Warum ist in der aktuellen Fassung des Senatsschreibens vom 01.04.2011 der Passus nicht mehr enthalten, der in dem früheren Schreiben, Entwurf des Schreibens aus März, das haben Sie zitiert, enthalten ist, wo nämlich direkt der Hinweis drin ist, dass die Leistungen, die ab dem 01. Januar geltend gemacht werden sollen, nur bis zum 30.04. beantragt werden können? Das fehlt in der aktuellen Fassung. Dann beantworten Sie bitte die Frage, welches Schreiben denn  nun zugestellt wurde. Ob die Eltern überhaupt informiert sind, ob diese Frist überhaupt Geltung beanspruchen kann, wenn die Eltern nicht darüber informiert worden sind?

 

Herr Mildner-Spindler: Die zwei oder drei oder ungeklärt, wie viel Fragen lassen sich relativ kurz, wenn gleichzeitig unbefriedigend nur beantworten. Den Widerspruch zwischen den zwei Schreiben kann ich Ihnen nicht aufklären. Auf den Internetseiten des Landes Berlin, auf die ich hingewiesen habe, wird nach wie vor und davon gehen wir auch weiterhin aus, auf diese Antragsfrist hingewiesen. Insofern kann man nicht davon ausgehen, dass diese Frist aufgehoben ist. Wie die Information erfolgt, habe ich dargestellt.

 

 

 

   
    13.04.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.4.1 - beantwortet
   
Ö 8.5     Tagespflegeplätze  
DS/2218/III  
Ö 8.6     Drohende Ausbürgerung bei Heirat?  
DS/2214/III  
Ö 8.7     Situation des Frauen- und Mädchenfußballs im Bezirk  
DS/2215/III  
Ö 8.8     Keine Müllabfuhr in der Pintschstraße  
DS/2219/III  
Ö 8.9     Bebauung Tempelhofer Feld  
DS/2216/III  
Ö 8.10     Vermülltes Grundstück Mühsammstr./Eckertstr.  
DS/2221/III  
Ö 8.11     Spielplatzversorgung als Voraussetzung der Bewilligung für die Einrichtung von Tagespflegestellen  
DS/2222/III  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Nachnutzung des Flughafen Tempelhof  
DS/2198/III  
Ö 9.1.1  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Beauftragten für Integration und Migration  
DS/2199/III  
Ö 9.1.2  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Erarbeitung eines bezirklichen Masterplans zur Erarbeitung eines gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms  
DS/2200/III  
Ö 9.2  
Polizeipräsenz auf der Admiralbrücke  
DS/2206/III  
Ö 9.2.1  
Admiralbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1351-1/III  
Ö 9.2.2  
Probleme um und auf der Admiralbrücke bürgerschaftlich und bürgerfreundlich lösen! Hier: Anstelle DS 1351 und 1351-1/III einen Vorschlag von www.Admiralbruecke.de aufgreifen  
Enthält Anlagen
DS/1363/III  
Ö 9.3  
Temporäre Vertretung der Schulsekretärin der Otto-Wels-Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/2211/III  
Ö 9.4  
Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011  
Enthält Anlagen
DS/2224/III  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Muskauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0258/III  
Ö 10.2  
Sicherung des Winterdienstes vor allen kommunalen Einrichtungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Jahr 2011
Enthält Anlagen
DS/1637/III  
Ö 10.3  
Regressforderungen wegen Mängel beim Winterdienst auf bezirklichen Liegenschaften
Enthält Anlagen
DS/1679/III  
Ö 10.4  
Bezug DS/1637/III und DS/1679/III  
Enthält Anlagen
DS/2223/III  
Ö 10.5  
KlimaschutzbeauftragteR
Enthält Anlagen
DS/1878/III  
Ö 10.6  
AUN - Bürgerbeauftragte/R
Enthält Anlagen
DS/1942/III  
Ö 10.7  
Darstellung des produktorientierten Haushalts
DS/2108/III  
Ö 10.8  
Wider die Gewalt  
DS/2115/III  
Ö 10.9  
Brunnen auf dem Mehringplatz  
DS/2164/III  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Bezirkliche Kältehilfe  
DS/2196/III  
Ö 11.2  
Klimaschmutz statt Klimaschutz? - Anspruch und Wirklichkeit bei der Ausgabenentwicklung in der Gebäudebewirtschaftung und beim Energieverbrauch in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2202/III  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1     Umsetzung des ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg (III)  
Enthält Anlagen
DS/0520/III  
Ö 12.2     Parkplatzsituation am Marheinekeplatz  
Enthält Anlagen
DS/0570/III  
Ö 12.3     Gedenktafel für die Kommune 1 Ost am Haus Samariterstraße 36  
Enthält Anlagen
DS/0701/III  
Ö 12.4     Ehrentafel im Rathaus Yorckstraße  
Enthält Anlagen
DS/0810/III  
Ö 12.5  
Fußgängerampeln Übergang Tramhaltestellen U-Bhf. Warschauer Str. sowie Revaler Str.  
Enthält Anlagen
DS/0964/III  
Ö 12.6     Zum Verfahren bezirklicher Kulturprojektförderung  
Enthält Anlagen
DS/1015/III  
Ö 12.7  
Unfallschwerpunkte in Friedrichshain-Kreuzberg beseitigen  
Enthält Anlagen
DS/1142/III  
Ö 12.8  
Schule für Duales Lernen  
Enthält Anlagen
DS/1279/III  
Ö 12.9     Mehr Kreuzberger-Bügel für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1367/III  
Ö 12.10     U-Bahnhof Weberwiese Hier: Zugängigkeit der nördlichen Eingänge / Ampelschaltungen  
Enthält Anlagen
DS/1428/III  
Ö 12.11  
Freifunk Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/1684/III  
Ö 12.12  
Sportkonzept "Sport von/für Menschen mit Behinderungen"  
Enthält Anlagen
DS/1694/III  
Ö 12.13     Gleisdreieckplanung und "Wäldchen"
Enthält Anlagen
DS/1737/III  
Ö 12.14     Benennung einer Strasse nach Elise Tilse  
DS/1769/III  
Ö 12.15  
Verminderung budgetunwirksamer Kosten
Enthält Anlagen
DS/1817/III  
Ö 12.16     Beleuchtung Böcklerpark hier: provisorische Instandsetzung  
Enthält Anlagen
DS/1870/III  
Ö 12.17     Fortschreibung des Aktionsplans des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit  
Enthält Anlagen
DS/1886/III  
Ö 12.18     Bus 347 soll immer am Ostkreuz halten
Enthält Anlagen
DS/1901/III  
Ö 12.19  
Abfallvermeidung und -trennung  
Enthält Anlagen
DS/1927/III  
Ö 12.20     S-Bahn-Zugang Monumentenbrücke  
Enthält Anlagen
DS/2018/III  
Ö 12.21     Weberwiese Hier: Zeitweilige Aufhebung des Hundeverbotes auf der öffentlichen Grünanlage  
Enthält Anlagen
DS/2023/III  
Ö 12.22     100 Jahre Erwin Beck - ein würdiges Andenken bewahren  
DS/2066/III  
Ö 12.23     Umsetzung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes  
Enthält Anlagen
DS/2072/III  
Ö 12.24     Barrierefrei auch ab 20.00 Uhr  
DS/2106/III  
Ö 12.25     Rahmenvereinbarung Musikschule-Schule  
DS/2110/III  
Ö 12.26     Verbesserung des Angebots von Schulpraktika im Bezirk  
DS/2112/III  
Ö 12.27     Großflächige Parkraumbewirtschaftung
Enthält Anlagen
DS/2118/III  
Ö 12.28     Förderung der Elektromobilität
Enthält Anlagen
DS/2120/III  
Ö 12.29     Widmung einer ca. 5.320 m² großen Gesamtfläche zum öffentlichen Straßenland, bestehend aus mehreren Flurstücken bzw. Flurstücksteilflächen auf der Flur 1 am Spreewaldplatz im Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2151/III  
Ö 12.30     Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/2152/III  
Ö 12.31     Mit mehr Milieuschutzgebieten steigende Mieten stoppen  
DS/2163/III  
Ö 12.32     Bebauungsplan 2-24 für das Grundstück Grimmstraße 10 und eine östliche Teilfläche des Grundstücks Dieffenbachstraße 1 (Krankenhaus Am Urban) im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2166/III  
Ö 12.33     Widmung der auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Flurstücke 500, 501, 503, 508 und 510 mit einer Gesamtgröße von 794 m² der Stallschreiberstraße auf der Flur 191, Gemarkung Kreuzberg, zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/2169/III  
Ö 12.34     Veränderungssperre VI-140/18 für das Grundstück Schöneberger Ufer 5 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2170/III  
Ö 12.35     Bebauungsplan V-52 für die Grundstücke Andreasstraße 69-73, Langestraße 14-27 und Krautstraße 31-34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/2171/III  
Ö 12.36     öffentliche Benennung von zwei privaten Flächen im Ortsteil Friedrichshain zwischen der Bahrfeldtstraße und dem Fischzug in "Bootsbauerstraße".  
Enthält Anlagen
DS/2194/III  
Ö 12.37  
Widmung einer ca. 1.819 m² großen Teilfläche des Flurstücks 589 auf der Flur 15, Lagebezeichnung Frankfurter Allee 6A, 14A, 16A, im Ortsteil Friedrichshain zum öffentlichen Straßenland als Vorplatz des neuen Bibliotheksstandortes  
Enthält Anlagen
DS/2195/III  
Ö 12.38  
Naturerfahrungsraum im Projekt "Gärten im Garten"  
Enthält Anlagen
DS/2197/III  
Ö 12.39  
Forderungsübergang nach dem SGB II zur Bekämpfung von Dumpinglöhnen nutzen  
DS/2203/III  
Ö 12.40     Parkregelung in der Diestelmeyerstraße  
Enthält Anlagen
DS/2204/III  
Ö 12.41  
Stellplätze gerechter verteilen  
DS/2205/III  
Ö 12.42  
Planungen für Anschütz-Gelände am Bürgerentscheid orientieren  
DS/2207/III  
Ö 12.43     Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss  
DS/2208/III  
               
 
 

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