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Drucksache - DS/2209/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum wurde die finanzielle Mehrbelastung von 17 Cent pro Essen, die sich aus der einheitlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnung zum Mehrwertsteuersatz von 19%, wenn ein Unternehmen seine Dienstleistung vom Einkauf der Lebensmittel bis zur Essenausgabe aus einer Hand anbietet, ergibt und aus unserer Sicht eine qualitätsorientierte Art der Dienstleistung ohne sog. »Outsourcing« mit sich bringt, in der aktuellen Ausschreibung NICHT berücksichtigt, obwohl diese vom Bezirk bisher im Rahmen der laufenden Verträge mitgetragen wurde?
2. Was gedenken Sie als zuständige Bezirksstadträtin zu tun, damit die finanzielle Schieflage, zwischen der aktuell festgelegten Preisobergrenze von 2,00 EURO, dem Medianwert von 1,89 EURO und dem nach Qualitätskriterien inzwischen bundesweit übernommen empfohlenen Essenspreis von 2,50 Euro behoben wird?
Erläuterung: Zu Frage 1 Vor gut zwei Wochen wurden wir, die GesamtelternvertreterInnen an der »Schule am Friedrichshain « und der »Ludwig-Hoffmann-Grundschule«, von den Schulleitungen informiert, dass unser derzeitiger Essenanbieter, ein mittelständisches Unternehmen aus Berlin, sich wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sieht, an der derzeitigen Neuausschreibung im Bezirk teilzunehmen. Grund ist eine Preisdifferenz von 17 Cent pro Essen zu der aktuell festgelegten Preisobergrenze von 2,00 Euro bei Warmanlieferung. Diese Differenz ergibt sich aus der einheitlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnung zum Mehrwertsteuersatz von 19%, wenn ein Unternehmen seine Dienstleistung vom Einkauf der Lebensmittel bis zur Essenausgabe aus einer Hand anbietet. Entsprechend beantwortete der Berliner Senat auch eine »Kleine Anfrage« vom 5. Januar 2009 [Zitat]: "Bleiben beide Leistungen auch nach Vertragsschluss in einer Hand, dann ist .der Umsatzsteuersatz von 19 % zu entrichten. Daraus ergibt sich eine Preissteigerung von 12 - 17 Cent pro Essen. Diese Beträge wären dann von den Bezirksämtern zu erbringen. Die Qualität des Essens wird nicht leiden, wenn die Unternehmen die Kosten auf den Preis umlegen können." Quelle: http://beapankow.files.wordpress.com/2010/05/ka16-12925-schulessen-mehrwertsteuer.pdf
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