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Drucksache - DS/2210/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Haben die Bewohner/innen der Wagenburg „Laster und Hänger“ inzwischen einen Nutzungsvertrag? 2. Wenn nein warum nicht? 3. Gab es Veränderungen in der Eigentümerstruktur der Flächen, wenn ja welche?
Nachfrage: 1. Gibt es Bebauungspläne für das Gelände, das zurzeit von der Wagenburg und dem Verein „Hundefreunde Friedrichshain e.V.“ genutzt wird?
Beantwortung: Herr Panhoff
Zu Frage 1: Zum Nutzungsvertrag, den gibt es nicht.
Zu Frage 2: Wenn nein, warum nicht? Ein Vertragsentwurf wurde erarbeitet. Das heißt, wir sind in den Vertragsverhandlungen und streben einen Vertragsabschluss an. Der ist jetzt soweit intern erst mal abgestimmt, dass er den Nutzern zugestellt wird und dann wird man in das übliche Verhandeln eintreten. Da gibt es ja immer viele einzelne Aspekte zu beachten.
Zu Frage 3: Eigentümerstruktur, also die Fläche der Wagenburg und auch des Hundeauslaufplatzes, die ja unmittelbar benachbart sind, besteht aus fünf Flurstücken. Ich lese Ihnen die Nummern jetzt nicht vor, okay. Also drei, nee, zwei Grundstücke wurden dem Land Berlin mit Bescheid der Oberfinanzdirektion Berlin 1995 zugeordnet. Ein Flurstück wurde durch Tausch von der Deutschen Bank erworben und zwei Flurstücke wurden 1997 bzw. 1999 mit Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen zurückübertragen. Das sind die Grundstückswechsel, über die ich Ihnen berichten kann.
Zur Nachfrage: Es gibt keine Pläne zur Bebauung und es gibt auch keinen festgesetzten Bebauungsplan.
Frau Bandow: Ich hätte die Frage, warum das so lange dauert, den Vertrag abzuschließen?
Herr Panhoff: Also zur Dauer kann ich sagen, dass wir uns getroffen haben mit den Nutzern auf dem Gelände zu einer Ortsbesichtigung, um uns unmittelbare Verhältnisse anzuschauen und die dann mit in die Vertragsgestaltung aufzunehmen. Ob das Fragen sind der Zufahrt, der Versorgung, der Entsorgung, auch der Abgrenzung zum Hundeauslaufplatz, solche Dinge, auch zum Beispiel Lärmfragen, wie viele Bewohner dort sind, also alles Dinge, die letzten Endes vertraglich geregelt werden müssen, damit dann ein wirklich belastbarer Vertrag bei rauskommt. Die Dauer ist mit den Nutzern so auch vereinbart. Also wir haben da jetzt keinen Zeitverzug im Rahmen dessen, was wir als gemeinsamen Fahrplan vereinbart haben.
Herr Dahl: Ja Herr Panhoff, Sie sprechen von Fahrplan. Was sieht denn der Fahrplan denn da vor, wann der Vertrag abgeschlossen werden soll und sehen wir den dann vorher noch im Ausschuss, wie es beschlossen ist?
Herr Panhoff: Genau so wird es sein.
Herr Dahl: Das ist nicht die Antwort auf meine Frage, wann der Vertrag abgeschlossen sein soll und wann wir das sehen.
Herr Panhoff: Nein, wir halten uns an die Drucksache, die hier beschlossen wurde, dass der Vertragsentwurf, wenn er dann eine bestimmte Reife erlangt hat, im Ausschuss für Stadtplanung vorgestellt wird, so wie das hier als Drucksache … Meiner geneigten Meinung nach wird das so rechtzeitig sein, dass Sie das in dieser Legislatur noch werden tun können, wenn das die Frage ist. Ich kann Ihnen aber nicht genau prognostizieren, wann die Nutzer mit uns soweit übereinstimmen in einem Vertragsentwurf, dass wir ihn dann vorlegen. Natürlich haben wir einen Fahrplan.
Frau Kapek: Ja, ich frage das Bezirksamt, wie ist denn die temporäre Vereinbarung mit den Nutzern bis zum Abschluss des Vertrags? Gibt es da ??? einen Zeitpunkt?
Herr Panhoff: Also es gilt der Status quo und der wird sich ändern, wenn der Vertrag abgeschlossen ist.
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