Drucksache - DS/2206/III  

 
 
Betreff: Polizeipräsenz auf der Admiralbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Riester, PaulaBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
12.05.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt gemeinsam mit dem Ausschuss BEDEQM im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.05.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Ergänzung zu den Vorschlägen aus der

DS/1351-1/III sich mit der Polizei auf ein deeskalierendes Vorgehen hinsichtlich ihrer Präsenz auf der Admiralbrücke zu einigen. Friedliche BesucherInnen sollen nicht beeinträchtigt werden. Gleichwohl soll die Polizei ab 22.00 Uhr auf das Ruhebedürfnis der AnwohnerInnen hinweisen, ohne dabei die Situation eskalieren zu lassen. Eine Räumung von friedlichen BesucherInnen ist dabei zu vermeiden. Der durch die Mediation begonnene Dialog soll fortgeführt werden.

Das Bezirksamt soll die Polizeieinsätze monatlich auswerten und dem zuständigen Ausschuss berichten.

 

Begründung:

Die friedliche Nutzung des öffentlichen Raums steht jedem zu und darf nicht pauschal ab einer bestimmten Uhrzeit ausgeschlossen werden. Daher wollen wir keine polizeiliche Räumung der Brücke. Allerdings haben wir auf die Einsätze der Polizei als Bezirk keinen Einfluss, so dass hier im Vorfeld das Gespräch gesucht werden muss, um Kriterien für die Polizeipräsenz zu formulieren.
 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt.

 

WiBO 12.05.2011

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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