Drucksache - DS/2177/III  

 
 
Betreff: Sogenannte Extremismusklausel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE/SPD/B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vertagt   
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV in Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich gegen eine Unterzeichnung der  sogenannten "Demokratieerklärung" aus, die lediglich auf ordnungspolitischen Erwägungen basiert. Die "Demokratieerklärung" ist verfassungsmäßig bedenklich und verstößt gegen Art. 3 GG.

 

Die BVV unterstützt dazu voll inhaltlich die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 27.01.2011 veröffentlichte Erklärung.

 

Wortlaut der Erklärung des Senats:

 

"Vereine und Projekte stehen jetzt vor der existenziellen Entscheidung, eine zweifelhafte Erklärung zu unterschreiben und Aufgaben des Verfassungsschutzes zu übernehmen oder ihre Arbeit reduzieren oder gar einstellen zu müssen. Im Kampf gegen extremistische Strukturen und für die Betroffenen von rassistischer und rechtsextremer Gewalt ist das ein herber Rückschlag. Gerade ein demokratischer Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, insbesondere an den Stellen, an denen demokratische Normen und Werte nicht verankert sind. Deshalb hat die Fortführung der bisher geleisteten Arbeit gegen Rassismus und Extremismus für uns höchste Priorität.

 

Stattdessen wird nun engagierten Gruppen - kleinen antifaschistischen Initiativen ebenso wie kirchlichen Trägern oder Betroffenen neonazistischer Gewalt - ein besonderes staatliches Misstrauen entgegen gebracht. Ihr oft mühsamer Einsatz für die alltägliche Umsetzung demokratischer Werte und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe möglichst vieler Menschen sollte gewürdigt und nicht behindert oder gar unmöglich gemacht werden. Zudem haben erst kürzlich die Landesämter für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen und Bayern gerichtliche Niederlagen bei der Einstufung antifaschistischer Zeitungen und Archive als "linksextremistisch" hinnehmen müssen. Vielmehr zeigen neueste empirische Befunde zum Rechtsextremismus, dass diese antidemokratische Einstellung eben nicht an den 'extremen Rändern' der Gesellschaft, sondern auch in ihrer Mitte erkennbar ist.

 

Ein tragfähiges Bekenntnis zur Demokratie darf nicht auf ordnungspolitischen Erwägungen basieren. Es setzt vielmehr ein Demokratieverständnis voraus, das auf Anerkennung der unteilbaren Menschenwürde beruht."

Die Bezirksverordneten von Friedrichshain-Kreuzberg möchten verhindern, dass sich gesellschaftlich Engagierte als unerwünscht oder abgeschreckt empfinden.

Deshalb fordern wir die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Kristina Schröder auf, die Absätze 2 und 3 der „Demokratieerklärung“ ersatzlos zu streichen.

 

ÄA 12.04.2011 SPD/Die LINKE

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV in Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich gegen eine Unterzeichnung der  sogenannten "Demokratieerklärung" aus, die lediglich auf ordnungspolitischen Erwägungen basiert. Die "Demokratieerklärung" ist verfassungsmäßig bedenklich und verstößt gegen Art. 3 GG.

 

Die BVV unterstützt dazu voll inhaltlich die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veröffentlichte Erklärung.

 

Auszug aus der Erklärung des Senats:

 

"Vereine und Projekte stehen jetzt vor der existenziellen Entscheidung, eine zweifelhafte Erklärung zu unterschreiben und Aufgaben des Verfassungsschutzes zu übernehmen oder ihre Arbeit reduzieren oder gar einstellen zu müssen. Im Kampf gegen extremistische Strukturen und für die Betroffenen von rassistischer und rechtsextremer Gewalt ist das ein herber Rückschlag. Gerade ein demokratischer Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, insbesondere an den Stellen, an denen demokratische Normen und Werte nicht verankert sind. Deshalb hat die Fortführung der bisher geleisteten Arbeit gegen Rassismus und Extremismus für uns höchste Priorität.“

 

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag kommt zu dem Schluß, dasss es dem Zweck der Toleranzförderung zuwiderläuft, wenn durch das abgeforderte Bekenntnis „Misstrauen gegenüber den gegen Rechtsextremismus engagierten Initiativen hervorgerufen wird.“ Und weiter: „In einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung dürfte sich das Erleben von demokratischer teilhabe kaum organisieren lassen.“ Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich.

 

Die Extremismusklausel läßt vollkommen unklar, wie eine Kontrolle und Überprüfung der Partner gelingen kann und welches konkrete  Verhalten der Zuwendungsempfänger dabei vorweisen muß. Auch ab welchem Verdachtsmoment ein Verstoß gegen die Demokratieverpflichtung anzunehmen ist, läßt sich nicht bestimmen.

 

Der Gebrauch des Extremismusbegriffs ist trügerisch. Von ihm existiert keine verbindliche Lesart, er ist stark von jeweiligen politischen Sichtweisen geprägt. So haben erst kürzlich die Landesämter für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen und Bayern gerichtliche Niederlagen bei der Einstufung antifaschistischer Zeitungen und Archive als „linksextremistisch“ hinnehmen müssen.

 

Die noch vagere Formulierung, es solle bereits dem Entstehen eines „Anscheins“ der „Unterstützung extremistischer Strukturen“ vorgebeugt werden, kann  nur auf eine subjektive Bewertung abstellen. Diese Aufgaben können unsere Projekte und Initiativen nicht übernehmen.

 

„Ein tragfähiges Bekenntnis zur Demokratie darf nicht auf ordnungspolitischen Erwägungen basieren. Es setzt vielmehr ein Demokratieverständnis voraus, das auf Anerkennung der unteilbaren Menschenwürde beruht."

Die Bezirksverordneten von Friedrichshain-Kreuzberg möchten verhindern, dass sich gesellschaftlich Engagierte als unerwünscht oder abgeschreckt empfinden.

Deshalb fordern wir die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Kristina Schröder auf, die Absätze 2 und 3 der „Demokratieerklärung“ ersatzlos zu streichen.

 

 

 
 

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