Drucksache - DS/2072/III  

 
 
Betreff: Umsetzung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2072 III Umsetzung des Berliner Ausschreibungs  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung zur April-Sitzung zu berichten, wie die im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzgesetz enthaltenen ökologischen und sozialen Kriterien bei Aufträgen des Bezirks umgesetzt worden sind, wie die Einhaltung der Kriterien kontrolliert wird und welche Schlussfolgerungen in der Vergabepraxis bei eventuellen Verstößen gezogen wurden.

 

 

Begründung:             

 

Seit Mitte letzten Jahres ist das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft. Es enthält neben ökologischen Kriterien auch die Festlegung eines Mindestlohns von 7,50 Euro für die Beschäftigten der beauftragten Unternehmen. Erfahrungen zeigen, dass von beauftragten Unternehmen die Festlegungen des Gesetzes nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung zur April-Sitzung zu berichten, wie die im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzgesetz enthaltenen ökologischen und sozialen Kriterien bei Aufträgen des Bezirks umgesetzt worden sind, wie die Einhaltung der Kriterien kontrolliert wird und welche Schlussfolgerungen in der Vergabepraxis bei eventuellen Verstößen gezogen wurden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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