Drucksache - DS/1817/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der BA-internen "AG Erbbaurechtsverträge" zuzuleiten. Darin sollen mindestens folgende Aspekte aufgeführt werden: - alle bisher im Rahmen der AG erörterten Liegenschaften mit der jeweiligen ausführlichen Begründung, ob der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags angestrebt wird oder nicht, Begründung: Die BVV sollte nach mehrmaliger sehr kurzer mündlicher Berichterstattung der zuständigen Stadträtin im Ausschuss für PHI nebst schriftlichem Zwischenbericht in tabellarischer Form umfassend über den derzeitigen Sachstand informiert werden. Die BVV benötigt die Informationen, um gemeinsam mit dem BA zu beraten, wie sich der Umgang mit den bezirklichen Liegenschaften in der Zukunft gestalten soll und welche bezirklichen Steuerungsmöglichkeiten bestehen, die Belastung durch buw. Kosten in Grenzen zu halten. Berlin, 21.06.2010 Für die Fraktion der SPD Andy Hehmke
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in die Ausschüsse Immobilien / Verwaltung und PHI ff. überwiesen.
ImmoVerwA 08.09.2010
Einstimmig angenommen mit folgender Änderung: Der BVV ist zur Oktobersitzung zu berichten.
PHI 14.09.2010
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der BA-internen "AG Erbbaurechtsverträge" zuzuleiten. Darin sollen mindestens folgende Aspekte aufgeführt werden: - alle bisher im Rahmen der AG erörterten Liegenschaften mit der jeweiligen ausführlichen Begründung, ob der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags angestrebt wird oder nicht, Begründung: Die BVV sollte nach mehrmaliger sehr kurzer mündlicher Berichterstattung der zuständigen Stadträtin im Ausschuss für PHI nebst schriftlichem Zwischenbericht in tabellarischer Form umfassend über den derzeitigen Sachstand informiert werden. Die BVV benötigt die Informationen, um gemeinsam mit dem BA zu beraten, wie sich der Umgang mit den bezirklichen Liegenschaften in der Zukunft gestalten soll und welche bezirklichen Steuerungsmöglichkeiten bestehen, die Belastung durch buw. Kosten in Grenzen zu halten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der BA-internen "AG Erbbaurechtsverträge" zuzuleiten. Darin sollen mindestens folgende Aspekte aufgeführt werden: - alle bisher im Rahmen der AG erörterten Liegenschaften mit der jeweiligen ausführlichen Begründung, ob der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags angestrebt wird oder nicht,
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Immobilien und Verwaltung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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