Drucksache - DS/1351-1/III  

 
 
Betreff: Admiralbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Kapek, AntjeBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vertagt     
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
16.09.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.06.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
05.04.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
07.04.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt, gemeinsam mit dem Ausschuss BeDeQm ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
13.04.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1351-1_VzK Admiralbrücke  
DS1351-1_VzK_Admiralbrücke  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich ein Lösungskonzept für die nächtliche Ruhestörung auf der Admiralbrücke zu erarbeiten. Dabei sollen das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei Wege aufzeigen, die es ermöglichen Lärmbelästigungen durch „Partygänger“ auf der Admiralbrücke in der Nacht nach 22.00 Uhr einzudämmen.

Begründung:

Massive Beschwerden von AnwohnerInnen im Bereich der Admiralbrücke über nächtliche Ruhestörungen verursacht durch NutzerInnen erfordern sofortiges Handeln. Die besondere Nutzung der Admiralbrücke ist nur an warmen Tagen virulent. Die Sommermonate beginnen gerade, daher ist umgehende eine Lösung erforderlich, um die Situation für die angrenzende Wohnbevölkerung erträglich zu halten. Bauliche Maßnahmen würden eine Nutzung der Brücke eventuell in der Anzahl der NutzerInnen einschränken, aber nächtliche Störungen nicht unterbinden. Das Problem besteht nicht darin, dass die Brücke insgesamt als Aufenthaltsort beliebt ist und stark genutzt wird, sondern dass dies auch nachts geschieht und dann zumeist mit erheblichen Steigerungen des Lärmpegels.

Bauliche Maßnahmen würden die Aufenthaltsqualität für alle NutzerInnen (auch am Tage) einschränken. Eine Prüfung solcher Maßnahmen erfolgte negativ. Da eine Nutzung am Tage aber ausdrücklich erwünscht ist und auch bauliche Maßnahmen nur die Quantität der Nutzung, nicht aber die Qualität beeinflussen würden, muss eine Lösung im ordnungsrechtlichen Bereich unumgänglich angestrebt werden. Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Wohnbevölkerung bestehen – diese müssen nun aber endlich kontrolliert und deren Berücksichtigung eingefordert werden.

Das Ordnungsamt und die Polizei sind dabei nicht nur dafür zuständig die Einhaltung der Lärmschutzverordnung zu gewährleisten, sondern auch die Belange des Jugendschutzes zu vertreten und zu sichern.

 

BVV 24.06.2009

 

Die Drucksache wird vertagt

 

 

UmwVerk 30.06.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich ein Lösungskonzept für die nächtliche Ruhestörung auf der Admiralbrücke zu erarbeiten. Dabei sollen das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei Wege aufzeigen, die es ermöglichen Lärmbelästigungen durch „Partygänger“ auf der Admiralbrücke in der Nacht nach 22.00 Uhr einzudämmen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt wird beauftragt folgende Maßnahmen an der Admiralbrücke zu prüfen:

 

1. Die Admiralbrücke ist für den motorisierten Individualverkehr voll zu sperren und stattdessen mit zwei Fahrradwegen auszustatten, um so eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu schaffen.

 

2. Um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, ist auf der dann entstandenen Platzanlage eine Platz- bzw. Parkordnung mit folgenden Inhalten zu erlassen:

a)      Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 bis 3 Grünanlagengesetz weitere Handlungen untersagt sind. Hierzu zählen beispielsweise das Entsorgen von Abfall, das Verrichten der Notdurft, sowie die unzumutbare Belästigung anderer Besucher der Anlage.

b)      Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Parkordnung im Wege des Verwaltungszwanges, wie Platzverweis bzw. Auferlegung eines Zwangsgeldes, unterbunden werden können. Bei einem Verstoß gegen die Verbote nach Punkt 2. besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

 

3. Es ist für die Einrichtung einer öffentlichen Toilette Sorge zu tragen.

 

4. Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Inneres und dem Polizeipräsidenten von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Durchsetzung der unter 2. genannten Parkordnung gesorgt wird. Dies kann nur durch eine modellhafte Dauerpräsenz der Polizei vor Ort geschehen, indem die Beamten für einen Zeitraum von bspw. 1 Monat während der Nachtruhe dauerhaft vor Ort sind, um für eine Gewöhnung der Nutzer an die neue Regelung zu sorgen. 

 

5. Der BVV ist bis Juli 2009 zu berichten

 

BVV 15.07.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
 

Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich ein Lösungskonzept für die nächtliche Ruhestörung auf der Admiralbrücke zu erarbeiten. Dabei sollen das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei Wege aufzeigen, die es ermöglichen Lärmbelästigungen durch „Partygänger“ auf der Admiralbrücke in der Nacht nach 22.00 Uhr einzudämmen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt wird beauftragt folgende Maßnahmen an der Admiralbrücke zu prüfen:

 

1. Die Admiralbrücke ist für den motorisierten Individualverkehr voll zu sperren und stattdessen mit zwei Fahrradwegen auszustatten, um so eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage zu schaffen.

 

2. Um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, ist auf der dann entstandenen Platzanlage eine Platz- bzw. Parkordnung mit folgenden Inhalten zu erlassen:

a)      Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 bis 3 Grünanlagengesetz weitere Handlungen untersagt sind. Hierzu zählen beispielsweise das Entsorgen von Abfall, das Verrichten der Notdurft, sowie die unzumutbare Belästigung anderer Besucher der Anlage.

b)      Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Parkordnung im Wege des Verwaltungszwanges, wie Platzverweis bzw. Auferlegung eines Zwangsgeldes, unterbunden werden können. Bei einem Verstoß gegen die Verbote nach Punkt 2. besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

 

3. Es ist für die Einrichtung einer öffentlichen Toilette Sorge zu tragen.

 

4. Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Inneres und dem Polizeipräsidenten von Berlin dafür einzusetzen, dass für die Durchsetzung der unter 2. genannten Parkordnung gesorgt wird. Dies kann nur durch eine modellhafte Dauerpräsenz der Polizei vor Ort geschehen, indem die Beamten für einen Zeitraum von bspw. 1 Monat während der Nachtruhe dauerhaft vor Ort sind, um für eine Gewöhnung der Nutzer an die neue Regelung zu sorgen. 

 

5. Der BVV ist bis Juli 2009 zu berichten

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste, Ordnungsamt überwiesen.

 

WiBO 16.09.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die vollständige Textfassung steht Ihnen online

(http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/) zur Verfügung

und wird Ihnen auf Anfrage

(bezirksverordnetenversammlung@ba-fk.verwalt-berlin.de) digital zugesandt.

 

Die vollständige Druckfassung erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse und die Fraktionsbüros.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
 

Die DS wird überwiesen in die Ausschüsse UMV und Wirtschaft (ff).

 

 

WiAS 07.04.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: