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Drucksache - DS/2221/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. ist dem Bezirksamt der vermüllte Zustand des o. g. Grundstückes bekannt?
2. Wer ist Eigentümer des o. g. Grundstückes?
3. Welche Maßnahme hat das Bezirksamt bisher ergriffen, damit die vorhandene Vermüllung beseitigt und einer weiteren entgegengewirkt wird?
Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice Berlin, den 13.04.2011 Bezirksstadtrat 3260
Sehr geehrte Frau Leese,
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist dem Bezirksamt der vermüllte Zustand des o.g. Grundstückes bekannt?
Aktuell sind im Ordnungsamt keine Beschwerden bekannt. Die letzte Beschwerde stammt aus dem März 2010. Diese Ecke ist aber ein Dauerthema was die Müllablagerung betrifft.
2. Wer ist Eigentümer des o.g. Grundstückes?
Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz.
3. Welche Maßnahme hat das Bezirksamt bisher ergriffen, damit die vorhandene Vermüllung beseitigt und einer weiteren entgegengewirkt wird?
Bei Vorliegen von Beschwerden hat das Ordnungsamt hat die Eigentümer zur Beräumung des Mülls aufgefordert. Dem ist dann auch immer gefolgt worden. Durch das Handeln der Bürger ist es dann aber über kurz oder lang immer wieder zu einer erneuten Vermüllung gekommen. Dies wird auch nicht zu verhindern sein, solange es sich bei dem Grundstück um eine unbebaute Brache handelt. Zukünftige Vermüllungen kann das Ordnungsamt nicht verhindern. Wir können in solchen Fällen nur reagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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