Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 13.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten  
DS/2201/III  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Sogenannte Extremismusklausel  
DS/2177/III  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
Laufende Neuausschreibung für Essenanbieter ab Schuljahr 2011/12 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2209/III  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Leerstand von Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2212/III  
Ö 8.2  
Was passiert am Ostbahnhof?  
DS/2217/III  
Ö 8.3  
Änderung der Eigentumsverhältnisse bei Wagenburg und Hundeplatz?  
DS/2210/III  
Ö 8.4  
Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011  
DS/2220/III  
Ö 8.4.1  
Bildungs- und Teilhabepaket  
DS/2213/III  
Ö 8.5     Tagespflegeplätze  
DS/2218/III  
Ö 8.6     Drohende Ausbürgerung bei Heirat?  
DS/2214/III  
Ö 8.7     Situation des Frauen- und Mädchenfußballs im Bezirk  
DS/2215/III  
Ö 8.8     Keine Müllabfuhr in der Pintschstraße  
DS/2219/III  
Ö 8.9     Bebauung Tempelhofer Feld  
DS/2216/III  
Ö 8.10     Vermülltes Grundstück Mühsammstr./Eckertstr.  
DS/2221/III  
Ö 8.11     Spielplatzversorgung als Voraussetzung der Bewilligung für die Einrichtung von Tagespflegestellen  
DS/2222/III  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Nachnutzung des Flughafen Tempelhof  
DS/2198/III  
Ö 9.1.1  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Beauftragten für Integration und Migration  
DS/2199/III  
Ö 9.1.2  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Erarbeitung eines bezirklichen Masterplans zur Erarbeitung eines gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms  
DS/2200/III  
Ö 9.2  
Polizeipräsenz auf der Admiralbrücke  
DS/2206/III  
Ö 9.2.1  
Admiralbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1351-1/III  
Ö 9.2.2  
Probleme um und auf der Admiralbrücke bürgerschaftlich und bürgerfreundlich lösen! Hier: Anstelle DS 1351 und 1351-1/III einen Vorschlag von www.Admiralbruecke.de aufgreifen  
Enthält Anlagen
DS/1363/III  
Ö 9.3  
Temporäre Vertretung der Schulsekretärin der Otto-Wels-Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/2211/III  
Ö 9.4  
Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011  
Enthält Anlagen
DS/2224/III  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Muskauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0258/III  
Ö 10.2  
Sicherung des Winterdienstes vor allen kommunalen Einrichtungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Jahr 2011
Enthält Anlagen
DS/1637/III  
Ö 10.3  
Regressforderungen wegen Mängel beim Winterdienst auf bezirklichen Liegenschaften
Enthält Anlagen
DS/1679/III  
Ö 10.4  
Bezug DS/1637/III und DS/1679/III  
Enthält Anlagen
DS/2223/III  
Ö 10.5  
KlimaschutzbeauftragteR
Enthält Anlagen
DS/1878/III  
Ö 10.6  
AUN - Bürgerbeauftragte/R
Enthält Anlagen
DS/1942/III  
Ö 10.7  
Darstellung des produktorientierten Haushalts
DS/2108/III  
Ö 10.8  
Wider die Gewalt  
DS/2115/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt den im Rahmen der Räumung der Liebigstraße 14 vorgefallenen sinnlosen Vandalismus und die Gewalt gegen Menschen und Sachen.

Die berechtigte Diskussion um die Frage der zukünftigen Gestaltung von Innenstadtquartieren und des sozialen Wohnens rechtfertigen keine derartigen Gewaltexzesse. Die Polizei darf mit den sich daran entwickelnden Konflikten nicht allein gelassen werden. Es ist daher die Aufgabe von Politik, sich der Ängste der Menschen vor Verdrängung und Verarmung anzunehmen und hierfür Lösungsstrategien zu entwickeln. Auch der Bezirk muss in dieser Hinsicht seine über viele Jahre hinweg in vielen Punkten verfehlte Stadtentwicklungspolitik in Frage stellen. Es reicht nicht, auf der einen Seite umstrittene Projekte um- und anstandslos zu genehmigen und auf der anderen Seite den Protest gegen diese zu begrüßen und  symbolisch zu unterstützen.

Gewalt ist keine Lösung.

Wir leben in einem Rechtsstaat, dessen Regeln von allen einzuhalten sind. Es steht niemanden zu, sein vermeintliches Recht durch Gewalt und Selbstjustiz in die eigene Hand zu nehmen. Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat.

Nur dieses Grundprinzip garantiert eine freiheitliche und tolerante Gesellschaft. Ohne dieses zerstören wir die kulturelle Basis unseres Gemeinwesens und eröffnen der Barbarei Tür und Tor.

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen und sich nicht mit dieser zu solidarisieren.

 

Begründung:

Wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien sind aufgefordert uns alle gemeinsam und sehr eindeutig von jeder Form von Gewalt zu distanzieren, diese zu verurteilen und sich für eine friedliche Form von Protest einzusetzen.

 

ÄA SPD

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt den im Rahmen der Räumung der Liebigstraße 14 vorgefallenen sinnlosen Vandalismus und die Gewalt gegen Menschen und Sachen.

Die berechtigte Diskussion um die Frage der zukünftigen Gestaltung von Innenstadtquartieren und des sozialen Wohnens rechtfertigen keine derartigen Gewaltexzesse. Die Polizei darf mit den sich daran entwickelnden Konflikten nicht allein gelassen werden. Es ist daher die Aufgabe von Politik, sich der Ängste der Menschen vor Verdrängung und Verarmung anzunehmen und hierfür Lösungsstrategien zu entwickeln. Es reicht nicht, auf der einen Seite umstrittene Projekte um- und anstandslos zu genehmigen und auf der anderen Seite den Protest gegen diese zu begrüßen und  symbolisch zu unterstützen.

Gewalt ist keine Lösung.

Wir leben in einem Rechtsstaat, dessen Regeln von allen einzuhalten sind. Es steht niemanden zu, sein vermeintliches Recht durch Gewalt und Selbstjustiz in die eigene Hand zu nehmen. Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat.

Nur dieses Grundprinzip garantiert eine freiheitliche und tolerante Gesellschaft. Ohne dieses zerstören wir die kulturelle Basis unseres Gemeinwesens und eröffnen der Barbarei Tür und Tor.

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen und sich nicht mit dieser zu solidarisieren.

 

Begründung:

Wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien sind aufgefordert uns alle gemeinsam und sehr eindeutig von jeder Form von Gewalt zu distanzieren, diese zu verurteilen und sich für eine friedliche Form von Protest einzusetzen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

StadtBau 30.03.11

Vorschlag der SPD hat die Mehrheit im Ausschuss gefunden und geht in die BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt den im Rahmen der Räumung der Liebigstraße 14 vorgefallenen sinnlosen Vandalismus und die Gewalt gegen Menschen und Sachen.

Die berechtigte Diskussion um die Frage der zukünftigen Gestaltung von Innenstadtquartieren und des sozialen Wohnens rechtfertigen keine derartigen Gewaltexzesse. Die Polizei darf mit den sich daran entwickelnden Konflikten nicht allein gelassen werden. Es ist daher die Aufgabe von Politik, sich der Ängste der Menschen vor Verdrängung und Verarmung anzunehmen und hierfür Lösungsstrategien zu entwickeln.

Auch Gewalt ist keine Lösung.

Wir leben in einem Rechtsstaat, dessen Regeln von allen einzuhalten sind. Es steht niemanden zu, sein vermeintliches Recht durch Gewalt und Selbstjustiz in die eigene Hand zu nehmen. Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat.

Nur dieses Grundprinzip garantiert eine freiheitliche und tolerante Gesellschaft. Ohne dieses zerstören wir die kulturelle Basis unseres Gemeinwesens und eröffnen der Barbarei Tür und Tor.

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert daher alle Bürger auf, sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen und sich nicht mit dieser zu solidarisieren.

ÄA B’90/Die Grünen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt den im Rahmen der Räumung der Liebigstraße 14 vorgefallenen sinnlosen Vandalismus und die Gewalt gegen Menschen und Sachen.

 

Die berechtigte Diskussion um die Frage der zukünftigen Gestaltung der Innenstadtquartiere und des sozialen Wohnens rechtfertigen derartige Gewaltexzesse nicht. Die Polizei darf mit den sich daraus entwickelnden Konflikten nicht allein gelassen werden. Es ist daher die Aufgabe der Bundes-, Landes- und Bezirkspolitik, sich der drohenden Verdrängung und Verarmung von Menschen anzunehmen und hierfür Lösungsstrategien zu entwickeln, die nicht zuletzt präventiv wirken und eine Gewalteskalation verhindern können. Dazu müssen die Möglichkeiten der Stadtentwicklungs- und Mietenpolitik erweitert werden, damit die beliebten Stadtquartiere nicht allein nach Kapitalverwertungsinteressen gestaltet werden. Hier sind die Bundes- und die Landespolitik gefordert, den Bezirken die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt haben dazu bereits vielfältige Vorschläge entwickelt. Es ist und bleibt unsere Aufgabe, uns politischen Verdrängungsprozessen und verfehlter Stadtentwicklung entgegenzustellen und dafür zu sorgen, dass in Friedrichshain-Kreuzberg Platz für alternative Wohn- und Lebensformen erhalten bleibt.

 

Gewalt ist jedoch keine Lösung. Wir leben in einem Rechtsstaat, dessen Regeln von allen einzuhalten sind. Es steht niemandem zu, sein vermeintliches Recht durch Gewalt und Selbstjustiz in die eigene Hand zu nehmen. Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat. Nur diese Grundprinzipien garantieren eine freiheitliche und tolerante Gesellschaft und sichern die kulturelle Basis unseres Gemeinwesens. Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen und sich nicht mit dieser zu solidarisieren.

 

Begründung:

 

Wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien sind aufgefordert, uns alle gemeinsam und sehr eindeutig von jeder Form der Gewalt zu distanzieren, diese zu verurteilen und sich für eine friedliche Form von Protest einzusetzen. Wir sind aber auch in der Pflicht, nachzuweisen, dass durch eine aktive Bezirkspolitik negativ Entwicklungen für die Menschen im Bezirk abgewendet werden kann.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt den im Rahmen der Räumung der Liebigstraße 14 vorgefallenen sinnlosen Vandalismus und die Gewalt gegen Menschen und Sachen.

 

Die berechtigte Diskussion um die Frage der zukünftigen Gestaltung der Innenstadtquartiere und des sozialen Wohnens rechtfertigen derartige Gewaltexzesse nicht. Die Polizei darf mit den sich daraus entwickelnden Konflikten nicht allein gelassen werden. Es ist daher die Aufgabe der Bundes-, Landes- und Bezirkspolitik, sich der drohenden Verdrängung und Verarmung von Menschen anzunehmen und hierfür Lösungsstrategien zu entwickeln, die nicht zuletzt präventiv wirken und eine Gewalteskalation verhindern können. Dazu müssen die Möglichkeiten der Stadtentwicklungs- und Mietenpolitik erweitert werden, damit die beliebten Stadtquartiere nicht allein nach Kapitalverwertungsinteressen gestaltet werden. Hier sind die Bundes- und die Landespolitik gefordert, den Bezirken die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt haben dazu bereits vielfältige Vorschläge entwickelt. Es ist und bleibt unsere Aufgabe, uns politischen Verdrängungsprozessen und verfehlter Stadtentwicklung entgegenzustellen und dafür zu sorgen, dass in Friedrichshain-Kreuzberg Platz für alternative Wohn- und Lebensformen erhalten bleibt.

 

Gewalt ist jedoch keine Lösung. Wir leben in einem Rechtsstaat, dessen Regeln von allen einzuhalten sind. Es steht niemandem zu, sein vermeintliches Recht durch Gewalt und Selbstjustiz in die eigene Hand zu nehmen. Das Gewaltmonopol liegt allein beim Staat. Nur diese Grundprinzipien garantieren eine freiheitliche und tolerante Gesellschaft und sichern die kulturelle Basis unseres Gemeinwesens. Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen und sich nicht mit dieser zu solidarisieren.

 

   
    23.02.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.1 - überwiesen
   
   
    16.03.2011 - Stadtplanung und Bauen
    Ö 4 - vertagt
   
   
    13.04.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 10.9  
Brunnen auf dem Mehringplatz  
DS/2164/III  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Bezirkliche Kältehilfe  
DS/2196/III  
Ö 11.2  
Klimaschmutz statt Klimaschutz? - Anspruch und Wirklichkeit bei der Ausgabenentwicklung in der Gebäudebewirtschaftung und beim Energieverbrauch in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2202/III  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1     Umsetzung des ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg (III)  
Enthält Anlagen
DS/0520/III  
Ö 12.2     Parkplatzsituation am Marheinekeplatz  
Enthält Anlagen
DS/0570/III  
Ö 12.3     Gedenktafel für die Kommune 1 Ost am Haus Samariterstraße 36  
Enthält Anlagen
DS/0701/III  
Ö 12.4     Ehrentafel im Rathaus Yorckstraße  
Enthält Anlagen
DS/0810/III  
Ö 12.5  
Fußgängerampeln Übergang Tramhaltestellen U-Bhf. Warschauer Str. sowie Revaler Str.  
Enthält Anlagen
DS/0964/III  
Ö 12.6     Zum Verfahren bezirklicher Kulturprojektförderung  
Enthält Anlagen
DS/1015/III  
Ö 12.7  
Unfallschwerpunkte in Friedrichshain-Kreuzberg beseitigen  
Enthält Anlagen
DS/1142/III  
Ö 12.8  
Schule für Duales Lernen  
Enthält Anlagen
DS/1279/III  
Ö 12.9     Mehr Kreuzberger-Bügel für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1367/III  
Ö 12.10     U-Bahnhof Weberwiese Hier: Zugängigkeit der nördlichen Eingänge / Ampelschaltungen  
Enthält Anlagen
DS/1428/III  
Ö 12.11  
Freifunk Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/1684/III  
Ö 12.12  
Sportkonzept "Sport von/für Menschen mit Behinderungen"  
Enthält Anlagen
DS/1694/III  
Ö 12.13     Gleisdreieckplanung und "Wäldchen"
Enthält Anlagen
DS/1737/III  
Ö 12.14     Benennung einer Strasse nach Elise Tilse  
DS/1769/III  
Ö 12.15  
Verminderung budgetunwirksamer Kosten
Enthält Anlagen
DS/1817/III  
Ö 12.16     Beleuchtung Böcklerpark hier: provisorische Instandsetzung  
Enthält Anlagen
DS/1870/III  
Ö 12.17     Fortschreibung des Aktionsplans des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit  
Enthält Anlagen
DS/1886/III  
Ö 12.18     Bus 347 soll immer am Ostkreuz halten
Enthält Anlagen
DS/1901/III  
Ö 12.19  
Abfallvermeidung und -trennung  
Enthält Anlagen
DS/1927/III  
Ö 12.20     S-Bahn-Zugang Monumentenbrücke  
Enthält Anlagen
DS/2018/III  
Ö 12.21     Weberwiese Hier: Zeitweilige Aufhebung des Hundeverbotes auf der öffentlichen Grünanlage  
Enthält Anlagen
DS/2023/III  
Ö 12.22     100 Jahre Erwin Beck - ein würdiges Andenken bewahren  
DS/2066/III  
Ö 12.23     Umsetzung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes  
Enthält Anlagen
DS/2072/III  
Ö 12.24     Barrierefrei auch ab 20.00 Uhr  
DS/2106/III  
Ö 12.25     Rahmenvereinbarung Musikschule-Schule  
DS/2110/III  
Ö 12.26     Verbesserung des Angebots von Schulpraktika im Bezirk  
DS/2112/III  
Ö 12.27     Großflächige Parkraumbewirtschaftung
Enthält Anlagen
DS/2118/III  
Ö 12.28     Förderung der Elektromobilität
Enthält Anlagen
DS/2120/III  
Ö 12.29     Widmung einer ca. 5.320 m² großen Gesamtfläche zum öffentlichen Straßenland, bestehend aus mehreren Flurstücken bzw. Flurstücksteilflächen auf der Flur 1 am Spreewaldplatz im Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2151/III  
Ö 12.30     Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/2152/III  
Ö 12.31     Mit mehr Milieuschutzgebieten steigende Mieten stoppen  
DS/2163/III  
Ö 12.32     Bebauungsplan 2-24 für das Grundstück Grimmstraße 10 und eine östliche Teilfläche des Grundstücks Dieffenbachstraße 1 (Krankenhaus Am Urban) im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2166/III  
Ö 12.33     Widmung der auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Flurstücke 500, 501, 503, 508 und 510 mit einer Gesamtgröße von 794 m² der Stallschreiberstraße auf der Flur 191, Gemarkung Kreuzberg, zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/2169/III  
Ö 12.34     Veränderungssperre VI-140/18 für das Grundstück Schöneberger Ufer 5 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2170/III  
Ö 12.35     Bebauungsplan V-52 für die Grundstücke Andreasstraße 69-73, Langestraße 14-27 und Krautstraße 31-34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/2171/III  
Ö 12.36     öffentliche Benennung von zwei privaten Flächen im Ortsteil Friedrichshain zwischen der Bahrfeldtstraße und dem Fischzug in "Bootsbauerstraße".  
Enthält Anlagen
DS/2194/III  
Ö 12.37  
Widmung einer ca. 1.819 m² großen Teilfläche des Flurstücks 589 auf der Flur 15, Lagebezeichnung Frankfurter Allee 6A, 14A, 16A, im Ortsteil Friedrichshain zum öffentlichen Straßenland als Vorplatz des neuen Bibliotheksstandortes  
Enthält Anlagen
DS/2195/III  
Ö 12.38  
Naturerfahrungsraum im Projekt "Gärten im Garten"  
Enthält Anlagen
DS/2197/III  
Ö 12.39  
Forderungsübergang nach dem SGB II zur Bekämpfung von Dumpinglöhnen nutzen  
DS/2203/III  
Ö 12.40     Parkregelung in der Diestelmeyerstraße  
Enthält Anlagen
DS/2204/III  
Ö 12.41  
Stellplätze gerechter verteilen  
DS/2205/III  
Ö 12.42  
Planungen für Anschütz-Gelände am Bürgerentscheid orientieren  
DS/2207/III  
Ö 12.43     Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss  
DS/2208/III  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: