Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 13.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Wahl einer stellvertretenden Bürgerdeputierten  
DS/2201/III  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Sogenannte Extremismusklausel  
DS/2177/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV in Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich gegen eine Unterzeichnung der  sogenannten "Demokratieerklärung" aus, die lediglich auf ordnungspolitischen Erwägungen basiert. Die "Demokratieerklärung" ist verfassungsmäßig bedenklich und verstößt gegen Art. 3 GG.

 

Die BVV unterstützt dazu voll inhaltlich die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 27.01.2011 veröffentlichte Erklärung.

 

Wortlaut der Erklärung des Senats:

 

"Vereine und Projekte stehen jetzt vor der existenziellen Entscheidung, eine zweifelhafte Erklärung zu unterschreiben und Aufgaben des Verfassungsschutzes zu übernehmen oder ihre Arbeit reduzieren oder gar einstellen zu müssen. Im Kampf gegen extremistische Strukturen und für die Betroffenen von rassistischer und rechtsextremer Gewalt ist das ein herber Rückschlag. Gerade ein demokratischer Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, insbesondere an den Stellen, an denen demokratische Normen und Werte nicht verankert sind. Deshalb hat die Fortführung der bisher geleisteten Arbeit gegen Rassismus und Extremismus für uns höchste Priorität.

 

Stattdessen wird nun engagierten Gruppen - kleinen antifaschistischen Initiativen ebenso wie kirchlichen Trägern oder Betroffenen neonazistischer Gewalt - ein besonderes staatliches Misstrauen entgegen gebracht. Ihr oft mühsamer Einsatz für die alltägliche Umsetzung demokratischer Werte und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe möglichst vieler Menschen sollte gewürdigt und nicht behindert oder gar unmöglich gemacht werden. Zudem haben erst kürzlich die Landesämter für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen und Bayern gerichtliche Niederlagen bei der Einstufung antifaschistischer Zeitungen und Archive als "linksextremistisch" hinnehmen müssen. Vielmehr zeigen neueste empirische Befunde zum Rechtsextremismus, dass diese antidemokratische Einstellung eben nicht an den 'extremen Rändern' der Gesellschaft, sondern auch in ihrer Mitte erkennbar ist.

 

Ein tragfähiges Bekenntnis zur Demokratie darf nicht auf ordnungspolitischen Erwägungen basieren. Es setzt vielmehr ein Demokratieverständnis voraus, das auf Anerkennung der unteilbaren Menschenwürde beruht."

Die Bezirksverordneten von Friedrichshain-Kreuzberg möchten verhindern, dass sich gesellschaftlich Engagierte als unerwünscht oder abgeschreckt empfinden.

Deshalb fordern wir die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Kristina Schröder auf, die Absätze 2 und 3 der „Demokratieerklärung“ ersatzlos zu streichen.

 

ÄA 12.04.2011 SPD/Die LINKE

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV in Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich gegen eine Unterzeichnung der  sogenannten "Demokratieerklärung" aus, die lediglich auf ordnungspolitischen Erwägungen basiert. Die "Demokratieerklärung" ist verfassungsmäßig bedenklich und verstößt gegen Art. 3 GG.

 

Die BVV unterstützt dazu voll inhaltlich die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veröffentlichte Erklärung.

 

Auszug aus der Erklärung des Senats:

 

"Vereine und Projekte stehen jetzt vor der existenziellen Entscheidung, eine zweifelhafte Erklärung zu unterschreiben und Aufgaben des Verfassungsschutzes zu übernehmen oder ihre Arbeit reduzieren oder gar einstellen zu müssen. Im Kampf gegen extremistische Strukturen und für die Betroffenen von rassistischer und rechtsextremer Gewalt ist das ein herber Rückschlag. Gerade ein demokratischer Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, insbesondere an den Stellen, an denen demokratische Normen und Werte nicht verankert sind. Deshalb hat die Fortführung der bisher geleisteten Arbeit gegen Rassismus und Extremismus für uns höchste Priorität.“

 

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag kommt zu dem Schluß, dasss es dem Zweck der Toleranzförderung zuwiderläuft, wenn durch das abgeforderte Bekenntnis „Misstrauen gegenüber den gegen Rechtsextremismus engagierten Initiativen hervorgerufen wird.“ Und weiter: „In einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung dürfte sich das Erleben von demokratischer teilhabe kaum organisieren lassen.“ Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich.

 

Die Extremismusklausel läßt vollkommen unklar, wie eine Kontrolle und Überprüfung der Partner gelingen kann und welches konkrete  Verhalten der Zuwendungsempfänger dabei vorweisen muß. Auch ab welchem Verdachtsmoment ein Verstoß gegen die Demokratieverpflichtung anzunehmen ist, läßt sich nicht bestimmen.

 

Der Gebrauch des Extremismusbegriffs ist trügerisch. Von ihm existiert keine verbindliche Lesart, er ist stark von jeweiligen politischen Sichtweisen geprägt. So haben erst kürzlich die Landesämter für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen und Bayern gerichtliche Niederlagen bei der Einstufung antifaschistischer Zeitungen und Archive als „linksextremistisch“ hinnehmen müssen.

 

Die noch vagere Formulierung, es solle bereits dem Entstehen eines „Anscheins“ der „Unterstützung extremistischer Strukturen“ vorgebeugt werden, kann  nur auf eine subjektive Bewertung abstellen. Diese Aufgaben können unsere Projekte und Initiativen nicht übernehmen.

 

„Ein tragfähiges Bekenntnis zur Demokratie darf nicht auf ordnungspolitischen Erwägungen basieren. Es setzt vielmehr ein Demokratieverständnis voraus, das auf Anerkennung der unteilbaren Menschenwürde beruht."

Die Bezirksverordneten von Friedrichshain-Kreuzberg möchten verhindern, dass sich gesellschaftlich Engagierte als unerwünscht oder abgeschreckt empfinden.

Deshalb fordern wir die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Kristina Schröder auf, die Absätze 2 und 3 der „Demokratieerklärung“ ersatzlos zu streichen.

 

 

   
    23.03.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.1 - vertagt
   
   
    13.04.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
Laufende Neuausschreibung für Essenanbieter ab Schuljahr 2011/12 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2209/III  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Leerstand von Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2212/III  
Ö 8.2  
Was passiert am Ostbahnhof?  
DS/2217/III  
Ö 8.3  
Änderung der Eigentumsverhältnisse bei Wagenburg und Hundeplatz?  
DS/2210/III  
Ö 8.4  
Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011  
DS/2220/III  
Ö 8.4.1  
Bildungs- und Teilhabepaket  
DS/2213/III  
Ö 8.5     Tagespflegeplätze  
DS/2218/III  
Ö 8.6     Drohende Ausbürgerung bei Heirat?  
DS/2214/III  
Ö 8.7     Situation des Frauen- und Mädchenfußballs im Bezirk  
DS/2215/III  
Ö 8.8     Keine Müllabfuhr in der Pintschstraße  
DS/2219/III  
Ö 8.9     Bebauung Tempelhofer Feld  
DS/2216/III  
Ö 8.10     Vermülltes Grundstück Mühsammstr./Eckertstr.  
DS/2221/III  
Ö 8.11     Spielplatzversorgung als Voraussetzung der Bewilligung für die Einrichtung von Tagespflegestellen  
DS/2222/III  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Nachnutzung des Flughafen Tempelhof  
DS/2198/III  
Ö 9.1.1  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Beauftragten für Integration und Migration  
DS/2199/III  
Ö 9.1.2  
Fortschreibung des Zwischenberichts zur Erarbeitung eines bezirklichen Masterplans zur Erarbeitung eines gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms  
DS/2200/III  
Ö 9.2  
Polizeipräsenz auf der Admiralbrücke  
DS/2206/III  
Ö 9.2.1  
Admiralbrücke  
Enthält Anlagen
DS/1351-1/III  
Ö 9.2.2  
Probleme um und auf der Admiralbrücke bürgerschaftlich und bürgerfreundlich lösen! Hier: Anstelle DS 1351 und 1351-1/III einen Vorschlag von www.Admiralbruecke.de aufgreifen  
Enthält Anlagen
DS/1363/III  
Ö 9.3  
Temporäre Vertretung der Schulsekretärin der Otto-Wels-Grundschule  
Enthält Anlagen
DS/2211/III  
Ö 9.4  
Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.03.2011  
Enthält Anlagen
DS/2224/III  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Muskauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0258/III  
Ö 10.2  
Sicherung des Winterdienstes vor allen kommunalen Einrichtungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Jahr 2011
Enthält Anlagen
DS/1637/III  
Ö 10.3  
Regressforderungen wegen Mängel beim Winterdienst auf bezirklichen Liegenschaften
Enthält Anlagen
DS/1679/III  
Ö 10.4  
Bezug DS/1637/III und DS/1679/III  
Enthält Anlagen
DS/2223/III  
Ö 10.5  
KlimaschutzbeauftragteR
Enthält Anlagen
DS/1878/III  
Ö 10.6  
AUN - Bürgerbeauftragte/R
Enthält Anlagen
DS/1942/III  
Ö 10.7  
Darstellung des produktorientierten Haushalts
DS/2108/III  
Ö 10.8  
Wider die Gewalt  
DS/2115/III  
Ö 10.9  
Brunnen auf dem Mehringplatz  
DS/2164/III  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Bezirkliche Kältehilfe  
DS/2196/III  
Ö 11.2  
Klimaschmutz statt Klimaschutz? - Anspruch und Wirklichkeit bei der Ausgabenentwicklung in der Gebäudebewirtschaftung und beim Energieverbrauch in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/2202/III  
Ö 12     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 12.1     Umsetzung des ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg (III)  
Enthält Anlagen
DS/0520/III  
Ö 12.2     Parkplatzsituation am Marheinekeplatz  
Enthält Anlagen
DS/0570/III  
Ö 12.3     Gedenktafel für die Kommune 1 Ost am Haus Samariterstraße 36  
Enthält Anlagen
DS/0701/III  
Ö 12.4     Ehrentafel im Rathaus Yorckstraße  
Enthält Anlagen
DS/0810/III  
Ö 12.5  
Fußgängerampeln Übergang Tramhaltestellen U-Bhf. Warschauer Str. sowie Revaler Str.  
Enthält Anlagen
DS/0964/III  
Ö 12.6     Zum Verfahren bezirklicher Kulturprojektförderung  
Enthält Anlagen
DS/1015/III  
Ö 12.7  
Unfallschwerpunkte in Friedrichshain-Kreuzberg beseitigen  
Enthält Anlagen
DS/1142/III  
Ö 12.8  
Schule für Duales Lernen  
Enthält Anlagen
DS/1279/III  
Ö 12.9     Mehr Kreuzberger-Bügel für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1367/III  
Ö 12.10     U-Bahnhof Weberwiese Hier: Zugängigkeit der nördlichen Eingänge / Ampelschaltungen  
Enthält Anlagen
DS/1428/III  
Ö 12.11  
Freifunk Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/1684/III  
Ö 12.12  
Sportkonzept "Sport von/für Menschen mit Behinderungen"  
Enthält Anlagen
DS/1694/III  
Ö 12.13     Gleisdreieckplanung und "Wäldchen"
Enthält Anlagen
DS/1737/III  
Ö 12.14     Benennung einer Strasse nach Elise Tilse  
DS/1769/III  
Ö 12.15  
Verminderung budgetunwirksamer Kosten
Enthält Anlagen
DS/1817/III  
Ö 12.16     Beleuchtung Böcklerpark hier: provisorische Instandsetzung  
Enthält Anlagen
DS/1870/III  
Ö 12.17     Fortschreibung des Aktionsplans des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit  
Enthält Anlagen
DS/1886/III  
Ö 12.18     Bus 347 soll immer am Ostkreuz halten
Enthält Anlagen
DS/1901/III  
Ö 12.19  
Abfallvermeidung und -trennung  
Enthält Anlagen
DS/1927/III  
Ö 12.20     S-Bahn-Zugang Monumentenbrücke  
Enthält Anlagen
DS/2018/III  
Ö 12.21     Weberwiese Hier: Zeitweilige Aufhebung des Hundeverbotes auf der öffentlichen Grünanlage  
Enthält Anlagen
DS/2023/III  
Ö 12.22     100 Jahre Erwin Beck - ein würdiges Andenken bewahren  
DS/2066/III  
Ö 12.23     Umsetzung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes  
Enthält Anlagen
DS/2072/III  
Ö 12.24     Barrierefrei auch ab 20.00 Uhr  
DS/2106/III  
Ö 12.25     Rahmenvereinbarung Musikschule-Schule  
DS/2110/III  
Ö 12.26     Verbesserung des Angebots von Schulpraktika im Bezirk  
DS/2112/III  
Ö 12.27     Großflächige Parkraumbewirtschaftung
Enthält Anlagen
DS/2118/III  
Ö 12.28     Förderung der Elektromobilität
Enthält Anlagen
DS/2120/III  
Ö 12.29     Widmung einer ca. 5.320 m² großen Gesamtfläche zum öffentlichen Straßenland, bestehend aus mehreren Flurstücken bzw. Flurstücksteilflächen auf der Flur 1 am Spreewaldplatz im Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2151/III  
Ö 12.30     Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/2152/III  
Ö 12.31     Mit mehr Milieuschutzgebieten steigende Mieten stoppen  
DS/2163/III  
Ö 12.32     Bebauungsplan 2-24 für das Grundstück Grimmstraße 10 und eine östliche Teilfläche des Grundstücks Dieffenbachstraße 1 (Krankenhaus Am Urban) im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2166/III  
Ö 12.33     Widmung der auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Flurstücke 500, 501, 503, 508 und 510 mit einer Gesamtgröße von 794 m² der Stallschreiberstraße auf der Flur 191, Gemarkung Kreuzberg, zum öffentlichen Straßenland  
Enthält Anlagen
DS/2169/III  
Ö 12.34     Veränderungssperre VI-140/18 für das Grundstück Schöneberger Ufer 5 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2170/III  
Ö 12.35     Bebauungsplan V-52 für die Grundstücke Andreasstraße 69-73, Langestraße 14-27 und Krautstraße 31-34 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/2171/III  
Ö 12.36     öffentliche Benennung von zwei privaten Flächen im Ortsteil Friedrichshain zwischen der Bahrfeldtstraße und dem Fischzug in "Bootsbauerstraße".  
Enthält Anlagen
DS/2194/III  
Ö 12.37  
Widmung einer ca. 1.819 m² großen Teilfläche des Flurstücks 589 auf der Flur 15, Lagebezeichnung Frankfurter Allee 6A, 14A, 16A, im Ortsteil Friedrichshain zum öffentlichen Straßenland als Vorplatz des neuen Bibliotheksstandortes  
Enthält Anlagen
DS/2195/III  
Ö 12.38  
Naturerfahrungsraum im Projekt "Gärten im Garten"  
Enthält Anlagen
DS/2197/III  
Ö 12.39  
Forderungsübergang nach dem SGB II zur Bekämpfung von Dumpinglöhnen nutzen  
DS/2203/III  
Ö 12.40     Parkregelung in der Diestelmeyerstraße  
Enthält Anlagen
DS/2204/III  
Ö 12.41  
Stellplätze gerechter verteilen  
DS/2205/III  
Ö 12.42  
Planungen für Anschütz-Gelände am Bürgerentscheid orientieren  
DS/2207/III  
Ö 12.43     Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss  
DS/2208/III  
               
 
 

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