Neue Brückenverbindungen über die Spree
Hier: Wiedererrichtung der ¿Brommybrücke¿ und des so genannten ¿Manteufelstegs¿ im Rahmen
des Programms Stadtumbau West / Berlin-Kreuzberg - Spreeufer
Bebauungsplan V-14-1-b für die Grundstücke Alt - Stralau 50 und 63 - 67 (teilweise), Krachtstraße 8 -9 und 10 (teilweise), Fischzug 19 - 19 P, 21 - 21 P, 20, 20 A, 22 und 22 A, Bahrfeldtstraße 9 -10, 33 - 34, 39 - 40, die Glasbläserallee sowie Abschnitte der Bahrfeldtstraße, Bootsbauerstraße, Krachtstraße und der Straße "Fischzug" im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Bebauungsplan V - 14 - 1a für die Grundstücke Alt - Stralau 55 - 58, Alt - Stralau 59 / Krachtstraße 1, Bahrfeldtstraße1 / Krachtstraße 2, Bahrfeldtstraße 2 sowie einen Abschnitt der Bahrfeldtstraße im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Auslauf von Entwicklungs- / Sanierungsgebieten
Hier: Übernahme von Akten und Unterlagen nach Auslauf und Beendigung der städtebaulichen
Maßnahmen im Ortsteil Friedrichshain ab 2008
Fichtebunker (III)
Hier: Entwicklung von Nutzungsoptionen für die Nachbarschaft und für den Bezirk
überw. i.d.A.f.KuBi, Schule, Sport und StadplanBau (ff)
Entwicklung von Modellprojekten im Bereich der Arbeit für und mit Migrantinnen und Migranten red. Änd.: Der BVV ist bis Dezember 2007 zu berichten.
wird überw. i.d.A. f. IntMig, BeschJC u. BürgEngDemokratfördQM(ff)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im
Abschlussbericht
der Bereichsentwicklungsplanung auf
Seite 9 den Satz:
"Friedrichshain-Kreuzberg als
Innenstadtbezirk muss
zunehmend mit seinen Grün- und
Freiflächen die
aktuellen Freizeitbedürfnisse seiner
Bewohner
bedienen" zu streichen und
durch diese Formulierung zu
ersetzen:
"Friedrichshain-Kreuzberg als
Innenstadtbezirk muss mit der
Schaffung weiterer
Grün- und Freiflächen die
Freizeitbedürfnisse seiner
Bewohner deutlich besser
bedienen."
Begründung:
Der Abschlussbericht der BEP vom Mai
2006
weist an mehreren Stellen (S. 9, S.
14) den
defizitären Anteil von Grün- und
Freiflächen im Bezirk
nach. Auch wenn die BEP kein
Maßnahme- oder
Gestaltungsplanwerk im eigentlichen
Sinne darstellt,
so formuliert sie doch klar die
aktuellen Leitbilder.
In einem Bezirk, dessen Grün- und
Freiflächenanteil
der mit großem Abstand geringste im
gesamten Land
Berlin ist, kann ein Leitbild nicht
darauf verzichten,
explizit das Ziel einer Erweiterung
dieser
Erholungsflächen zu formulieren. In
der Formulierung
der BEP wird diese Eindeutigkeit
umgangen, indem nicht
ein zunehmender Grünflächenanteil im
Bezirk, sondern
nur ein zunehmendes Bedienen der
Freizeitbedürfnisse
"mit seinen Grün- und
Freizeitflächen" festgeschrieben
wird.
Änderungsantrag der SPD vom 28.02.07
Der betreffende Abschnitt auf Seite 9 wird wie folgt
formuliert:
"Friedrichshain-Kreuzberg als hochverdichteter
Innenstadtbezirk muss zunehmend mit seinen Grün- und Freiflächen sowohl
die aktuellen Freizeitbedürfnisse seiner Bewohnerinnen und Bewohner bedienen,
als auch durch die Schaffung weiterer Grün- und Freiflächen die Lebensqualität
weiter verbessern."
Begründung: Die Pflege und Instandhaltung der bestehenden
Grün- und Freiflächen bildet keinen Gegensatz zur Schaffung von neuen Grün- und
Freiflächen, die ja schon zum Teil fest geplant sind (z.B. am Gleisdreieck).
Deshalb sollten sich auch beide Aspekte in der BEP wiederfinden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im
Abschlussbericht der Bereichsentwicklungsplanung auf Seite 9 einen Abschnitt
wie folgt zu formulieren:
"Friedrichshain-Kreuzberg als hochverdichteter
Innenstadtbezirk muss zunehmend mit seinen Grün- und Freiflächen sowohl
die aktuellen Freizeitbedürfnisse seiner Bewohnerinnen und Bewohner bedienen,
als auch durch die Schaffung weiterer Grün- und Freiflächen die Lebensqualität
weiter verbessern."
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im
Abschlussbericht der Bereichsentwicklungsplanung auf Seite 9 einen Abschnitt
wie folgt zu formulieren:
"Friedrichshain-Kreuzberg als hochverdichteter
Innenstadtbezirk muss zunehmend mit seinen Grün- und Freiflächen sowohl
die aktuellen Freizeitbedürfnisse seiner Bewohnerinnen und Bewohner bedienen,
als auch durch die Schaffung weiterer Grün- und Freiflächen die Lebensqualität
weiter verbessern."
Vorhaben - und Erschließungspaln V-VE 1 für die Grundstücke Rigaer Str 18, 19, 22, Liebigstraße 1,2, das Flurstück 178 Liebigstraße ohne Nummer sowie Teilflächen des Flurstücks 186 an der Liebigstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Hier: - die Einstellung des Verfahrens V-VE 1
Bebauungsplan 2-3a für die Grundstücke Revaler Straße 99/ Modersohnstraße 18 (Flurst. 192), eine Teilfläche des grundstücks Modersohnstraße 20/32 (Flurst. 193) und eine Teilfläche des Flurstückes 103 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier: Einstellung des Bebauungsplans 2-3a
Konsens gege.d.Stimmen d.Fraktion DIE LINKE
Widmung einer neuen Straße zwischen der Straße Alt - Stralau und der Bahrfeldtstraße (Flurstücke 504 und 505 auf Flur 33 Halbinsel Stralau) mit einer Größe von ca. 915 m² zum öffentlichen Straßenland und gleichzeitige Benennung in "Jollenseglerstraße"
wird überw.i.d.A.f. FrauenGleicst, UmwVerkWohn u. PHI (ff)
Erhalt der außerbetrieblichen Erstausbildung zur/zum Tischler/-in für ehemals suchtmittelabhängige Menschen (siehe DS/2189/II)
wird überw.i.d.A.f.SozGes
Bebauungsplan V-20 für die Grundstücke Pettenkoferstr. 20-26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
wird überw.i.d.A.f-.StadtpalBau
Bebauungsplanentwurf 2-19 für das Gebiet Karl-Marx-Allee, Str. der Pariser Kommune, Rüdersdorfer Straße und Koppenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ortsteil Friedrichshain