Drucksache - DS/0316/III  

 
 
Betreff: Ein voller Bauch studiert nicht gerne ¿ doch ein ganz Leerer auch nicht!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
  Diener, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
10.07.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 17.07.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1. Wie hoch ist der Anteil der Schulkinder an gebundenen Ganztagsschulen, die an der gemeinsamen Schulspeisung nicht teilnehmen dürfen, da deren Eltern

a) sie nicht angemeldet haben

b) der Schule trotz Anmeldung den hierfür anfallenden Essensbeitrag nicht bezahlen?

Bitte nach Schulen aufschlüsseln.

 

2. Welche Verpflichtung gehen die Eltern bei Anmeldung Ihrer Kinder an gebundenen Ganztagsschulen bezogen auf die Schulspeisung ein?

 

3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, damit auch diese hungernden Kinder an der gemeinsamen Schulspeisung teilnehmen können?

 

 

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

zu 1.    Wie hoch ist der Anteil der Schulkinder an gebundenen Ganztagsschulen, die an der gemeinsamen Schulspeisung nicht teilnehmen dürfen, da deren Eltern

a)      a)      sie nicht angemeldet haben

b)     b)     der Schule trotz Anmeldung den hierfür anfallenden Essenbetrag nicht bezahlen?

Bitte nach Schulen aufschlüsseln.

 

Die Anzahl der Schüler/innen, die in der gebundenen Form beschult werden und die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, sind nach Abfrage in den Schulen wie folgt:

 

Name der gebundenen Ganztagsschule

Anzahl der Schüler/innen in der gebundenen Form

Anzahl der Schüler/innen, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen

Hausburg-Grundschule (Europateil)

360

26

Kurt-Schumacher-Grundschule

261

88

e.o.plauen-Grundschule

190

140

Lenau-Grundschule

427

197

Reinhardswald-Grundschule

325

0

Jens-Nydahl-Grundschule

492

0

Hunsrück-Grundschule

413

109

Niederlausitz-Grundschule

107

45

Aziz-Nesin-Grundschule

392

25

Alle Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 2006/07.

 

Die Gründe, warum Schüler/innen nicht an der Schulspeisung teilnehmen sind vielfältig, die Hauptgrund ist, dass Eltern nicht die finanziellen Mittel für die Schulspeisung aufbringen können. Die Finanzierung der Schülerbeköstigung an den gebundenen Ganztagsschulen erfolgt nicht über die Schule bzw. das Bezirksamt.

Die Eltern müssen einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Essenanbieter abschließen.

 

zu 2.    Welche Verpflichtung gehen die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder an gebundenen Ganztagsschulen bezogen auf die Schulspeisung ein?

 

Die Eltern gehen bei der Anmeldung Ihrer Kinder an eine gebundene Ganztagsschule bezogen auf die Schulspeisung keine rechtliche Verpflichtung ein.

Im Schulgesetz für das Land Berlin ist in § 19, Abs. 1, Satz 6 lediglich geregelt: „An Grundschulen [...] soll ein Mittagessen angeboten werden.“

 

zu 3.    Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, damit auch diese hungernden Kinder an der gemeinsamen Schulspeisung teilnehmen können?

 

Die Teilnahme an der Schulspeisung ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Regelung freiwillig. Die Eltern schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Essenanbieter über die Essenversorgung der Schüler/innen.

Einige Schulen haben gute Erfahrungen mit ausführlichen Elterngesprächen gemacht und konnten die Eltern von der Wichtigkeit der Schulspeisung für Ihre Kinder überzeugen. Zudem werden an einigen Schulen Pausenbrote gegen ein geringes Entgelt angeboten.

Leider gibt es keine Möglichkeit, das Schulessen für alle Kinder entgeltfrei anzubieten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Monika Herrmann

Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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