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Drucksache - DS/0316/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie hoch ist der Anteil der
Schulkinder an gebundenen Ganztagsschulen, die an der gemeinsamen Schulspeisung
nicht teilnehmen dürfen, da deren Eltern a) sie nicht angemeldet haben b) der Schule trotz Anmeldung den
hierfür anfallenden Essensbeitrag nicht bezahlen? Bitte nach Schulen aufschlüsseln. 2. Welche Verpflichtung gehen die
Eltern bei Anmeldung Ihrer Kinder an gebundenen Ganztagsschulen bezogen auf die
Schulspeisung ein? 3. Welche Maßnahmen hat das
Bezirksamt ergriffen, damit auch diese hungernden Kinder an der gemeinsamen
Schulspeisung teilnehmen können? Sehr geehrter Herr Diener, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1. Wie hoch ist der Anteil der Schulkinder an gebundenen Ganztagsschulen, die an der gemeinsamen Schulspeisung nicht teilnehmen dürfen, da deren Eltern a) a) sie nicht angemeldet haben b) b) der Schule trotz Anmeldung den hierfür anfallenden Essenbetrag nicht bezahlen? Bitte nach Schulen aufschlüsseln. Die Anzahl der Schüler/innen, die in der gebundenen Form beschult
werden und die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, sind nach Abfrage in den
Schulen wie folgt:
Alle
Angaben beziehen sich auf das Schuljahr 2006/07. Die Gründe, warum Schüler/innen nicht an der Schulspeisung teilnehmen
sind vielfältig, die Hauptgrund ist, dass Eltern nicht die finanziellen Mittel
für die Schulspeisung aufbringen können. Die Finanzierung der
Schülerbeköstigung an den gebundenen Ganztagsschulen erfolgt nicht über die
Schule bzw. das Bezirksamt. Die Eltern müssen einen privatrechtlichen Vertrag
mit dem Essenanbieter abschließen. zu 2. Welche Verpflichtung gehen die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder an gebundenen Ganztagsschulen bezogen auf die Schulspeisung ein? Die Eltern gehen bei der Anmeldung Ihrer Kinder an eine gebundene
Ganztagsschule bezogen auf die Schulspeisung keine rechtliche Verpflichtung
ein. Im Schulgesetz für das Land Berlin ist in § 19, Abs. 1, Satz 6 lediglich
geregelt: „An Grundschulen [...] soll ein Mittagessen angeboten
werden.“ zu 3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, damit auch diese hungernden Kinder an der gemeinsamen Schulspeisung teilnehmen können? Die
Teilnahme an der Schulspeisung ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Regelung
freiwillig. Die Eltern schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit dem
Essenanbieter über die Essenversorgung der Schüler/innen. Einige
Schulen haben gute Erfahrungen mit ausführlichen Elterngesprächen gemacht und
konnten die Eltern von der Wichtigkeit der Schulspeisung für Ihre Kinder
überzeugen. Zudem werden an einigen Schulen Pausenbrote gegen ein geringes
Entgelt angeboten. Leider
gibt es keine Möglichkeit, das Schulessen für alle Kinder entgeltfrei anzubieten. Mit freundlichen Grüßen Monika Herrmann Bezirksstadträtin |
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