Drucksache - DS/0330/III  

 
 
Betreff: ErzieherInnen raus aus dem Verschiebebahnhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:WASG
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
10.07.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Jugendhilfe Vorberatung
28.08.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.07.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Senat von Berlin darauf hinzuwirken, dass

1.      die im Kita-Förderungsgesetz vorgeschriebene Personalausstattung auch tatsächlich eingehalten wird.

2.      alle ErzieherInnenn des Zentralen Personalüberhangmanagements (ZeP-ErzieherInnen), die in Eigenbetrieben gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Personalausstattung gebraucht werden, im Eigenbetrieb bleiben und dazu dauerhaft dorthin versetzt werden.

3.      soweit die ZeP-ErzieherInnen nicht ausreichen, um die Personalausstattung in den Eigenbetriebskitas und den Schulen abzudecken, neue KollegInnen eingestellt werden, bzw. müssen TeilzeitkollegInnen die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitszeit dauerhaft zu erhöhen.

Begründung

Die offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen benötigen im nächsten Schuljahr ca. 200 zusätzliche Stellen. Zurzeit sind zahlreiche Erzieherinnen aus dem Stellenpool an die Kindertagesstätten der Eigenbetriebe abgeordnet. Das Zentrale Personalüberhangmanagement hat nun verschiedenen Eigenbetrieben mitgeteilt, dass diese Abordnungen nicht verlängert werden und die Kolleginnen ab dem 01. August bzw. dem 01. September in Schulen eingesetzt werden sollen.

Bis jetzt ist der nach den Sommerferien vorhandene Bedarf der Eigenbetriebe überhaupt noch nicht ermittelt. Der Stellenpool entpuppt sich als ein gewaltiger Verschiebebahnhof; pädagogische Kontinuität und langfristige qualitativ hochwertige Arbeit bleiben auf der Strecke.

Um dem drohenden Erziehermangel begegnen zu können, hat die Senatsverwaltung für Finanzen am 20. Juni verfügt, dass Erzieherinnen nicht mehr prämienbedingt ausscheiden können und Altersteilzeit nur noch ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden kann.

Es gibt offensichtlich keine mittelfristige Planung zum Bedarf von Erzieherinnen. Die Mangelsituation nach den Ferien ist absehbar: Werden die Erzieherinnen aus den Kitas abgezogen, ist die dortige Arbeit gefährdet; bleiben sie an den Kitas, fehlen sie den Grundschulen. Der Senat muss als erste Maßnahme dringend die Verträge der KollegInnen aufstocken, die gegen ihre Willen in Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus sind auch in diesem Bereich Neueinstellungen erforderlich; Schulen wie Kitas haben junge, frisch ausgebildete ErzieherInnen bitter nötig.

Doch stattdessen wird hier ein Bildungsbereich – Kita – gegen den anderen Bildungsbereich – Schule – auf dem Rücken der MitarbeiterInnen ausgespielt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

                                                                      

 

 

 
 

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