Drucksache - DS/0340/III  

 
 
Betreff: Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung - Ein Pilotbezirk im Irrflug (!) ?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Eggert, Björn
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
10.07.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.07.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 17.07.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. Ist es zutreffend, dass der Bezirk seit Ende 2006 einer von 3 Pilotbezirken für die  Einführung der ressortübergreifenden Sozialraumorientierung ist?

 

  1. Wieso sind im Gegensatz zu allen anderen Bezirken nach 8 Monaten Arbeit in Friedrichshain- Kreuzberg gerade einmal "Absichtserklärungen" herausgekommen?

 

  1. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass die nicht verlässig stattfindende Teilnahme eines Bezirkskoordinators an den landesweiten Projektgruppensitzungen und die immer noch nicht initiierte ämterübergreifende Projektgruppe im Bezirk als "ungenügende" Umsetzung des Projekt gewertet werden muss?

 

 

Sehr geehrter Herr Eggert,

 

Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass der Bezirk seit Ende 2006 einer von 3 Pilotbezirken für die  Einführung der ressortübergreifenden Sozialraumorientierung ist?

 

Ja.

 

  1. Wieso sind im Gegensatz zu allen anderen Bezirken nach 8 Monaten Arbeit in Friedrichshain- Kreuzberg gerade einmal "Absichtserklärungen" herausgekommen?

 

Von „Absichtserklärungen“ ist dem Bezirksamt nichts bekannt.

Am 24.04.07 erfolgte der BA-Beschluss hinsichtlich den beiden „Modellräumen“ und den entsprechenden Zuordnungen von Zuständigkeiten und Koordinatoren.

Danach erfolgte weitere Arbeitssitzung mit SenStadt, auf der das BA von SenStadt informiert wurde, dass nur ein „Modellraum“ (Bezirksregion 1 „südliche Friedrichstadt) pro Pilotbezirk möglich ist. Weiterhin wurde als (erste) Aufgabenstellung für unseren Bezirk die Erarbeitung einer „integrierten Sozialberichterstattung“ für die Bezirksregion 1 vereinbart. Am 19.06.07 erfolgte die entsprechende Beschlussänderung im BA. Der Bezirkskoordinator erarbeitet zur Zeit die vereinbarte Aufgabenstellung in Abstimmung mit den Fachämtern.

Das Bezirksamt ist mit diesem Arbeitsablauf innerhalb der Zeitschiene „Arbeitsplanung 2007“ von SenStadt (Stand 24.04.07) mit den Arbeitsschritten „Konkretisierung der bezirklichen Arbeitsplanung, Vorbereitung Analyse (Daten sammeln etc.)“/ Juni 2007 sowie „Erstellung einer Bestandsanalyse“/ Juli-August 2007.

 

  1. Teilt das Bezirksamt meine Auffassung, dass die nicht verlässig stattfindende Teilnahme eines Bezirkskoordinators an den landesweiten Projektgruppensitzungen und die immer noch nicht initiierte ämterübergreifende Projektgruppe im Bezirk als "ungenügende" Umsetzung des Projekt gewertet werden muss?

 

Das BA teilt diese Auffassung nicht. Der Bezirkskoordinator erfüllt verlässlich seine Aufgabenstellung, allerdings war er für einen Zeitraum erkrankt.

Vor diesem Hintergrund und der Beantwortung zu 2. kann auch nicht im Ansatz von einer „ungenügenden“ Umsetzung gesprochen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Franz Schulz

 

 
 

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