Drucksache - DS/0317/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie hat sich seit 2002 die Zahl
der öffentlichen Spielplätze im Bezirk entwickelt? Wie viele Sport- und
Spielplätze wurden durch Umnutzungen oder Bebauungen geschlossen? Welche neuen
Spielplätze sind in den letzten Jahren neu eingerichtet worden? 2. In welchem Maße hat die
Spielfläche für Kinder und Jugendliche im Bezirk zugenommen? Welche Entwicklung
hat es hinsichtlich des Versorgungsgrades gegeben? Erfüllt der Bezirk die
Vorgaben des Kinderspielplatzgesetzes vom 15. Januar 1979 (1qm nutzbarer
öffentl. Kinderspielfläche / Einwohner)? 3. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt hinsichtlich des Zustandes
(Verschmutzung, Beschädigung, Zerstörung) der öffentlichen Kinderspielplätze?
Welche Entwicklung zeichnet sich bezüglich des Zustandes laut des zuständigen
bezirklichen Gartenamtes ab? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Zustand
der bezirklichen Kinderspielplätze zu verbessern? 4. Inwiefern wird das Ordnungsamt
dazu eingesetzt, die Ordnung auf den bezirklichen Kinderspielplätzen zu
überprüfen und für eine sachgerechte Nutzung zu sorgen? 1. Nachfrage: Wie bewertet das Bezirksamt die
Zahl, den Zustand und die Nachfrage nach bezirklichen Kinderspielplätzen? Sieht
es die Notwendigkeit, dass der Senat den Bezirk bei der Optimierung des
Angebotes unterstützen muss? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Betr. Schriftliche Beantwortung der
Mündlichen Anfrage Nr. 317/III – Situation der Spielplätze Sehr
geehrter Herr Diener, Ihre o.g.
Mündliche Anfrage aus der BVV vom
10.07.07beantworte ich wie folgt: 1. Wie hat sich seit 2002 die Zahl der öffentlichen
Spielplätze im Bezirk entwickelt? Wie viele Sport- und Spielplätze wurden durch
Umnutzungen oder Bebauungen geschlossen? Welche neuen Spielplätze sind in den
letzten Jahren neu eingerichtet worden? Es wurden folgende 20 neue Spielplätze geschaffen, wobei
keine bestehenden umgenutzt oder wegen Bebauung geschlossen wurden: - Schreinerstr. 25/26 (1372 m²), 45/46 (992 m²)und 48/49
(1472 m²); - Grünberger Str. 43-45 (1549m²); - Wühlischstr. 3-4 (646m²); - Böcklinstr.11 (701m²); - Müggelstr. 12 (614 m²); - Hübnerstr. 12 (3750 m²]; - Jungstr./Ecke Oderstr. (559 m²); - Urbanstr. 43/44 (2100 m²); - Alt Stralau 50 (1968 m²); - Fischzug (Promenade) (2010 m²); - Jessner Str. 13 (746 m²); - Marchlewskistr. 83 (980 m²); - Eldenaer Str. Ecke Samariterstr.(909 m²) - Hausburgstr. 3-4 (2384 m²); - Volkspark Friedrichshain, im Neuen Hain (2566 m²); - Blumenstr. 45-47 (3095 m²); - Reichenberger Str. Ecke Ohlauer Str. (920 m²) - Lindenstr. 76/77 (743 m²) 2. In welchem Maße hat die Spielfläche für Kinder und
Jugendliche im Bezirk zugenommen? Welche Entwicklung hat es hinsichtlich des
Versorgungsgrades gegeben? Erfüllt der Bezirk die Vorgaben des
Kinderspielplatzgesetzes vom 15. Januar 1979 (1qm nutzbarer öffentl.
Kinderspielfläche / Einwohner)? Die Spielfläche hat um 30.076 m² zugenommen. Der Bezirk
erfüllt die Vorgaben hinsichtlich des Versorgungsgrades nur im Barnimkiez
(Versorgungsbereich 01). Im Versorgungsbereich 04 werden die Vorgaben südlich
der Karl-Marx-Allee ebenfalls weitgehend erfüllt. Generell kann festgehalten
werden, dass das Defizit in den Altbauquartieren am höchsten liegt (60-90%),
dass aber durch die Investitionen insbesondere in den Sanierungsgebieten schon
eine deutlich bessere Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen eingetreten ist. 3. Welche Kenntnisse hat
das Bezirksamt hinsichtlich des Zustandes (Verschmutzung, Beschädigung,
Zerstörung) der öffentlichen Kinderspielplätze? Welche Entwicklung zeichnet
sich bezüglich des Zustandes laut des zuständigen bezirklichen Gartenamtes ab?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Zustand der bezirklichen
Kinderspielplätze zu verbessern? Der Zustand der öffentlichen Kinderspielplätze lässt sich
nicht einheitlich beschreiben , da der Grad von Verschmutzung, Beschädigung und
Zerstörung sehr unterschiedlich ausfällt. Es zeichnet sich leider eine negative
Entwicklung ab. Die Fehlnutzung von Kinderspielplätzen durch z.B. Hundehalter,
Jugendgruppen und drogenkranken Erwachsenen nimmt deutlich zu. Reparaturen an
beschädigten Spielgeräten, Bänken, Papierkörben und Einzäunungen können aber
auf Grund der restriktiven Haushaltskonsolidierungsvorgaben nur mit Verzögerung
oder gar nicht vorgenommen werden. Häufig werden zur Gefahrenabwehr beschädigte
Ausstattungen ersatzlos abgebaut. Sämtliche Spielplätze im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
werden 2 x wöchentlich von einer beauftragten Fremdfirma gereinigt. Dazu gehört
auch die intensive Reinigung des Spielsandes, um versteckte Unfallgefahren
abzuwenden. Zusätzlich findet durch geschultes Personal des Bezirksamtes eine
wöchentliche Kontrolle einschließlich möglicher Sofortreparaturen statt. Durch
die jährlich stattfindende Hauptuntersuchung aller Spielplätze wird zudem eine
Bedarfsberechnung zur Instandsetzung der Spielplätze erstellt und dem Bezirksamt/der
BVV für weitere Entscheidungen zur Verfügung gestellt. 4. Inwiefern wird das Ordnungsamt dazu eingesetzt, die
Ordnung auf den bezirklichen Kinderspielplätzen zu überprüfen und für eine
sachgerechte Nutzung zu sorgen? Der Außendienst der Ordnungsämter kontrolliert auch
Spielplätze. Die Kontrollen werden wie alle Einsätze durch den täglichen
Laufplan erstellt. Befindet sich in dem Gebiet, in dem eine Streife tätig ist
auch ein Spielplatz, wird dieser in den Streifengang mit einbezogen. Unabhängig
von den täglichen Einsatzplänen werden Kontrollen auch bei Bürgerbeschwerden
durchgeführt. Es wird das Mitnahmeverbot von Hunden kontrolliert. Es wird
auch darauf geachtet, dass sich keine Trinkergruppen auf Spielplätzen
niederlassen. Sollte dies der Fall sein, werden Platzverweise ausgesprochen. Werden durch die Mitarbeiter/innen offensichtliche
Beschädigungen an Spielgeräten festgestellt (nur im Rahmen der normalen
Inaugenscheinnahme, nicht durch gezielte Begutachtung der Geräte) werden diese
unverzüglich dem zuständigen Amt gemeldet. 1. Nachfrage: Wie bewertet das Bezirksamt die Zahl, den Zustand und die
Nachfrage nach bezirklichen Kinderspielplätzen? Sieht es die Notwendigkeit,
dass der Senat den Bezirk bei der Optimierung des Angebotes unterstützen muss?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Durch die oben genannten
Neuanlagen von Spielplätzen gibt es in jedem Spielplatzeinzugsbereich zur Zeit
ausreichende Angebote, die von Kindern und Jugendlichen sehr rege genutzt
werden, da im Gegensatz zu den Außenbezirken keine Freiräume wie Wälder, Wiesen
und Gärten zum Spielen zur Verfügung stehen. Da die Spielplätze einem hohen „Verschleiß“
unterliegen und nach den jährlichen TÜV-Untersuchungen oft ganze
Spielkombinationen abgebaut werden müssen, hält der Bezirk in dieser Hinsicht
eine Unterstützung durch den Senat für erforderlich, z. B. in Form eines
„Spielplatzsanierungsprogrammes“ (ähnlich dem
Sportplatzsanierungsprogramm). Aus dem zur Verfügung stehenden
Unterhaltungstitel sind diese Erneuerungen nicht zu finanzieren. Mit
freundlichen Grüßen Jutta
Kalepky Dez BWI |
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