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Drucksache - DS/0039/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV bis zur
Märzsitzung 2007 der BVV einen Bericht über die in der vergangenen
Legislaturperiode abgeschlossenen bzw. noch laufenden Maßnahmen im Rahmen der
Förderrichtlinie „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen“ vorzulegen. Im
Bericht soll bei den Maßnahmen u.a. darauf eingegangen werden, wie hoch das
Finanzierungsvolumen der Maßnahme war bzw. ist, wer Träger der Maßnahme war
bzw. ist, wie sich die bezirksseitige Kofinanzierung darstellt(e), welche
Zielsetzung das Bezirksamt mit der Maßnahme verfolgt(e) und wie das Bezirksamt
bei den abgeschlossenen Maßnahmen das Ergebnis der Maßnahme im Vergleich zu den
angestrebten Zielsetzungen beurteilt. Außerdem soll dargestellt werden, bei welchen Maßnahmen Verlängerungsanträge gestellt wurden und wie die entsprechenden Anträge mit welcher Begründung beschieden wurden. Begründung: Mit dem seitens des Landes über den europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten „Wirtschaftsdienlichen
Maßnahmen“ sollen Projekte der Wirtschaftsförderung unterstützt werden.
Die Maßnahmen bedingen eine bezirksseitige Kofinanzierung. In der vergangenen
Legislaturperiode sind Maßnahmen mit einem Volumen von über einer Million Euro
beantragt und genehmigt worden. Der eingeforderte Bericht, in dem auch der
Bericht der EU-Beauftragten einfließen soll, soll die bisherigen Maßnahmen
evaluieren und insbesondere die Ziele mit den Ergebnissen abgleichen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes – DS/0039/III wird zur
Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste
und Ordnungsamt überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes – DS/0039/III wird zur
Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage des Bezirksamtes – DS/0039/III wird zur
Kenntnis genommen. |
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