Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0346/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt vor
dem Hintergrund der Forderung nach Barrierefreiheit
(Landesgleichberechtigungsgesetz, Bundesgleichstellungsgesetz) und damit der
Umsetzung des Grundsatzes der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit
Behinderung am öffentlichen Leben die Tatsache, dass bei der Neuzulassung von
Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen ausschließlich das Wirtschaftsamt
zuständig ist? 2. Wie wird gewährleistet, dass vor
Erteilung einer Genehmigung die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der
Barrierefreiheit( einschließlich der Sanitäranlagen) sachverständig überprüft
werden? 3. Welche Abteilungen des
Bezirksamtes leisten dem Wirtschaftsamt ggf. Amtshilfe? 4. In welcher Art und Weise wird die
amtierende Bezirksbehindertenbeauftragte hinzugezogen? 1. Nachfrage: Wie viele Neuzulassungen wurden
durch das Wirtschaftsamt seit Beginn der Wahlperiode erteilt? 2. Nachfrage: In wie vielen Fällen und warum wurde
dabei eine Genehmigung erteilt, ohne dass Barrierefreiheit vorhanden war oder
nach Auflagenerteilung kurzfristig hergestellt wurde? |
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