Neue Brückenverbindungen über die Spree
Hier: Wiedererrichtung der ¿Brommybrücke¿ und des so genannten ¿Manteufelstegs¿ im Rahmen
des Programms Stadtumbau West / Berlin-Kreuzberg - Spreeufer
Bebauungsplan V-14-1-b für die Grundstücke Alt - Stralau 50 und 63 - 67 (teilweise), Krachtstraße 8 -9 und 10 (teilweise), Fischzug 19 - 19 P, 21 - 21 P, 20, 20 A, 22 und 22 A, Bahrfeldtstraße 9 -10, 33 - 34, 39 - 40, die Glasbläserallee sowie Abschnitte der Bahrfeldtstraße, Bootsbauerstraße, Krachtstraße und der Straße "Fischzug" im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Bebauungsplan V - 14 - 1a für die Grundstücke Alt - Stralau 55 - 58, Alt - Stralau 59 / Krachtstraße 1, Bahrfeldtstraße1 / Krachtstraße 2, Bahrfeldtstraße 2 sowie einen Abschnitt der Bahrfeldtstraße im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Auslauf von Entwicklungs- / Sanierungsgebieten
Hier: Übernahme von Akten und Unterlagen nach Auslauf und Beendigung der städtebaulichen
Maßnahmen im Ortsteil Friedrichshain ab 2008
Fichtebunker (III)
Hier: Entwicklung von Nutzungsoptionen für die Nachbarschaft und für den Bezirk
überw. i.d.A.f.KuBi, Schule, Sport und StadplanBau (ff)
Entwicklung von Modellprojekten im Bereich der Arbeit für und mit Migrantinnen und Migranten red. Änd.: Der BVV ist bis Dezember 2007 zu berichten.
wird überw. i.d.A. f. IntMig, BeschJC u. BürgEngDemokratfördQM(ff)
Vorhaben - und Erschließungspaln V-VE 1 für die Grundstücke Rigaer Str 18, 19, 22, Liebigstraße 1,2, das Flurstück 178 Liebigstraße ohne Nummer sowie Teilflächen des Flurstücks 186 an der Liebigstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Hier: - die Einstellung des Verfahrens V-VE 1
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt eine Sportentwicklungsplanung
zu erstellen.
Die Sportentwicklungsplanung soll sowohl eine
Bestandsaufnahme der Sportanlagen und eine Planung für weitere Sportanlagen
enthalten.
Die Sportentwicklungsplanung soll folgendes beinhalten:
--
Auflistung der ungedeckten und gedeckten Sportanlagen im jeweiligen Sozialraum
--
Versorgungsgrad von ungedeckten und gedeckten Sportanlagen für den Schul-,
Vereins- und Freizeitsport im jeweiligen Ortsteil und Sozialraum
--
Auflistung der Sportanlagen, die barrierefrei sind und über eine
behindertengrechte Ausstattung verfügen
--
von welchen Nutzergruppen werden die Spotanlagen überwiegend genutzt?
à
Schulen
à
Vereinen
à
FreizeitsportlerInnen
à
Frauen und Mädchen
à
ImmigrantInnen
àSeniorInnen
à
Menschen mit Behinderung
--
Wie und wann werden die Sportanlagen von diesen Gruppen genutzt?
--
In welchen Sozialräumen besteht Bedarf für weitere Spotanlagen für die
genannten Sportgruppen?
--
In welchen Sozialräumen sind weitere Sportanlagen geplant?
--
Die einmaligen (investiven) und dauerhaften Auswirkungen auf den bezirklichen
Haushalt sind darzustellen.
Begründung:
In der Bereichsentwicklungsplanung gibt es keine
Ausführungen zu einer Sportentwicklungsplanung. Deshalb ist es notwendig, eine
aktuelle Analyse über die Sportstättenplanung zu erhalten. Damit könnte ein
erster Ansatz bei der Sportstättenplanung möglich werden, die im Mittelpunkt
die Gestaltung bedarfsgerechter und wohnungsnaher Möglichkeiten der
Sportausübung hat.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Sportausschuss überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
einen Bericht zur Sportentwicklung zu erstellen. Dieser sollte die Grundlage
für die Erstellung eines Vertiefungsplanes Sport im Rahmen der Fortschreibung
der BEP darstellen.
Der Bericht soll folgendes
beinhalten:
-Auflistung
der ungedeckten und gedeckten Sportanlagen im jeweiligen
Sozialraum
-Versorgungsgrad
von ungedeckten und gedeckten Sportanlagen für
den Schul-, Vereins- und
Freizeitsport im jeweiligen Ortsteil und Sozialraum
-Auflistung
der Sportanlagen, die barrierefrei sind und über eine
behindertengerechte Ausstattung
verfügen
- von welchen
Nutzergruppen werden die Spotanlagen überwiegend genutzt?
à
Schulen
à
Vereinen
à
FreizeitsportlerInnen
à
Frauen und Mädchen
à
ImmigrantInnen
àSeniorInnen
à
Menschen mit Behinderung
- Wie
und wann werden die Sportanlagen von diesen Gruppen genutzt?
-In
welchen Sozialräumen besteht Bedarf für weitere Spotanlagen für die
genannten Sportgruppen?
- In
welchen Sozialräumen sind weitere Sportanlagen geplant?
-Die
einmaligen (investiven) und dauerhaften Auswirkungen auf den
Bebauungsplan 2-3a für die Grundstücke Revaler Straße 99/ Modersohnstraße 18 (Flurst. 192), eine Teilfläche des grundstücks Modersohnstraße 20/32 (Flurst. 193) und eine Teilfläche des Flurstückes 103 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier: Einstellung des Bebauungsplans 2-3a
Konsens gege.d.Stimmen d.Fraktion DIE LINKE
Widmung einer neuen Straße zwischen der Straße Alt - Stralau und der Bahrfeldtstraße (Flurstücke 504 und 505 auf Flur 33 Halbinsel Stralau) mit einer Größe von ca. 915 m² zum öffentlichen Straßenland und gleichzeitige Benennung in "Jollenseglerstraße"
wird überw.i.d.A.f. FrauenGleicst, UmwVerkWohn u. PHI (ff)
Erhalt der außerbetrieblichen Erstausbildung zur/zum Tischler/-in für ehemals suchtmittelabhängige Menschen (siehe DS/2189/II)
wird überw.i.d.A.f.SozGes
Bebauungsplan V-20 für die Grundstücke Pettenkoferstr. 20-26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
wird überw.i.d.A.f-.StadtpalBau
Bebauungsplanentwurf 2-19 für das Gebiet Karl-Marx-Allee, Str. der Pariser Kommune, Rüdersdorfer Straße und Koppenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ortsteil Friedrichshain