Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Gender Mainstreaming (m), in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit (m), in den Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten (m) sowie in den Ausschuss für Bau, Liegens
Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Gender Mainstreaming (m), in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit (m), in den Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten (m) sowie in den Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)
16.09.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Drucksache Nr
BV Gnielinski bittet um Erläuterung des Antrags. BV Scheffer
weist auf die bereits breit geführte Diskussion im Ausschuss für Gender und den
Runden Tisch zum „Dortmunder Modell“ aufgrund des Beschlusses
0301/3 hin. Das Bezirksamt wird zur Entwicklung von Kriterien aufgefordert. BV
Kaas Elias ergänzt das Ziel des Antrags, für den zukünftigen Umgang mit Bordellen
im Bezirk Klarheit zu erreichen. Frau Schmiedhofer weist in diesem Zusammenhang
auf von Selbsthilfereinrichtungen der Prostituierten entwickelte Kriterien für
„gute Bordelle“ hin. BV Schöne sieht die rechtliche Betrachtung,
insbesondere die baurechtliche Genehmigung von Bordellen nicht einbezogen und sieht
in einem Beschluss keinen Ersatz für die noch im Fluss befindliche
Rechtsprechung. BV Tillinger sieht den Antrag als Basis für sachliche Betrachtung
und grundsätzliche Regelung der Bedingungen für Bordelle im Bezirk. Die CDU
gehe kein Risiko ein, da die Rechtsprechung durch den Antrag nicht verändert werden
könne. BV Scheffer weist darauf hin, dass der Senat die Entscheidung an die
Bezirke gegeben habe, einen Kriterienkatalog zum sozialen Umfeld von Bordellen
zu entwickeln. Der Vorsitzende erinnert, dass der Ausschuss eine Empfehlung an
den Bauausschuss abgibt und bittet um Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Arbeit
empfiehlt dem Ausschuss
für Bau, Liegenschaften und Grünflächen,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der BVV einen
Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Voraussetzungen für den Betrieb von
Bordellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt.
Als inhaltlich-fachliche
Grundlage soll dabei das Positionspapier "Mindeststandards für
Bordelle" (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0301/3)
dienen.
Es ist zwischen
gesundheitlichen, arbeitsrechtlichen, bau- und ordnungsrechtlichen Richtlinien
zu differenzieren.
Die BVV empfiehlt dem
Bezirksamt, die Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für ein einheitliches
und abgestimmtes Verwaltungshandeln zu Grunde zu legen und ggf. darüber zu
beschließen.
Der Kriterienkatalog ist der
BVV bis zum 31.10.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:10dagegen:4Enthaltung:1
08.10.2009 - Ausschuss für Gender Mainstreaming
Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die Drucksache wird zur Diskussion gestellt:
Der Ausschuss für Gender Mainstreaming
empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der BVV einen Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Voraussetzungen für den Betrieb von Bordellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt.
Als inhaltlich-fachliche Grundlage soll dabei das Positionspapier "Mindeststandards für Bordelle" (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0301/3) dienen.
Es ist zwischen gesundheitlichen, arbeitsrechtlichen, bau- und ordnungsrechtlichen Richtlinien zu differenzieren.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, die Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für ein einheitliches und abgestimmtes Verwaltungshandeln zu Grunde zu legen und ggf. darüber zu beschließen.
Der Kriterienkatalog ist der BVV bis zum 31.10.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 3 Enthaltung:0
11.11.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Drucksache Nr
Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der BVV einen Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Voraussetzungen für den Betrieb von Bordellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt.
Als inhaltlich-fachliche Grundlage soll dabei das Positionspapier "Mindeststandards für Bordelle" (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0301/3) dienen.
Es ist zwischen gesundheitlichen, arbeitsrechtlichen, bau- und ordnungsrechtlichen Richtlinien zu differenzieren.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, die Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für ein einheitliches und abgestimmtes Verwaltungshandeln zu Grunde zu legen und ggf. darüber zu beschließen.
Der Kriterienkatalog ist der BVV bis zum 31.10.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:11dagegen: 3Enthaltung:0
18.11.2009 - Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der Fachausschüsse der BVV einen Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Voraussetzungen für den Betrieb von Bordellen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf darstellt.
Als inhaltlich-fachliche Grundlage soll dabei das Positionspapier "Mindeststandards für Bordelle" (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache Nr. 0301/3) dienen.
Es ist zwischen gesundheitlichen, arbeitsrechtlichen, bau- und ordnungsrechtlichen Richtlinien zu differenzieren.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, die Charlottenburg-Wilmersdorfer Richtlinien für ein einheitliches und abgestimmtes Verwaltungshandeln zu Grunde zu legen und ggf. darüber zu beschließen.
Der Kriterienkatalog ist der BVV bis zum 31.03.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen.