Auszug - Schulentwicklungsplan - Was ist wie geregelt?  

 
 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 09.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1408/3 Schulentwicklungsplan - Was ist wie geregelt?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Dr.Fest/Block 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Fest, die Beantwortung der Großen Anfrage der FDP-Fraktion beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.

Der Schulentwicklungsplan 2006 bis 2011 des Landes Berlin ist gemäß § 105 Abs. 2 Schulgesetz durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als Oberste Schulbehörde wegen der Reform der Oberschule fortzuschreiben. Die Auswirkung dieser Schulstrukturreform ab dem Schuljahr 2010/2011 macht natürlich auch im Schulnetz der Oberschulen des Bezirks Veränderungen erforderlich. Entsprechend der Vorgabe des § 109 Abs. 3 Schulgesetz stellt der Bezirk einen bezirklichen Schulentwicklungsplan auf und hat diesen fortzuschreiben, wenn dies durch Änderung der Rahmenbedingung im Land Berlin erforderlich ist. Durch die Senatsbildungsverwaltung wurden die Bezirke im April 2009 aufgefordert, einen Schulentwicklungsteilplan, Schulnetz der Schulen der Sekundarstufe I, bis zum Juli 2009 vorzulegen, damit die bezirklichen Teilpläne in dem fortzuschreibenden Schulentwicklungsplan des Landes Berlin eingefügt werden können.

 

Bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Oberschulen waren die Vorgaben der Oberschulreform zur Überführung der Struktur der Oberschulen in eine Zweigliedrigkeit, Sie haben das eben angesprochen, ab dem Schuljahr 2010/2011 mit der Bildung von in der Regel vier- bis sechszügigen integrierten Sekundarschulen zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der zukünftigen Oberschulstandorte und deren Kapazitäten, meine Damen und Herren, sollten Überkapazitäten vor dem Hintergrund der bis zum Schuljahr 2017/2018 durch die Modellrechnung zur Entwicklung der Schüler/-innenzahlen prognostizierten Schülerzahlenrückgänge vermieden werden. Zudem soll im neuen Schulnetz den Oberschulen aus beiden Schularten heraus und das hebe ich an der Stelle ausdrücklich hervor, weil es in der Aufgeregtheit der letzten Wochen ein wenig unterzugehen droht, soll den Oberschulen aus beiden Schularten heraus der Zugang zu allen Abschlüssen der Berliner Schule möglich sein und insgesamt die Anzahl von qualifizierten Schulabschlüssen im Land Berlin erhöht werden.

 

Zu 2.

Die zuständige regionale Schulaufsicht der Senatsbildungsverwaltung hat diese Frage wie folgt beantwortet:

 

"Binnendifferenzierung, Förderung, Individualisierung ist ständig gefordert und nicht neu für die Berliner Schule. Differenzierung im Unterrichts-,  Lehr- und Lernprozess ergibt sich bereits aus dem Auftrag der Schule, wie im § 1 des Schulgesetzes formuliert ist und den Grundsätzen für die Verwirklichung, wie sie in § 4 formuliert sind. Dies zu beachten ist für jede Lehrkraft unabdingbar. Darüber hinaus wird ein umfangreiches Fortbildungsprogramm aufgelegt, dass sich mit Erfahrungen mit dem Fortbildungsprogramm für die Pilotphase der Gemeinschaftsschule orientiert. Jeder Schule soll ein Schulentwicklungsprozessberater zugeordnet werden. Dafür stehen auch finanzielle Mittel zur Verfügung, die über die regionale Fortbildung in Absprache mit der Schule verteilt werden. Für alle zukünftigen Sekundarschulen werden Steuerungsgruppen gebildet werden, die durch die Schulaufsicht und die regionale Fortbildung begleitet werden, ich erlaube mir eine kleine Ergänzung; und der Schulträger ist auch mit dabei.

 

Zu den gesamtstädtischen Schwerpunkten, die von allen Bezirken in der jeweiligen regionalen Fortbildung umgesetzt werden, gehört bereits jetzt Sprachförderung und Umgang mit Heterogenität in der Individualisierung des Lernprozesses. Unabhängig davon organisiert die regionale Schulaufsicht Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu den wesentlichen Neuerungen der Sekundarstufe I innerhalb der zukünftigen integrierten Sekundarschulen."

Soweit die Antwort der regionalen Schulaufsicht.

 

Zu 3.

Die Ausstattung der integrierten Sekundarschulen mit Funktionsstellen wird sich im wesentlichen an der Ausstattung der bisherigen Gesamtschulen orientieren. Das gleiche gilt für die Ausstattung mit Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Hierzu teilte die regionale Schulaufsicht mit, die Zumessungsfrequenz wird bei 25 Schülerinnen und Schülern je Klasse liegen. Die Unterrichtsverpflichtung wird für alle Lehrkräfte 26 Stunden betragen. Diese Maßnahmen sind in der Finanzplanung abgesichert und in Ergänzung aus Sicht des Schulträgers zur Schaffung der notwendigen räumlichen Ressourcen und Standards für die Sekundarschulen werden an zwei zukünftigen Sekundarschulstandorten Peter-Ustinov in Charlottenburg und Otto-von-Guericke in Wilmersdorf die Mittel aus dem Konjunkturprogramm II eingesetzt. Darüber hinaus stehen dem Bezirksamt für die Sicherung des Betriebs der zukünftigen Sekundarschulen die für die Schulen im Haushalts des Bezirks vorgesehenen Mittel zur Verfügung.

 

Zum Ausbau des Schulnetzes werden darüber hinaus noch Investitionsmittel für die Durchführung der Pilotphase des Schulversuchs Gemeinschaftsschule am Standort Sybelstraße, erste Reformschule Charlottenburg, eingesetzt. Die Weiterentwicklung der Schulstandorte durch Raumanpassung erfolgt durch den Schulträger, nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel und begleiten zur Entwicklung neuer Schulprogramme durch die standortbezogen arbeitenden Steuergruppen. Das hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt, dass wir hier an der Stelle rechtzeitig mit allen im Vorfeld den Dialog suchen und das dann in den Prozess entsprechend hinein gemeinsam kommunizieren und auf den Weg bringen.

 

Zu 4.

Der Berechnung zukünftig notwendiger Platzkapazitäten für die beiden Schularten der Sekundarstufe I liegt die Modellrechnung des Landes Berlin zur Entwicklung der Schüler/-innenzahlen bis zum Schuljahr 2017/2018 zugrunde. In dieser Modellrechnung, meine Damen und Herren, wurden die Schülerwanderungsbewegungen zwischen den Bezirken und die Plätze in Schulen in freier Trägerschaft mit realistischen Faktoren berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die Prognosen eintreffen und das Schulnetz der Oberschulen im Bezirk in moderater Form zu reduzieren ist. In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Oberschulen ist  dieser Prozess mit der mittelfristigen Aufgabe des Standortes unserer letzten Hauptschule im Bezirk, Rudolf-Diesel-Schule in Wilmersdorf, dargestellt. Und wir haben das ja auch ausführlich über die letzten Monate hinweg im Schulausschuss besprochen.

 

Mit dem neuen Zusatzgebäude am Sekundarschulstandort Cuno-Fischer-Straße, Peter-Ustinov, wird ein bestehendes Raumdefizit behoben sowie das Raumprogramm zur Herstellung der Ganztagstauglichkeit für eine vierzügige Sekundarschule erfüllt. Bauliche Vorsorge wird am Standort Peter-Ustinov für die Option einer ggf. eigenen gymnasialen Oberstufe getroffen.

 

Zu 5.

An keiner Stelle der geplanten Schulstrukturreform ergibt sich, dass diese zu einer Verschlechterung in der Lehrer-Schüler-Relation führen wird. Eine Verschlechterung der materiellen Ausstattung der Gymnasien und der Grund- und Sonderschulen durch die Einführung der Sekundarschule erfolgt nicht. Die durch die Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirk nach festgelegten Standards und Schüler/-innenzahlen zugewiesenen Haushaltsmittel für Lern- und Lehrmittel werden durch das Bezirksamt vollständig für die Unterhaltung der Schulen eingesetzt und im größten möglichen Umfang der Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen. Hinzu kommt der von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene erfolgreiche Ausbau der Gymnasien, insbesondere der Gymnasien, bezogen auf den faktisch gegebenen Ganztagsbetrieb, insbesondere mit Mensen und Cafeterien.

Abschließendes Fazit für Charlottenburg-Wilmersdorf: Wir  haben Ihnen, und das wird dann durchaus zu gegebener Zeit mit den elf anderen Bezirken, Herr Dr. Fest, denke ich auch, im Vergleich mal zu bewerten sein, eine umfangreiche, in sich schlüssige, das ist ja auch selbst von der Minderheit im Schulausschuss gelobt worden, Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vorgelegt. In der grundlegenden Ausrichtung sind wir über die Parteigrenzen ja gar nicht auseinander. Stichwort Hamburg, schwarz-grün, Berlin, rot-rot, die Zielsetzung des Wegs in die Zweigliedrigkeit der Schulstrukturreform.

 

Inwiefern das Fernziel einer Gemeinschaftsschule realisierbar sein wird, wird nicht zuletzt vom Gelingen des jetzigen Zwischenschrittes abhängig sein. Ich habe an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Debatte um die Zukunft des Schulstandortes der Elisabeth-Realschule und des Gottfried-Keller-Gymnasiums ja zwischendurch auch mal ein wenig mit Augenzwinkern gesagt, vielleicht hätten wir von vorn herein die ganze Schulreform Gemeinschaftsgymnasium nennen müssen und dann wären alle zufrieden gewesen, aber der Weg ist jetzt beschrieben und es wird sowohl für unser künftiges Ganztagsgymnasium, das Gottfried-Keller-Gymnasium, ja an der Nahtstelle zu Moabit davon abhängen, dass tatsächlich so viel inhaltliches in die gymnasiale Tüte kommt, dass sie tatsächlich attraktiv sein wird, auch in der Konkurrenz zu attraktiven Gemeinschaftsschulen in und außerhalb des Bezirks, denn wir brauchen gar nicht nach Moabit zu schauen, dass Thema Gemeinschaftsschule erweist sich ja mit einem reformpädagogischen Profil in der Sybelstraße, nach den Ferien ja bereits jetzt schon als Zugpferd und ich kann davon ausgehen, dass das in den nächsten Jahren, wenn das so läuft, wie wir uns das vorstellen mit den engagierten Menschen da vor Ort, dass das in der Tat ein sehr nachgefragter Standort werden wird, wie übrigens ja auch unsere staatlich internationale Gesamtschule, die, wenn man mal genau hinschaut, das vergessen wir ja immer ganz leicht, mit Klasse 1 bis 13 ja eigentlich unsere nullte Gemeinschaftsschule schon ist.

 

Mit Blick auf das ja doch inzwischen immer so salopp gehändelte Losverfahren. Ich bin ja gerade dabei, in vielfacher Hinsicht in dieser Phase mit Blick auf die Organisation des vor uns liegenden Schuljahres am 31. August geht es ja mit dem neuen Schuljahr los, die Widerspruchsbescheide sowohl im Bereich der Grundschulen, als auch im Bereich der Oberschulen nicht nur zu lesen, auch Rücksprache zu nehmen, mit meinem Schulamt, manchmal mit dem Rechtsamt und dann auch entsprechend zu unterschreiben.

Wir sind jetzt schon immer wieder in der Situation und waren es auch in der Vergangenheit, in Hinblick auf hoch nachgefragte Gymnasialstandorte, wie auch, das wird teilweise vergessen, auch unsere Gesamtschulen im Bezirk, sind teilweise hoch nachgefragt, entsprechend zu lösen und von daher bitte ich doch nun endlich mal zur Sachlichkeit zurückzukehren und nicht pauschal von der Klassenlotterie im Land Berlin zu sprechen, sondern sich an den Fakten zu orientieren. Die Fakten lauten für Berlin, dort, wo hohe Nachfrage ist, wird es einen vertretbaren Anteil von Losverfahren geben, besser übrigens, als der BVG-Atlas in der Vergangenheit. Das dies Charlottenburg-Wilmersdorf betreffen wird in höherem Maße, das liegt an unser guten Schulstruktur, die auch außerhalb des Bezirks hoch nachgefragt ist.

 

 

 
 

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