Die BVV hat in ihrer Sitzung am 09.07.2009 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich beim Senat nachdrücklich dafür einzusetzen, dass
- auf die Errichtung einer neuen Landesbibliothek und einer neuen Kunsthalle bis auf weiteres verzichtet wird und die dafür vorgesehenen 300 Millionen € u.a. in die wichtigere offene und präventive Kinder- und Jugendarbeit, in Erholungsmaßnahmen, Schulstationen und Beratungstätigkeit investiert werden;
- die Auffassung von Senator Prof. Dr. J. Zöllner (aus dem Vorwort QM - Handbuch Berliner Jugendfreizeitstätten (2007)): "Bildung ist der Schlüssel, damit sich Kinder und Jugendliche zu Persönlichkeiten entwickeln, die ihr Leben eigenverantwortlich in die Hände nehmen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die Berliner Jugendfreizeitstätten bieten als Einrichtungen der Jugendarbeit besonders geeignete Orte, um selbstorganisierte, lebensweltorientierte und nicht formelle Bildungsprozesse von jungen Menschen im Zusammenspiel mit anderen Jugendhilfeangeboten und Schulen zu unterstützen und anzuregen." in die Tat umgesetzt wird, indem die den Bezirken auferlegten Einsparmaßnahmen zurückgenommen werden, beziehungsweise so gestaltet werden, dass eine verantwortungsvolle Arbeit aufrechterhalten werden kann.
Der BVV ist bis zum 30.09.2009 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.
Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 22.02.2011 zur Kenntnis zu nehmen.
Monika Thiemen Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Anlage
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Abt. Jugend und Familie / Landesjugendamt
Otto-Braun-Str. 27
10178 Berlin-Mitte
U + S Alexanderplatz
Geschäftszeichen I II C 11
Bearbeitung Wolfgang Witte
Zimmer 5B21
Telefon 030 90227 5336
Zentrale _ mtern 030 90227 50 50 _ 9227
Fax +49 30 90227 5026
eMail wolfgang.witte
Datum 22.02.2011
Senatsverwaltung fur Bildung, Wissenschaft und Forschung _ Otto-Braun-Str_ 27 • D-10178 Berlin
Bezirksamt Charlottenburg-WiImersdorf
Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
Erhalt der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat Naumann,
Ihr Schreiben vom 11.9.2009 wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Ich bitte um
Verständnis, dass Sie bislang keine Reaktion erhalten haben, weil das Schreiben hier leider nicht
vorlag.
Die Schwierigkeiten der Finanzierung der bezirklichen Jugendarbeit sind uns bekannt, sie haben
u.a. zur Einsetzung der Lenkungsgruppe "Weiterentwicklung der Struktur und Finanzierung der
Kinder- und Jugendarbeit in Berlin" und der Projektgruppe zur Ausarbeitung des Entwurfs eines
Rahmenvertrages, parallel einer Zielvereinbarung, für die Kinder- und Jugendarbeit in den Berliner
Bezirken geführt. Zwischenergebnisse wurden bereits mehrfach in der Sitzung der
Bezirkstadträtelinnen vorgestellt und diskutiert.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass aufgrund § 85 Abs. 2 der Berliner Verfassung die Bezirke
Globalsummen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten. In diesem Rahmen entscheiden sie
eigenständig über dem Einsatz der Finanzmittel in den verschiedenen Aufgabenbereichen. Einen
unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der Globalsummen zu nehmen, übersteigt unsere
Möglichkeiten als Fachverwaltung für Jugend.
Ausweislich der von der Senatsverwaltung für Finanzen erstellten Produktvergleichsberichte für die
bei den Produkte der Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung 2009 und 2010 (Teil kosten) haben
zehn von zwölf Berliner Bezirken trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen die Höhe der
für Jugendarbeit eingesetzten Mittel auf gleichem Niveau gehalten oder erhöht. In einer
landesweiten Betrachtung ist festzuhalten, dass die Bezirke insgesamt die Ausgaben für
Jugendarbeit in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert haben.
Für die Entscheidung über die Höhe der Finanzmittel, die der Bezirk für Jugendarbeit nach § 11
5GB VIII einsetzt, muss § 45 Abs. 2 AGKJHG beachtet werden. Danach beträgt der angemessene
Anteil für Jugendarbeit mindestens 10 % der für Jugendhilfe bereitgestellten Mittel. Diese
Regelung stellt eine ausdrückliche fachpolitische 5elbstbindung des Landes Berlin dar und muss
bei der Aufstellung der bezirklichen Haushaltspläne beachtet werden.
Für die Finanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen, die den größten Teil der bezirklichen
Ausgaben für Jugendarbeit ausmacht, weise ich auf die zwischen den Bezirken vereinbarten
.Mindeststandards zur personellen und sächlichen Ausstattung von Jugendfreizeitstätten" (siehe
Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Fortsetzung des Jugendfreizeitstättenberichts Drs 15/1664,
15/2957 und 15/4115 - Schlussbericht -) hin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wolfgang Witte